Hausratversicherung Leistungen
Was ist in einer Hausratversicherung versichert?
Die Hausratversicherung bietet umfangreiche Leistungen im Schadenfall. Sie kommt kurz gesagt immer dann zum Tragen, wenn ein oder mehrere Sachen, welche sich in einer Wohnung befinden, von einer versicherten Gefahr, wie beispielsweise Feuer, zerstört oder beschädigt wird.

Bei welchen Gefahren und Risiken leistet die Hausratversicherung?
Neben dem reinen Ersatz der Wohnungseinrichtung kommt sie auch für Kosten auf, die durch einen Schaden hervorgerufen werden. Wenn nach einem Wohnungsbrand das Zuhause beispielsweise unbewohnbar wird, springt die Hausratversicherung ein und erbringt für einen bestimmten Zeitraum eine Leistung in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung beispielsweise in einem Hotel.
Man kann daran schon erkennen, weshalb die Hausratversicherung mit ihren Leistungen Hierzulande zu den beliebtesten Versicherung gehört. In unserem Beitrag beschreiben wir, welche Leistungen die Tarife standardmäßig anbieten und wann ein Prämienzuschlag anfallen würde.
Inhaltsverzeichnis
Bei welchen Risiken leistet die Hausratversicherung?
Markus und Juliana König (bei 24 Jahre alt) wollten wissen, welche Gefahren und Schäden durch die Hausratversicherung abgesichert werden? Denn seit kurzem wohnen sie in der ersten eigenen Wohnung und haben sich bisher sehr wenig mit dem Thema Versicherungen auseinandergesetzt. Aktuell ist lediglich eine Haftpflichtversicherung vorhanden.
Da Markus und Juliana König in die Einrichtung der neuen 80 qm Wohnung jede Menge Geld investiert haben, möchten sie diese auch ausreichend abgesichert wissen. Bei einem Schaden sollen die finanziellen Reserven keinesfalls angefasst werden und würden so kurz nach dem Umzug höchstwahrscheinlich auch nicht ausreichen. Grundsätzliche leistet die Hausratversicherung bei Schäden, welche durch folgende Gefahren und Risiken hervorgerufen werden.
Übersicht Gefahren und Risiken:
Blitzschlag: Sollte ein Blitz direkt in eine versicherte Sache einschlagen, ersetzt die Hausratversicherung diesen Schaden: Vorsicht: Oftmals schlagen Blitze nicht direkt in das Haus ein, sondern beispielsweise in einen Verteilerkasten auf der Straße. Die sogenannten Überspannungsschäden an den elektrischen Geräten, die daraus entstehen können, sind in manchen Tarifen nicht oder nur bedingt versichert. Hochwertige Tarife versichern, dieses Risiko bis zur Versicherungssumme.
Explosion: Unter eine Explosion verstehen Versicherer ein Ausdehnungsbestreben von Gasen und oder Dämpfen, die plötzlich hervorgerufen wird.
Verpuffung: Kurz erklärt verstehen die Versicherer darunter dasselbe wie unter einer Explosion, nur wesentlich langsamer.
Implosion: Eine Implosion kann beispielsweise bei einem alten Fernseher vorkommen. Darunter verstehen Versicherer den plötzlichen Zusammenbruch eines Objekts infolge eines Außendrucks, der größer als der Innendruck ist.
Anprall eines Luftfahrzeugs: Sollte ein Flugzeug oder eine Drohne in ein Gebäude stürzen, würde die Hausratversicherung den Schaden übernehmen.
Immer wenn eine dieser Gefahren oder Risiken eintritt, erhalten die Versicherten von ihrer Hausratversicherung entsprechenden Ersatz in Form einer Geldleistung (Neuwertersatz). Versichert ist grundsätzlich alles was sich in einer Wohnung befindet und bildlich gesprochen aus dem Haus herausfallen kann, wenn man es auf den Kopf stellen würde. Also nicht nur Einrichtungs- , sondern auch Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände wie Laptops bis hin zu Lebensmitteln.
Neuwertversicherung
Die Hausratversicherung wird oft auch als Neuwertversicherung bezeichnet. Das liegt daran, dass die beschädigten, zerstörten oder abhandengekommen Sachen in der Wohnung zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Im Gegensatz dazu ersetzt die Privathaftpflicht Schäden nur zum Zeitwert. In den Fällen, in welchen beide Versicherungen greifen würden, sollte deshalb immer auf die Hausratversicherung zurückgegriffen werden.
Welche Sachen sind versichert?
Die Hausratversicherung leistet im Schadenfall für eine ganze Menge an Sachen, die sich in einer Wohnung befinden. Bei einem Totalschaden, der oftmals durch einen Brand oder Überschwemmungen hervorgerufen wird, ersetzt die Hausratversicherung die Gegenstände bis maximal zur Versicherungssumme. Für einige Leistungen gibt es auch Leistungsobergrenzen, die je nach Tarif unterschiedlich hoch sind. Grundsätzlich sind folgende Sachen über die Hausratversicherung versichert:
- Möbel
- Einbaumöbel: Jedoch nur dann, wenn diese vom Mieter oder Wohnungseigentümer eingebaut wurden und von dieser Person auch die Gefahr übernommen wird. Wenn der Vermieter eine Einbauküche installiert, ist diese nicht über die Hausrat- sondern unter Umständen über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters versichert.
- Teppiche
- Bilder
- Garadinen
- Lampen
- Aquarien
- usw.
- Fernseher
- Laptop oder PC
- Mobiltelefon, Telefon
- Krankenfahrstühle
- Fahrräder: Jedoch nur im Rahmen der versicherten Gefahren innerhalb des Versicherungsorts.
- Geschirr
- Schmuck: Hier müssen jedoch die Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Standartmäßig werden Schmuck, Wertsachen und Geld bis zu 25 % der Versicherungssumme mitversichert.
- Kleidung
- usw.
Hier werden also auch Sachen versichert und eine Leistung erbrachte, für welche Verbraucher nicht direkt mit der Hausratversicherung in Verbindung bringen.
- Geld: Wie bei Schmuck und den Wertsachen gilt für Bargeld ebenfalls eine standartmäßige Entschädigungsgrenze von 25 %. Gute Tarife erbringen allerdings auch bis zur Versicherungssumme eine Leistung.
- Lebensmittel
- Genussmittel
- Reinigungsmittel
Gerade bei Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen wie Geld, Schmuck oder Wertsachen gibt es umfangreiche Leistungsobergrenzen. Diese können durch entsprechende Prämienzuschläge umgangen werden.
Fremdes Eigentum
In der Hausratversicherung ist auch fremdes Eigentum, welches sich während des Versicherungsfalls in der Wohnung befindet, versichert. Wenn also beispielsweise der ausgeliehene Laptop bei einem Einbruchdiebstahl abhandengekommen ist, leistet die Hausratversicherung und ersetzt den Schaden. Doch Vorsicht: Sachen von Untermietern sind nicht versichert. Diese benötigen eine eigene Versicherung.
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Auch einige Kosten sind versichert!
Bei einer Hausratversicherung denken Markus und Juliana König immer an ihre Sachen die sie besitzen. Doch was ist eigentlich mit den zusätzlichen Kosten die im Rahmen eines Schadenfalls oftmals aufkommen. Wenn bei Markus und Juliana König beispielsweise eingebrochen würde, kann es passieren, dass sie ihre Wohnungstür nach dem Einbruch nicht mehr richtig abschließen können, da die Einbrecher das Schloss zerstört haben.
Dann müssten sie es ersetzen und dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Wenn sich Markus und Juliana König zu diesem Zeitpunkt gerade im Urlaub befänden und sie deshalb ihre Urlaubsreise abbrechen müssten, kommen unter Umständen weitere Kosten für den Reisabbruch auf die beiden zu. Schlimm kann es Herrn und Frau König auch nach einem Brandschaden erwischen, wenn die Wohnung für einige Monate nicht mehr bewohnbar wäre und sie die verbrannte Wohnung wieder renovieren müssten. An diese und weitere Kosten haben Markus und Juliana König noch gar nicht gedacht. Glücklicherweise springt die Hausratversicherung in solchen Fällen ein und übernimmt die Kosten in vielen Fällen.
Zusätzliche Leistungen der Hausratversicherung:
Leistungsobergrenzen beachten
Je nach Qualität der Tarife werden unterschiedliche Leistungsobergrenzen festgelegt. Verbraucher sind gut beraten, wenn sie vor dem Abschluss die Tarife gut vergleichen. Über unseren Rechner für die Hausratversicherung hat jeder die Möglichkeit dazu.
Leistungserweiterung
Im Rahmen der Hausratversicherungen hat Markus König auch die Möglichkeit sein nagelneues Fahrrad gegen einen Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts abzusichern. Außerdem hat er in den Nachrichten gesehen, dass viele Menschen durch Überschwemmungen ihr Hab und Gut verloren hatten. Dagegen möchte er sich ebenfalls versichern.
Da sich in der Mietwohnung der beiden eine Glastür befindet und sie erfahren haben, dass bei einer beschädigten Glasscheibe nicht ihre Privathaftpflicht einspringt, überlegen sie ob eine Glasversicherung sinnvoll im Rahmen der Hausratversicherung ist? Denn alle diese genannten Gefahren können Verbraucher nur über eine Leistungserweiterung mitversichern. Hierfür muss man einen Prämienzuschlag in Kauf nehmen. Manche Leistungserweiterungen können aber durchaus sinnvoll sein:
- Elementarschäden: Bei einer Überschwemmung oder Schäden, welche durch eine Schneelast hervorgerufen werden, erhalten Verbraucher nur dann eine Leistung, wenn sie den Zusatzbaustein Elementarversicherung mit abgeschlossen haben. Wir sind der Meinung, dass jeder der diesen Schutz noch erhalten kann, ihn mitversichern sollte. Verbraucher die in Hochwassergebieten diesen Schutz hätten abschließen können und es nicht gemacht haben, können unter Umständen nicht auf staatliche Hilfe hoffen.
- Fahrraddiebstahl: Für einen Fahrraddiebstahl außerhalb des Versicherungsorts werden nur dann Leistungen erbracht, wenn hierfür eine Fahrraddiebstahlversicherung vorhanden war.
Tipp: Einige Tarife schließen dieses Risiko bis zu einer bestimmten Schadenhöhe in ihren Versicherungsbedingungen mit ein. - Glasbruch: Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist oder nicht scheiden sich die Geister. Am Ende muss das jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, die Haftpflichtversicherung übernimmt den Glasschaden bei Mietern nicht, da hierfür eine eigene Glasversicherung abgeschlossen werden kann.
Leistungen vergleichen
Da die Tarife vom Preis-Leistungs-Gefüge sehr unterschiedlich sind und in jeder Region ein anderer Anbieter die Nase vorn hat, sind Verbraucher gut beraten, wenn sie einen ausführlichen Leistungsvergleich anstellen. Dieser kann kostenlos und unverbindlich über unsere Internetseite gemacht werden.
Grobe Fahrlässigkeit
Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit Tarife zu filtern, welche für Schäden die aufgrund einer groben Fahrlässigkeit entstehen aufkommen und leisten. Das kann im Schadenfall unter Umständen dafür entscheidend sein, ob der Tarif leistet oder nicht. Für die Filterung beantwortet man im Vergleichsrechner die Frage nach der groben Fahrlässigkeit ganz einfach mit ja.
Neben den Leistungen werden auch die Preise im Rechner angezeigt. Wer sich für einen passenden Tarif entschieden hat, kann diesen direkt über unsere Internetseite online beantragen und Geld dabei sparen.
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