Wir beraten Sie gerne:

Telefon: 08581 – 726 28 55

E-Mail: mail@onverso.org

Montag - Freitag
9:00 Uhr - 19:00 Uhr

Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung

Wann Verbraucher erstmals Anspruch auf eine Leistung haben!

In der Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit verankert. Erst nach dieser Zeit haben Kunden Anspruch auf eine Leistung aus ihrem Rechtsschutzvertrag. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. In Teilbereichen kann sie sogar bis zu 3 Jahre betragen.

Rechttschutzversicherung WartezeitDie Rechtsschutzversicherung möchten ihre Kunden und sich mit dieser Schutzfrist vor Manipulationen schützen. Denn ansonsten würden die Beiträge für die meisten Verbraucher viel zu teuer werden.

Es gibt allerdings auch Bereiche in welcher die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit auskommt. Denn die Tarife sehen verschiedene Leistungsarten vor. Für einige werden keine Wartezeiten veranschlagt, für andere wiederum schon.

In unserem Beitrag erfahren Verbraucher alles über die Wartezeit in der Rechtschutzversicherung. Wo sie anfällt und wann die Anbieter darauf verzichten. Außerdem berichten wir wann man genau Anspruch auf eine Leistung hat.

Unterschiede bei den Wartezeiten

Die Rechtsschutzversicherung sieht nicht für alle Risikoarten eine Wartezeit von drei Monaten vor. In der Regel sind nur dann zeitliche Ausschlüsse vorgesehen, wenn das Risiko einer Manipulation zu groß ist. Doch bei welchen Leistungsarten sieht die Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vor?

Diese Bereiche haben eine Wartezeit von drei Monaten:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn, müssen die Tarife keine Leistung für die genannten Bereiche erbringen. Die Wartezeit läuft ab dem vertraglich vereinbarten Beginn. Diesen können Verbraucher in der Regel aus ihrem Versicherungsschein herauslesen. Wichtig ist natürlich, dass die Prämie auch rechtzeitig an den Versicherer gezahlt wurde.

Denn erst nach Zahlung der ersten Prämie haben Kunden auch wirklich einen Versicherungsschutz. Wenn dem Anbieter allerdings eine Einzugsermächtigung vorliegt, müssen sich Kunden keine Sorgen um den rechtzeitigen Beginn ihrer Rechtsschutzversicherung machen. Denn in diesem Fall hat der Versicherer jederzeit die Möglichkeit den fälligen Beitrag rechtzeitig einzuziehen. Dann ist der Beginn im Versicherungsschein maßgeblich.

Achtung: Der Beginn des Rechtschutzfalls ist maßgeblich!

Der Versicherungsfall darf erst nach der Wartezeit von 3 Monaten eintreten. Innerhalb dieser Wartezeit haben Kunden keinen Versicherungsschutz (zeitlicher Ausschluss). Beim Arbeitsrechtsschutz, darf der Arbeitgeber beispielsweise die Kündigung innerhalb der Wartezeit noch nicht ausgesprochen haben.

Es gibt allerdings auch Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung, die keine Wartezeiten vorsehen.

Diese Bereiche haben keine Wartezeit

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Internet-Rechtsschutz
  • bei Streitigkeiten aus dem Kauf- und Leasingvertrag über ein fabrikneues Kraftfahrzeug

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung sieht übrigens in den wenigsten Fällen eine Wartezeit vor. Das heißt, dass man ab Vertragsbeginn den Versicherungsschutz genießt.

Wartezeiterlass mit Vorversicherung

Wer seine bestehende Rechtsschutzversicherung wechseln möchte, hat beim neuen Anbieter in der Regel keine Wartezeit. Diese entfällt dann für alle Risiken, die im alten Vertrag ebenfalls vereinbart waren. Wichtig ist, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anknüpft. Manche Anbieter gewähren diesen Wartezeiterlass auch wenn man über die Eltern oder den Partner mitversichert und damit nicht Vertragsinhaber des alten Vertrags war.


Jetzt Rechtsschutzversicherung vergleichen

Wartezeiten beim Eherechtsschutz und Unterhaltssachen

Beim Baustein Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht wird normalerweise ohne Wartezeit geleistet. Denn hier geht es lediglich um Beratungsleistungen die beispielsweise durch einen Anwalt erbracht werden.

Gerichtliche Auseinandersetzungen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt unseres Wissens nach nur einen Rechtsschutzversicherer am Markt (ARAG), der Rechtsstreitigkeiten vor Gericht in Ehesachen übernimmt. Die Wartezeit beträgt hier allerdings 3 Jahre und die Versicherungsleistung ist auf 30.000 € begrenzt.

Dasselbe nur mit einer Wartezeit von 1 Jahr gilt auch für Unterhaltssachen. Diese werden auch im Rahmen der Leistungsobergrenze von der ARAG übernommen.

Rechtsschutzfälle aus der Vergangenheit vor Vertragsabschluss

Eine Rechtsschutzversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Denn der Anspruch auf eine Leistung kann nicht nur durch die Wartezeit erschwert werden. In vielen Bereichen leisten die Rechtsschutz-Tarife nur dann, wenn die Ursache weswegen es zu einem Rechtsstreit kommt, nach Vertragsbeginn und erreichter Wartezeit eingetreten ist.

Probleme hat beispielsweise wer bei der Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Fehler gemacht hat und aus diesem Grund keine Leistungen erhält. Wenn man nun gegen die Versicherung klagen möchte, hat man nur einen Anspruch auf Leistung, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits zu diesem Zeitpunkt bestand und die Wartezeit erfüllt war.

Anderenfalls ist die Rechtsschutzversicherung leistungsfrei, da der Versicherungsfall mit dem Fehler bei Antragsstellung begann.

Gute Tarife verzichten auf die Einrede der Vorvertraglichkeit

Es gibt allerdings Tarife, die auf die sogenannte Einrede der Vorvertraglichkeit verzichten und dennoch leisten. Als Voraussetzung muss der Vertrag mindestens 5 Jahre ununterbrochen bestehen. Besser geregelt ist es für Versicherte bei vielen Tarifen im Bereich Schadenersatz-Rechtsschutz. Hier können auch Ursachen aus der Vergangenheit mitversichert werden, wenn man als Verbraucher einen Tarif wählt, der nach der Folgeereignistheorie leistet.

Tarife sollten im Bereich Schadenersatz nach Folgeereignistheorie leisten

Nur Tarife die nach der Folgeereignistheorie im Bereich Schadenersatz leisten, kommen auch sofort nach Abschluss für Ursachen die vor Vertragsabschluss lagen auf. Wichtig ist allerdings, dass der eigentliche Rechtsstreit erst nach dem Versicherungsbeginn eintritt.

Über unseren Vergleichsrechner können die Tarife, die nach der Folgeereignistheorie leisten gefiltert werden.

Wartezeit und rückwirkender Abschluss der Rechtsschutz

Die Wartezeit ist aus Kunden und Versicherersicht ein angemessenes Mittel um die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung günstig und stabil zu halten. Denn sonst wär der Manipulation Tür und Tor geöffnet und die Beiträge würden ins Unermessliche steigen.

Auch der rückwirkende Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist aus demselben Grund nicht möglich. Verbraucher sollten sich frühzeitig um einen adäquaten Schutz kümmern. Schon allein deshalb, weil Ursachen gerade im Vertrags- und Sachenrecht, die vor Abschluss der Verträge für einen Versicherungsfall verantwortlich waren ansonsten ausgeschlossen bleiben. Wie bereits oben beschrieben, gibt es Tarife, welche diesen Umstand nach 5-jähriger Vertragslaufzeit aufheben.

Tarife vergleichen und günstigen Schutz finden

Über unsere Vergleichsrechner für die Rechtsschutzversicherung können Verbraucher kostenlos und unverbindlich Tarife berechnen und vergleichen. Wir haben zusätzlich zum reinen Preis- auch einen Leistungsvergleich hinterlegt. So hat man die Möglichkeit nicht nur günstige sondern auch gute Tarife zu filtern. Wer möchte kann die Tarife direkt online, oftmals zu günstigeren Konditionen, beantragen. Nach Abschluss hat jeder Verbraucher die Möglichkeit den abgeschlossenen Tarif innerhalb von 14-Tagen zu widerrufen, für den Fall, dass er es sich anders überlegt hat.


Jetzt Rechtsschutzversicherung vergleichen

Zum Seitenanfang

Ihre Angaben für einen kostenlosen Rückruf

Nach Absenden des Formulars meldet sich ein Mitarbeiter per Telefon und E-Mail bei Ihnen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Datenschutzerklärung einsehen

Ihre Daten werden
sicher übertragen

* Pflichtfelder