Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Wie sich die Leistungen einer Rechtsschutzpolice unterteilen!
Um zu verstehen wie eine Rechtsschutzversicherung funktioniert, sollten sich Verbraucher einen Überblick darüber verschaffen, auf welchen Bereichen die Rechtsschutzversicherung Leistungen erbringt.
Man spricht hier auch von den sogenannten Leistungsarten. Je nach Rechtsschutzversicherung können bis zu 16 unterschiedliche Leistungsarten versichert werden.
Diese Leistungsarten werden dann wiederum den einzelnen Vertragsarten zugeordnet. Wie das genau funktioniert und worauf Verbraucher achten sollten, erläutern wir ins unserem Beitrag.
Außerdem gehen wir darauf ein für welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung aufkommt und wie die Versicherung grundsätzlich aufgebaut ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Wer einen Rechtsstreit hat, kann unter Umständen auf einigen tausenden Euro an Kosten sitzen bleiben. Denn vor Gericht ist es nie sicher ob man den Prozess gewinnt oder nicht. Doch für welche Kosten kommt eine Rechtsschutzversicherung überhaupt auf? Die Tarife übernehmen bis zur vereinbarten Versicherungssumme folgende Kosten:
- Anwaltsgebühren
- Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
- Sachverständigenkosten und Entschädigungen für Zeugen
- Kosten der Gegenseite, wenn diese vom Versicherten übernommen werden müssten
- Kosten für die Mediation
- Kosten bei Zahlungsunfähigkeit des Prozessgegners: Wenn dieser den Prozess verliert und die Kosten für die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten nicht übernehmen kann.
- Teilerfolge vor Gericht: Kosten die von einem Richter auf beide Parteien aufgeteilt werden.
- Außergerichtliche Kosten: Im Falle, dass der Gegner bei außergerichtlichen Streitigkeiten nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu übernehmen.
- Auslandskosten: Wenn der Rechtsstreit im Ausland stattfinden sollte, übernimmt die Rechtsschutz die Reisekosten, eventuelle Übersetzungskosten und Kosten für einen Rechtsbeistand.
- Kaution: Die Rechtsschutzversicherung stellt ein zinsloses Darlehen für den Fall einer Strafverfolgung zur Verfügung.
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In der Rechtsschutzversicherung ist es üblich einen Selbstbehalt (SB) mit dem Versicherer zu vereinbaren. Das hat den Vorteil günstigerer Prämien, da Kleinschäden dadurch vermieden werden. Durchschnittlich liegt der SB bei 250 € je Rechtsschutzfall. Je höher der SB ist, desto günstiger kann der Tarif sein.
Welche Leistungsarten gibt es in der Rechtsschutz?
Es gibt nun verschiedene Rechtsgebiete, für welche die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Man spricht hier auch von den sogenannten Leistungsarten. Wer beispielsweise einen Verkehrsunfall erleidet, muss häufig Schadenersatz einklagen.
Und dafür ist der Schadenersatz-Rechtsschutz innerhalb der Vertragsart Verkehrs- oder Fahrerrechtsschutz zuständig und auch sinnvoll. Die Rechtsschutzversicherung ist also so aufgebaut, dass verschiedene Leistungsarten innerhalb der Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz) zusammengefasst werden. Auf die Vertragsarten gehen wir weiter unten ein.
Folgende Leistungsarten sieht die Rechtsschutzversicherung vor?
Achtung: Die Rechtsschutzversicherung muss unter Umständen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bestanden haben. Sonst kann der Versicherer die Leistung ausschließen.
Tipp: Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung nach der Folge-Ereignis-Theorie leistet. Dann wären auch Rechtsschutzfälle versichert, deren Auslöser in der Vergangenheit vor Abschluss der Versicherung lagen.
Als Mieter kann die Absicherung sinnvoll sein, wenn es beispielsweise Streit bei der Wohnungskündigung oder der Betriebskostenabrechnung gibt.
Achtung: Nur gerichtliche Auseinandersetzungen nach einem Einspruchsverfahren sind versichert. Das Einspruchsverfahren selbst ist meistens ausgeschlossen.
Achtung: Oftmals werden Widerspruchsverfahren die außergerichtlich stattfinden nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen.
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- Verkehrsrechtliche Vergehen: Unabhängig davon, ob ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Vorwurf vorliegt, hat der Versicherte bis das Verfahren abgeschlossen ist Versicherungsschutz und erhält Leistungen. Sollte sich jedoch der Vorsatz im Gerichtsverfahren bestätigen, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz und die Kosten müssen dem Versicherer zurückerstattet werden.
- Sonstige Vergehen: Der Versicherte genießt Schutz bei Straftaten, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können (z.B. eine Schlägerei). Sollte nach dem Verfahren festgestellt werden, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Bei Vorwürfen einer Straftat, welche nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Betrug oder Diebstahl) entfällt der Versicherungsschutz sofort. Dafür benötigt man den Spezial-Strafrechtsschutz!
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Welche Vertragsarten gibt es in der Rechtsschutzversicherung?
Die Leistungsarten die eine Rechtsschutzversicherung vorsieht, werden nun mit den Vertragsarten kombiniert. Verbraucher haben so die Möglichkeit verschiedene Bausteine in Form sogenannter Vertragsarten abzusichern. Die Versicherer bündeln die Leistungen der Rechtsschutzversicherung. Wie die Vertragsarten genau aussehen und welche Leistungsarten sich dahinter verbergen beschreiben wir hier. Zu beachten ist noch, dass es Bausteine gibt die nicht selbständig abgeschlossen werden können.
Verkehrs-Rechtsschutz
Die Verkehrsrechtschutzversicherung kann als alleiniger Baustein abgeschlossen werden. Wer mit einem Kfz im Straßenverkehr unterwegs ist, kann schnell in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Als Versicherter ist man zusätzlich in der Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im öffentlichen Straßenverkehr abgesichert und kann dabei Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung erhalten.
Welche Leistungsarten sind versichert?
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Privat-Rechtsschutz
Die häufigsten Streitfälle kommen laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) bei der Vertragsart der Privatrechtsschutzversicherung vor. Hierbei wird ein breites Leistungsspektrum abgebildet.
Welche Leistungsarten beim Privatrechtsschutz versichert sind?
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht
- Opfer-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Die Vertragsart Arbeitsrechtsschutz, die auch als Berufsrechtsschutz bezeichnet wird, kann nicht für sich alleine abgeschlossen werden. Sie muss immer mit der Privat-Rechtsschutz als Leistungspaket kombiniert werden. Daraus ergeben sich folgende Leistungsarten für den Privat- und Berufs-Rechtsschutz:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht
- Opfer-Rechtsschutz
Einschränkung bei selbständigen Personen!
Bei selbständigen Personen entfällt der Versicherungsschutz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit stehen. Dafür muss eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Firmen, Selbständige und freiberufliche Tätige abgeschlossen werden.
Mieter, Eigentümer und Vermieter
Die Rechtsschutzversicherung als Mieter und Eigentümer kann bei den meisten Gesellschaften nur in Verbindung mit der Vertragsart Privat-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Hingegen kann eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung sehr wohl als alleiniger Vertrag bestehen. Wichtig ist, dass jede Wohneinheit im Antrag angegeben wird. Über unseren Vergleichsrechner können die Prämien der einzelnen Wohnungen berechnet werden. Die Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann in einer Rechtsschutzversicherung für Mieter, Eigentümer und Vermieter zusätzlich zum Privat-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Geld sparen mit kombinierten Vertragsarten!
In der Praxis werden die Bereiche Privat-, Beruf-, Verkehr-, Eigentum- und Mieter- sowie Vermieterrechtsschutz bei einem einzigen Anbieter je nach Bedarf kombiniert. Das spart nicht nur Geld, sondern hat für Verbraucher auch den Vorteil einer übersichtlichen Vertragsgestaltung.
Mögliche Vertragsarten als Leistungskombination
Welche Risiken man als Verbraucher absichern sollte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt laut den „Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen“ (kurz ARB), welche der GDV veröffentlicht, verschiedene Kombinationen die versicherbar sind. Innerhalb der Vertragsartenkombinationen sind dann die Leistungsarten wie oben beschrieben versichert. Viele Rechtsschutzanbieter bieten folgende Kombinationen an:
Gängigste Vertragsartenkombinationen:
- Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 21 ARB
- Fahrer-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 22 ARB
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 25 ARB
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete § 29 ARB
- Privat- ,Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 26 ARB
- Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige § 23 ARB
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige § 28 ARB
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige § 23 ARB
Wichtige Leistungsstandards
Wer sich nun für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entschließt, sollte ein paar Mindestleistungsstandards beachten. Der Tarif sollte auf jeden Fall nach der Folge-Ereignis-Theorie leisten. Dann sind in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz auch Rechtsschutzfälle mitversichert deren Leistungsursache vor Abschluss des Tarifs lagen.
Zusätzlich sollte eine Mindestdeckungssumme von 500.000 € vereinbart werden und die Möglichkeit eines Kautionsdarlehens von 300.000 € gegeben sein.
Ganz wichtig ist auch, dass der Tarif den sogenannten Stichentscheid vorsieht. Hierbei können Verbraucher im Falle einer Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits aufgrund niedriger Erfolgsaussichten, von ihrem Anwalt prüfen lassen, ob dennoch die Möglichkeit eines Erfolgs besteht. Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, müsste der Rechtsschutzversicherer trotzdem leisten.
Leistungsvergleich
Bevor man als Verbraucher einen Tarif abschließt, sollte man zusätzlich zu den Prämien die Leistungen vergleichen. Über unseren Tarifrechner können alle Tarife mit den wichtigen Leistungsstandards gefiltert werden. Bis zu 4 Tarife lassen sich im Vergleich gegenüberstellen. Auf Wunsch kann die passende Rechtsschutzversicherung direkt online beantragt und abschlossen werden.
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