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Rechtschutzversicherung - Familienrecht

Ehe- und Unterhaltssachen über die Rechtsschutz absichern!

Eine Rechtsschutzversicherung kann auch im Familienrecht hilfreich sein. Gerade wenn es um Ehestreitigkeiten oder den Unterhalt für das Kind geht, benötigen Verbraucher oftmals rechtlichen Beistand. Und der kann schnell mal einige tausend Euro kosten.

Doch die meisten Rechtschutzversicherungen leisten für das Kostenrisiko Familienrecht, wenn überhaupt, nur eingeschränkt. Das bedeutet man erhält nur sehr geringe Leistungen aus den Tarifen.

Es gibt dennoch Möglichkeiten sich über eine Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Familienrechts abzusichern. Wir berichten darüber auf was Verbraucher bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung die den Bereich Familienrecht berücksichtigen achten müssen und wie man solche Tarife am Markt findet.

Nur wenige Anbieter leisten überhaupt im Familienrecht!

Rechtsschutzversicherung Familienrecht

Die Tarife der Rechtsschutzversicherung leisten oftmals nicht bei familienrechtlichen Angelegenheiten!

Zunächst einmal müssen Verbraucher wissen, dass eine Rechtsschutzversicherung für besonders hohe Kostenrisiken nicht aufkommen kann. Das liegt daran, dass ansonsten die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung ins unermessliche ansteigen würden. Und die Allerwenigsten könnten sich diesen Schutz dann noch leisten.

Aus diesem Grund werden einige Leistungsausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung vorgenommen. So auch im Familienrecht. Das bedeutet, fast alle Rechtsschutzversicherer leisten nicht für gerichtliche und außergerichtliche Angelegenheiten aus dem Familienrecht.

Es gibt jedoch wenige Anbieter die im begrenzten Rahmen Leistungen im Beratungsrechtsschutz erbringen. Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit diese Tarife zu filtern. Hierbei kann im Rechner bei den Detailfragen ausgewählt werden, ob man Rechtsschutz in Ehesachen und für Unterhalt möchte.

Verbraucher müssen noch berücksichtigen, dass selbst in diesen beiden familienrechtlichen Fällen in den jeweiligen Tarifen ein unterschiedliches Leistungsniveau vorhanden ist. Doch wie sieht das genau aus? Die Tarife, welche überhaupt im Familienrecht leisten, beschränken ihre Leistung hauptsächlich auf den Beratungsrechtsschutz. Außergerichtliche oder gerichtliche Kostenerstattungen sind so gut wie nicht am Markt vorhanden.

Achtung unterschiedliches Leistungsniveau im Familienrecht

  • Beratungsrechtsschutz: Diese Leistungsart ermöglicht es dem Verbraucher eine einmalige rechtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Tipp: Beim Abschluss sollte man drauf achten, dass für diese Beratung keine Leistungsobergrenze in den Tarifen vorgesehen ist. Manche Anbieter bezahlen um Kosten zu sparen beispielsweise nur für eine Beratung bis maximal 250 Euro.
  • Außergerichtlich: Einige Tarife leisten über die einmalige Beratung hinaus auch bei einer außergerichtlichen Leistung eines Rechtsanwalts. Das ist immer dann der Fall wenn Verbraucher beispielsweise zur Beratung noch eine rechtliche Überprüfung ausführen lassen. Diese Art wird allerdings bei einer Leistungsobergrenze von oftmals 250 Euro gedeckelt.
  • Gerichtlich: Aktuell (Stand Jahr 2017) gibt es nur einen Anbieter am Markt, der auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung leistet. Das ist die ARAG Rechtsschutzversicherung.

Nur die ARAG hat einen Baustein für gerichtliche Streitigkeiten!

Derzeit hat nur die ARAG Rechtsschutzversicherung einen Baustein für Familienrecht, welcher in Unterhalts- und Ehesachen bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro leistet. Allerdings mit einer Wartezeit von einem Jahr für den Unterhalt und drei Jahren in Ehesachen.

Bereits eingetretene Familienrechtsfälle

Wer bereits einen aktuellen Fall im Familienrecht hat, sprich eine Rechtsänderung eingetreten ist, erhält dafür keinen Schutz mehr über einen Rechtsschutztarif. Eine Versicherung leistet niemals für bereits eingetretene Risiken.

Als Verbraucher ist es wichtig, dass man weitsichtig handelt und rechtzeitig über einen passenden Schutz nachdenkt. Eine Wartezeit gilt zumindest nicht für den Beratungsrechtsschutz im Familienrecht. Das bedeutet, sofort nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung genießen die Versicherten Schutz. Einzige Ausnahme sind gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsangelegenheiten. Hier sehen die Tarife oftmals eine Wartezeit von mindestens 1 bis 3 Jahre vor. Es gilt also, sich rechtzeitig um die Versicherung zu kümmern.

Vergleich von Tarifen für Familienrecht

Wer eine Absicherung im Familienrecht wünscht, ist gut beraten die Tarife mit Ihren Leistungen zu vergleichen. Gerade im Beratungsrechtsschutz sollten Verbraucher darauf achten, dass es keine Leistungsbegrenzungen in Bezug auf die Erstattungshöhe gibt. Am besten sind Tarife, welche in ihren Bedingungen regeln, dass die erst- und einmalige Beratung bei einem Fachanwalt übernommen wird.

Eine eventuelle Selbstbeteiligung entfällt in der Regel beim Beratungsrechtsschutz im Familienrecht. Welche Leistungen die Anbieter vorsehen, können Verbraucher über unseren Leistungsvergleich, welcher im Vergleichsrechner integriert wurde einsehen. Ganz unten im Leistungsvergleich unter dem Punkt sonstige Leistungen werden die Regelungen bei Ehesachen und dem Unterhalt angezeigt.

Wer Beratungsrechtsschutz sowie darüber hinaus außergerichtliche und gerichtliche Leistungen wünscht, muss dies im Rechner bei den Detailfragen angeben. In der Ergebnisübersicht werden dann sämtlichen passenden Tarife dargestellt.


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