Die Glasversicherung zählt sicherlich nicht zu den Versicherungen die jeder benötigt. Trotzdem fragen sich viele Verbraucher ob eine Glasversicherung sinnvoll ist? Wie bei den meisten Versicherungen kommt es darauf an, welches Risiko man selbst tragen möchte. Und wie groß das eigene Sicherheitsbedürfnis ist.
Nicht jeder braucht eine teure Glasversicherung!
In manchen Situationen kommt man als Mieter auch nicht um den Abschluss einer Glasversicherung herum. Einige Vermieter schreiben vor, dass eine entsprechende Glasversicherung beim Einzug abgeschlossen werden muss.
Gerade dann, wenn die Außenfassade großflächig verglast ist oder viele Glastüren in der Wohnung verbaut wurden.
Viele Vermieter verfügen allerdings über einen entsprechenden Glasbaustein in ihrer Wohngebäudeversicherung, so dass deren Mieter nicht zusätzlich eine Glasversicherung benötigen.
Wer sich nicht sicher ist, ob Verglasungen beispielsweise an Türen, Fenstern ober Wintergärten vom Vermieter versichert wurden, sollte nachfragen. Nur so ist sichergestellt, dass im Fall der Fälle kein zusätzlicher Ärger droht.
Sehen wir uns doch zunächst einmal an, welche Versicherung bei einem Glasschaden leistet. Denn nicht immer wird eine Glasversicherung benötigt, um einen Glasschaden regulieren zu lassen. In vielen Fällen sind auch andere Versicherungen in der Pflicht.
Wenn beispielsweise eine Glastür zerbricht, ist das meistens nicht so teuer. Eine neue Scheibe kostet mit Einbau ein paar hundert Euro. Wer die Prämien für eine separate Glasversicherung dagegen rechnet, kommt wahrscheinlich zu dem Ergebnis, dass eine Glasversicherung aus Kosten-Nutzen-Sicht nicht sinnvoll ist.
Solche Schäden kann man meistens aus eigener Tasche begleichen. Viele Fragen sich, ob nicht die private Haftpflichtversicherung für einen Glasschaden in einer Mietwohnung aufkommt. Das ist leider nicht der Fall. Die Privathaftpflicht schließt dieses Risiko für Mieter einer Wohnung, welche diese dauerhaft bewohnen, im Rahmen der Versicherungsbedingungen aus.
Wer aber an einem anderen Ort, wie beispielsweise in einem Hotelzimmer oder bei Freunden in der Mietwohnung eine Scheibe zerstört, kann den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung regulieren lassen.
Wer in seiner Mietwohnung einen Glasschaden verursacht, hat keinen Schutz über seine private Haftpflichtversicherung. Für den Glasschaden würde nur eine Glasversicherung aufkommen. So ist es in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherer geregelt!
Anders verhält es sich in der Hausratversicherung. Hier werden einige Glasschäden über den ganz normalen Hausrat-Tarif ohne extra Glasschutz abgesichert. Wenn Glas aufgrund folgender Gefahrenumstände zerstört würde, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden:
Für die restlichen Risiken, wenn beispielsweise ein herunterfallender Kochtopf das teure Ceranfeld beschädigt, kann keine Leistung aus der normalen Hausratversicherung erwartet werden. Hierfür benötigt man einen Glasbaustein innerhalb einer Hausratversicherung. Dieser kann in den meisten Tarifen zusätzlich mit abgeschlossen werden.
Aber Vorsicht, in manchen Glas-Tarifen ist nur die Mobiliarverglasung versichert. Für die Gebäudeverglasung müsste man dann eine extra Glasversicherung abschließen. Hochwertige Tarife der Hausratversicherung beinhalten allerdings auch die Gebäudeverglasung.
Wer über seine Hausratversicherung einen Glasbaustein hinzubucht, sollte darauf achten, dass dieser möglichst umfangreich ist und im besten Fall auch die Gebäudeverglasung (z.B. einen Wintergarten) mit einbezieht.
Ebenso wie in der Hausratversicherung verhält es sich mit Glasschäden in der Wohngebäudeversicherung. Auch hier sind Schäden am Glas, welche durch folgende Gefahren auftreten, ohne zusätzlichen Glasbaustein mitversichert:
Wenn also die Fensterverglasung beispielsweise durch einen Hagelschaden zerstört wird, benötigt man keine zusätzliche Glasversicherung. Das ist im Rahmen der normalen Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Bei einem Sturmschaden ist es nur wichtig zu wissen, dass die Wohngebäudeversicherung den Glasschäden erst ab einer Windstärke von 8 begleichen würde. Unter der Windstärke 8 müssen die Tarife nicht leisten. Dann wiederum könnte eine Glasversicherung sinnvoll sein. Auch in der Wohngebäudeversicherung kann man einen extra Glasbaustein einbauen. Allerdings ist er dann im Rahmen einer Hausratversicherung nicht mehr sinnvoll bzw. notwendig.
Wer über seine Hausratversicherung bereits einen umfangreichen Glasschutz abgeschlossen hat, kann in der Wohngebäudeversicherung auf den Zusatzbaustein verzichten. Wichtig ist nur, dass der Baustein über die Hausratversicherung alles Wichtige abdeckt.
Man kann sehen, dass viele Risiken bereits über andere Versicherungen wie die Privathaftpflicht, die normalen Tarife der Hausrat- sowie der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.
Um für sich zu entscheiden, ob eine extra Glasversicherung sinnvoll ist oder nicht, sollte man sich das maximale finanzielle Risiko bei einem Glasbruch ausrechnen. Wenn man nun die Prämienzahlung für eine Glasversicherung über beispielsweise die nächsten fünf Jahre berücksichtigt, werden viele feststellen, dass eine Glasversicherung wahrscheinlich nicht sonderlich sinnvoll ist.
Nur wer sehr viel teures Glas in seiner Wohnung oder am Haus hat, sollte darüber nachdenken eine Glasversicherung abzuschließen. Dieses Risiko kann man über den richtigen Glasbaustein, beispielsweise über eine Hausratversicherung mit einschließen.
Wer wissen möchte mit welchen Kosten er zu rechnen hat, kann diese über unseren Vergleichsrechner für die Hausratversicherung sofort kostenfrei und unverbindlich ermitteln.
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