Hausratversicherung - Wertsachen
Wertsachen über die Hausratversicherung absichern!
Klaus Kümmerer (35 Jahre alt, Name geändert) hat sich vor kurzem ein paar sehr teure alte Antiquitäten sowie Kunstgegenstände gekauft und fragt sich nun, ob diese Wertsachen in der Hausratversicherung mitversichert sind?
In seiner Gegend, nähe München, werden seit einiger Zeit vermehrt Einbrüche gemeldet. Deshalb macht er sich doch einige Sorgen, obwohl er bereits in sichere Tür- und Fensterschlösser investiert hat.Schließlich sind die Wertsachen sehr teuer. Auch seine Lebensgefährtin verfügt aus einer Erbschaft über ein paar Edelsteine und sehr wertvollen Schmuck.
Grundsätzlich werden einige Wertgegenstände in der Hausratversicherung mitberücksichtigt, standartmäßig allerdings in sehr engen Grenzen und mit einigen Leistungsausschlüssen. Für welche Wertsachen Klaus Kümmerer von seiner Hausrat im Schadenfall Leistungen erwarten kann und wann nicht, zeigen wir in unserem Beitrag zum Thema Wertsachen in der Hausratversicherung auf.
Inhaltsverzeichnis
Was wird unter Wertsachen verstanden?
Die Versicherer definieren in Ihren Versicherungsbedingungen genau was sie unter Wertsachen verstehen und hier kann Klaus Kümmerer auch nachlesen, ob seine Gegenstände dazuzählen würden oder nicht. Folgende Sachen werden standardmäßig berücksichtigt:
Liste Wertsachen in der Hausratversicherung*
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen. Graphiken und Plastiken
- Antiquitäten: Achtung, diese müssen über 100 Jahre alt sein. Wenn es sich um Möbelstücke handelt, werden diese als normale Einrichtungsgegenstände berücksichtigt und nicht als Antiquitäten.
*Quelle: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010 – Quadratmetermodell) des GDV
Die Bilder, welche Klaus Kümmerer als Kunstgegenstände erworben hat, fallen also unter den Begriff der Wertsachen. Auch die Edelsteine seiner Lebensgefährtin, die bei ihm in der Wohnung lebt, sowie der Schmuck wären im Schadenfall versichert. Der teure antike Schrank zählt allerdings nicht zu den Wertsachen.
Hier gehen die Versicherer davon aus, dass es sich um ein normales Einrichtungsstück handelt. Das hat für ihn aber den Vorteil, dass dieser bis zur Versicherungssumme abgesichert ist. Denn was viele nicht wissen, Wertsachen in der Hausratversicherung werden nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen versichert.
Achtung: Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen!
Klaus Kümmerer muss bei seinen Wertsachen und denen seiner Lebensgefährtin darauf achten, dass diese entsprechend hoch abgesichert sind. Denn für die Erstattung im Schadenfall werden von den Anbietern Entschädigungsgrenzen festgelegt. Bei normalen Tarifen liegt die Entschädigungsgrenze bei 20 – 25 Prozent der abgesicherten Versicherungssumme. Wer darüber hinaus eine Absicherung wünscht, muss bei vielen Anbietern einen Zuschlag bezahlen.
Vorsicht bei der Entschädigungsgrenze!
Die Entschädigungsgrenzen gelten immer nur dann für die Wertsachen, wenn sich diese in einem abgeschlossenen Stahlschrank (Wertschutzschrank nach VdS Schadenverhütung GmbH qualifiziert) befinden. Ansonsten werden wesentlich geringere Entschädigungsgrenzen angesetzt.
Die meisten Versicherer definieren in ihren Versicherungsbedingungen genau, wie der Stahlschrank (Wertschutzschrank) auszusehen hat. Hier werden entweder eingemauerte Schränke gefordert oder alternativ können auch 200 kg schwere Stahlschränke mit mehrwandiger Tür genutzt werden.
Beste Entschädigungsgrenze filtern
Die Entschädigungsgrenzen sind vom jeweiligen Tarif abhängig der abgeschlossen wird. Einige gute Tarife versichern Wertsachen bis zur Versicherungssumme und verzichten damit auf eine Einschränkung. Klaus Kümmerer hat über unseren Vergleichsrechner entsprechende Tarife filtern können, die in Bezug auf sein Absicherungsbedürfnis Wertsachen zu 100 % einschließen.
Das gilt selbstverständlich immer nur dann, wenn sich die Wertsachen in entsprechend abgesicherten Stahlschränken befinden. Sollte dennoch ein Langfinger die teuren Sachen erbeuten, sind Verbraucher gut beraten, wenn Sie einen Nachweis über die Wertsachen führen können.
Rechnungen aufbewahren!
Im Schadenfall möchte der Versicherer bei den Gegenständen die einen bestimmten Wert überschreiten Nachweise über den Wert, Hersteller sowie Typbezeichnung. Diese sollten durch Rechnungen, Fotos und Expertisen belegt werden. Deshalb macht es Sinn alles an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Bei Bargeld und Anlageprodukten werden oftmals niedrigere Entschädigungsgrenzen von beispielsweise max. 1.000 € festgelegt.
Wertsachen in der Außenversicherung
Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung sind Wertsachen ebenfalls versichert. Allerdings meistens ebenfalls in geringeren Grenzen. Wie hoch diese sind, muss in den jeweiligen Tarifbedingungen nachgelesen werden. In manchen Fällen, wie beispielsweise bei einem Diebstahl aus dem Kfz oder bei einem Kofferdiebstahl, sind die Wertsachen komplett ausgeschlossen.
Wer bei einem Geldinstitut einen Tresorraum anmietet, genießt in den meisten Fällen vollen Versicherungsschutz für die Wertsachen. Aber auch bei diesem Punkt sollten Verbraucher genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen und vergleichen.
Tarife im Wertsacheneinschluss vergleichen
Ein Vergleich der Hausratversicherung ist heutzutage ganz einfach beispielsweise über unseren kostenlosen Rechner möglich. Hier kann über die Eingabemaske unter anderem auch die Höhe der Wertsachen, die abgesichert werden sollen, vorgegeben werden. Verbraucher erhalten dann lediglich die Tarife angezeigt, die dieser Absicherungshöhe auch entsprechen.
Über den Leistungsvergleich hat man die Möglichkeit noch etwas tiefer in die Materie einzusteigen. Hier werden die wichtigsten Kriterien nochmal aufgeführt und man hat die Möglichkeit bis zu vier Anbieter miteinander zu vergleichen.
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