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Haftpflichtversicherung kündigen

Worauf Verbraucher beim Kündigen der Haftpflichtversicherung achten müssen

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Deshalb sollte eine Kündigung gut überlegt sein. Auf alle Fälle sollte jeder für einen nahtlosen Übergang zu einer neuen Haftpflichtversicherung sorgen.

Haftpflichtversicherung kündigen

Haftpflichtversicherung richtig kündigen

Denn wer ohne Schutz ist, kann unter Umständen sein ganzes Vermögen verlieren. In Deutschland muss mit dem ganzen Vermögen für Schäden gehaftet werden, die einem Dritten zugefügt werden.

Doch wann und wie kann eine Privathaftpflicht nun gekündigt werden?

In diesem Beitrag möchten wir über die Möglichkeiten einer Kündigung der Haftpflichtversicherung berichten. Außerdem stellen wir weiter unten ein kostenloses Musteranschreiben zur Verfügung um seine Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Drei Möglichkeiten die Haftpflichtversicherung zu kündigen

Grundsätzlich hat eine private Haftpflichtversicherung eine Mindestvertragslaufzeit. Diese beträgt für gewöhnlich ein Jahr. Viele Verträge werden aber auch mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren und mehr abgeschlossen, um Rabatte zu nutzen. Empfehlenswert ist das allerdings nicht, da heutzutage aufgrund des starken Wettbewerbs unter den Anbietern niemand mehr viel für eine Privathaftpflicht ausgeben muss.
Die Kunden haben drei Möglichkeiten der Kündigung.

  • Ordentliche Kündigung: Bei der ordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
    Tipp: Bei einem 5 Jahres-Vertragsverhältnis hat jeder Kunde das Recht, nach 3 Jahren die Haftpflichtversicherung zu kündigen.
  • Kündigung aufgrund Beitragsanpassungen: Wenn der Beitrag der Privathaftpflicht nach oben angepasst wird (ohne die Leistungen zu verbessern), hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Er kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Kunde davon erfahren hat.
  • Kündigung nach einem Schadenfall: Kommt es zu einem Schadenfall, haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht. Sowohl der Haftpflichtversicherer, als auch der Kunde können das Vertragsverhältnis binnen 1 Monats kündigen. Tipp: Sollte der Versicherer die Schadensübernahme ablehnen, haben Kunden trotzdem ein Sonderkündigungsrecht.

Haftpflichtversicherung schriftlich kündigen

Wer seine private Haftpflichtversicherung kündigen möchte, sollte das immer schriftlich machen. Viele Versicherer verlangen in ihren Vertragsbedingungen auch ausdrücklich die Textform. Außerdem ist es sinnvoll im Kündigungsschreiben eine Bestätigung für die Vertragsbeendigung vom Versicherer anzufordern.

Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versenden

Damit jeder seine Kündigung beweisen kann, ist es wichtig, dass diese mit einem Einschreiben mit Rückschein versendet wird. Damit kann sowohl die rechtzeitige Absendung als auch der Zugang der Kündigung bewiesen werden.

Muster-Kündigungsschreiben für die Haftpflichtversicherung

Diese Musterkündigung kann sich jeder kostenfrei und unverbindlich kopieren. Einfach die entsprechenden Angaben ergänzen und fertig ist die Kündigung für die Haftpflichtversicherung.

Beispielkündigung zur freien Verfügung:

Vorname Nachname – Anschrift – PLZ Ort

Versicherungsunternehmen
Abteilung Haftpflichtversicherung
Anschrift
PLZ Ort

Ort, Datum

Betreff: Kündigung meiner Haftpflichtversicherung
Vertragsnummer:______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meine oben genannte Haftpflichtversicherung fristgerecht

  • zum Ablauf der Versicherung am:__________________(Datum)
  • und nutzte mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragsanpassung.
  • und nutzte mein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Schadenfalls vom:________________(Datum)

Gleichzeitig widerspreche ich hiermit der erteilten Einzugsermächtigung folgender Kontoverbindung:

  • Kontonummer
  • Bankleitzahl
  • Name der Bank

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich. Von einer Kontaktaufnahme zu Rückholzwecken bitte ich abzusehen.

Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Name

Unterschrift

Häufige Fragen zur Kündigung

Wer die ordentliche Kündigung verpasst hat, muss wieder ein Jahr warten bis er seine Haftpflichtversicherung kündigen kann. Das Vertragsverhältnis verlängert sich dann automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist bleibt bei drei Monaten, so dass die Kündigung dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem erneuten Ablauf zugehen muss.
Der Versicherer ist im Schadenfall ebenfalls berechtigt, dem Kunden seine Haftpflichtversicherung zu kündigen. Er hat genau wie der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherer muss dem Kunden allerdings noch 1 Monat nach Zugang der Kündigung Versicherungsschutz gewähren.
Nein, das neue Versicherungsvertragsgesetz erlaubt es den Kunden ihre Haftpflichtversicherung nach 3 Jahren ordentlich zu kündigen. Eine Vertragslaufzeit von fünf oder gar zehn Jahren ist ungültig.

Neue günstige Haftpflicht abschließen

Jeder sollte darauf achten, dass er eine neue Haftpflichtversicherung im direkten Anschluss an den alten Vertrag abschließt. Diese muss nicht teuer sein. Günstige Angebote erhalten Verbraucher bereits ab einem monatlichen Beitrag von 4 Euro.

Auf unserer Internetseite finden Interessierte einen Vergleichsrechner, der in wenigen Minuten die passenden Tarife der Privathaftpflicht berechnet. Hierüber kann jeder die Tarife kostenfrei und unverbindlich vergleichen. Der Leistungsvergleich ermöglicht es sogar, bis zu vier Tarife gegenüberzustellen. Wer möchte kann den passenden Tarif direkt online beantragen.


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