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Rechtsschutzversicherung kündigen

Welche Rechtsschutzversicherung kommt ohne Wartezeit aus?

Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung erfolgt meist aus unterschiedlichsten Gründen. Manchen ist der Beitrag einfach zu teuer, wieder andere sind mit dem bisherigen Anbieter unzufrieden. Auch sollten Verbraucher von Zeit zu Zeit ihre bestehenden Verträge prüfen, denn die Vertragsbedingungen verbessern sich durch den stetigen Wettbewerb laufend.

Rechtsschutzversicherung kündigenUnd dann kann es durchaus sinnvoll sein, die bestehende Rechtsschutzversicherung zu kündigen.

Bevor man dann einen neuen Vertrag abschließt, empfiehlt sich ein ausführlicher Tarifvergleich. Doch zuvor muss erst einmal der alte Vertrag gekündigt werden.

Welche Möglichkeiten es gibt eine bestehende Rechtsschutzversicherung zu kündigen und auf was Verbraucher besonders achten sollten, beschreiben wir in unserem Beitrag. Außerdem finden Verbraucher auf dieser Seite eine Muster-Kündigungs-Vorlage zum Download für die Rechtsschutzversicherung.

Kündigungsarten in der Rechtsschutzversicherung

Wer seine bestehende Rechtsschutzversicherung kündigen möchte, hat dazu in der Praxis mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich gibt es rechtlich gesehen zwei Wege eine Rechtsschutzversicherung zu kündigen. Verbraucher können die Kündigung ordentlich oder außerordentlich durchführen. Wer kündigt und plant einen neunen Vertrag abzuschließen sollte darauf achten, dass der Übergang nahtlos erfolgt. Denn dann verzichtet der neue Anbieter in der Regel auf die Wartezeiten.


Kündigungsvorlage (Muster-PDF)

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist immer zum Vertragsende möglich. In der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Verbraucher sollten darauf achten, dass sie sich die Kündigung zum einen schriftlich bestätigen lassen und zum anderen sollte sie per Einschreiben mit Rückschein oder Fax erfolgen. Denn in der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Kündigungen beim Versicherer nicht oder zu einem zu späten Zeitpunkt angekommen sind. Und nur so hat man einen Beweis, dass die Kündigung dem Versicherer rechtzeitig zugegangen ist. Sollte die Kündigung der Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig erfolgen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Wartezeit des neuen Versicherers entfällt wenn der Vertrag nahtlos übergeht

Verbraucher sollten darauf achten, dass bei einem eventuellen Neuabschluss der Vertragsbeginn beim neuen Anbieter nahtlos übergeht. Dann verzichten die Rechtsschutzversicherer in der Regel auf eine neue Wartezeit.

Wer einen neunen Vertrag abschließen möchte, sollte rechtzeitig einen Tarifvergleich durchführen, um genügend Zeit für die Auswahl des neuen Tarifs zu haben. Über unseren kostenlosen Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit die Tarife der Rechtsschutzversicherung zu vergleichen.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Vertragskündigung gibt es eine Reihe von Möglichkeiten seine Rechtsschutzversicherung auch außerhalb der normalen Vertragslaufzeit zu kündigen. Dabei wird dann von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen. Folgende Gründe gibt es:

  • Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer die Prämie anpasst ohne gleichzeitig die Leistungen zu erhöhen, haben Kunden das Recht ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen ab dem der Kunde von der Beitragserhöhung erfahren hat erfolgen. Sie gilt dann mit sofortiger Wirkung, jedoch frühestens wenn die Beitragsanpassung tatsächlich erfolgt. Leider müssen Versicherer bei einem hohen Schadenaufkommen die Prämien anpassen. Achtung: Wenn nur die Versicherungssteuer angepasst wird, hat der Kunde kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
  • Versicherungsfall: Kommt es zu einem berechtigten Rechtsschutzfall, kann die Rechtsschutzversicherung vom Kunden gekündigt werden. Auch wenn der Versicherer die Übernahme des Falls ablehnt. Die Kündigung muss innerhalb von einem Monat nachdem der Rechtsschutzfall abgewickelt oder abgelehnt wurde erfolgen. Sie ist direkt nach dem Zugang beim Versicherer gültig.
  • Vertragslaufzeit von über 3 Jahren: Das neue Versicherungsvertragsgesetzt macht es möglich, dass für Verträge die länger als 3 Jahre eingegangen wurden, ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des dritten Jahres gilt. Hier kann mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von meistens 3 Monaten gekündigt werden.
  • Wegfall des versicherten Risikos: Wenn das versicherte Risiko nicht mehr besteht, kann der Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die zu viel gezahlten Beiträge müssen zurückerstattet werden. Wer beispielsweise eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und während der Vertragslaufzeit sein Auto verkauft, hat die Möglichkeit aufgrund des weggefallenen Risikos die Versicherung zu kündigen.
  • Gefahrenänderung: Bei einer Änderung der versicherten Gefahr, kann der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen. Übersteigt dieser 10 % des ursprünglichen Beitrags, kann der Kunde innerhalb 1 Monats nach Zugang der Beitragserhöhung außerordentlich kündigen. Die Rechtsschutzversicherung muss in diesem Fall auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

Eigenkündigung hat nach dem Versicherungsfall Vorteile

Nach zwei übernommen Rechtsschutzfällen durch den Versicherer, hat dieser die Option dem Kunden zu kündigen. Da ein Abschluss dadurch bei einem neuen Anbieter problematisch sein kann, empfiehlt es sich selbst die Kündigung zu veranlassen. Denn viele Versicherer stellen im Antrag lediglich die Frage wer gekündigt hat und interessieren sich nicht nach der Anzahl der Schadenfälle.


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Kündigung durch den Rechtsschutzversicherer

Auch der Versicherer kann den Vertrag mit seinem Kunden ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls von Seiten des Anbieters möglich.

Gründe einer außenordentlichen Kündigung durch den Rechtsschutzversicherer

  • Versicherungsfall: Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen haben Rechtsschutzversicherer die Möglichkeit nach zwei übernommenen oder abgelehnten Rechtsschutzfällen dem Kunden mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
  • Obliegenheitsverletzung: Sollte bei einer Gefahrerhöhung der Kunde nicht die geforderten Angeben machen, hat die Rechtsschutzversicherung das Recht den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
  • Beitragsrückstand: Bei einem Beitragsrückstand setzt der Rechtsschutzversicherer nach einer Mahnung eine Zahlungsfrist. Wird der Beitrag bis zu dieser Zahlungsfrist nicht vom Kunden bezahlt, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Wichtig ist, dass der Anbieter auf die fristlose Kündigung bei Bekanntgabe der Zahlungsfrist hinweisen muss. Ansonsten wäre die Kündigung unwirksam.

Auf Anbieter achten, die erst bei mehreren Versicherungsfällen kündigen können

Ein Qualitätsmerkmal ist, wenn ein Anbieter in seinen Versicherungsbedingungen regelt, dass er erst nach drei oder mehr berechtigten Rechtsschutzfällen die innerhalb von 12 Monaten eintreten, eine außerordentliche Kündigung aussprechen darf.

Rechtsschutzversicherung nach Kündigung wechseln

Ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, muss jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass ein Rechtsstreit mehrere tausend Euro an Kosten verursachen kann. Bei einer Kündigung sollten Verbraucher auf alle Fälle darauf achten, dass der Wechsel nahtlos stattfindet und kein Tag dazwischen liegt.

Nur dann verzichten die meisten Anbieter auf eine erneute Wartezeit. Ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung sollte Pflicht sein, um für sich die beste Rechtschutzversicherung zu finden. Über unseö6ren kostenlosen Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit einen Rechtsschutzvergleich durchzuführen.


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