Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Welche Rechtsschutzversicherung kommt ohne Wartezeit aus?
Viele Menschen machen sich erst dann über eine Rechtsschutzversicherung Gedanken, wenn ein Rechtsstreit droht. Aus diesem Grund sehen die Tarife in vielen Bausteinen eine Wartezeit von üblicherweise drei Monaten vor.
Es gibt aber durchaus Teilbereiche in der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Denn die Tarife sind modular aufgebaut.
Kunden können die Bereiche Privat-, Arbeits-, Verkehrs-, Mieter- und Vermieterrechtsschutz teilweise einzeln oder zusammen abschließen.
Je nach Baustein sind die Leistungsarten in den Tarifen teilweise ohne Wartezeit ausgestattet.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei vorhersehbaren Ereignissen wie beispielsweise einem Rechtsstreit bei Vertragsangelegenheiten eher eine Wartezeit vorgesehen ist.
Wohingegen bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Schadenersatz die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit üblich ist.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Wartezeit
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt hat in vielen Bereichen eine Wartezeit von drei Monaten. Diese sehen die Versicherer vor, da das Schadenpotential zu groß ist.
Das bedeutet, wenn während der Wartezeit ein Rechtsstreit beginnt, bleibt der Versicherer leistungsfrei.
Bei folgenden Leistungsarten vereinbaren die Anbieter eine Wartezeit von drei Monaten mit ihren Kunden:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Die Leistungsarten kommen häufig beim Privat-, Arbeits-, Mieter- und Vermieterrechtsschutz vor. Der Grund der Wartezeit liegt in der Vorhersehbarkeit möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen.
In anderen Bereichen kommt die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten aus. Vor allem bei den meisten Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz entfällt die Wartezeit.
Folgende Arten sind ohne Wartezeit ausgestattet:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich ebenfalls keine Gedanken machen. Der neue Anbieter verzichtet bei einem Neuabschluss auf die Wartezeit in allen Bereichen, die bereits im alten Vertrag mitversichert waren. Vorausgesetzt, der neue Vertrag beginnt unmittelbar nach Ende der alten Rechtsschutzversicherung.
Wartezeit entfällt bei vorhandener Rechtsschutzversicherung
Wer bereits einen Vertrag hat, kann die neue Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen. Der neue Anbieter verzichtet in der Regel auf die Wartezeit für alle Bereiche, die bereits im alten Vertrag versichert waren. Wichtig ist, dass die neue Versicherung direkt nach Ende des alten Vertrags beginnt.
Wartezeit bei Ereignissen in der Vergangenheit
Wenn ein Rechtsstreit in der Vergangenheit begonnen hat, gibt es keinerlei Möglichkeiten für diesen Fall einen Versicherungsschutz zu erhalten. Auch nicht durch eine sogenannte Rückdatierung.
Wichtig ist jedoch, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf den Baustein der sogenannten Folgeereignistheorie geachtet wird. Dabei werden Ereignisse, die vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung Grund für eine rechtliche Auseinandersetzung waren, mit eingeschlossen.
Beispiel: Ein Arzt verabreicht einem Kunden ein Medikament (vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung), welches dieser regelmäßig einnehmen muss. Stellt sich nach dem Abschluss des Rechtsschutz-Tarifs nun heraus, dass wegen des Medikamentes beispielsweise Organe geschädigt wurden, hätte der Kunde bei einer Schadensersatzklage Versicherungsschutz.
Der Fall würde allerdings nur von solchen Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, welche nach der Folgeereignistheorie leisten.
Nur Tarife mit Einschluss der Folgeereignistheorie abschließen
Damit auch Schutz für Rechtsstreitigkeiten im Bereich Schadenersatz besteht, deren Grund in der Vergangenheit liegt, sollten nur Tarife mit dem Einschluss der sogenannten Folgeereignistheorie abgeschlossen werden.
Zusammenfassung
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss bei vielen Leistungsarten mit einer Wartezeit von drei Monaten gerechnet werden. Vor allem bei Rechtsstreitigkeiten, die vorhersehbar sind. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig einen passenden Tarif abzuschließen.
Wer bereits eine bestehende Rechtsschutzversicherung hat, muss sich darüber keine Gedanken machen. Hier verzichten die meisten Versicherer bei nahtlosem Übergang auf eine neue Wartezeit für alle Bereiche, die im letzten Tarif mitversichert waren. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es dennoch, beispielsweise entfallen bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung in fast allen Leistungsarten die Wartezeiten.
In unserem Vergleichsrechner kann genau ermittelt werden, welche Tarife Wartezeiten vorsehen und wie lange diese sind. Dazu muss man einfach die gewünschten Tarife markieren. Durch Klicken auf den Button Leistungsvergleich werden dann bis zu vier Tarife gegenübergestellt. Wer die Rechtsschutzversicherung gleich beantragen möchte, hat direkt online die Möglichkeit dazu.