Seit im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, hat sich einiges an der Besteuerung von privaten Rentenversicherungen geändert. Bis zu diesem Jahr konnten Rentner sowohl aus der gesetzlichen, wie auch aus der privaten Rentenversicherung, erhebliche Teile Ihrer Einkünfte steuerfrei vereinnahmen. Doch damit ist seit der Einführung des Gesetzes endgültig Schluss.
Die Rentenleistungen unterliegen ab dem Jahr 2040 zu 100% der Besteuerung. Bis dahin wurde eine jährliche Anhebung des zu versteuernden Anteils, ausgehend von 50 % im Jahr 2005, beschlossen.
Eine Tabelle über den Anteil der Beteuerung findet man in unserem Beitrag: „Drei Gründe warum die Rentenlücke größer wird„. Vorab sei gesagt, dass der Beitrag keine Steuerberatung im Einzelfall ersetzen kann und lediglich einen Überblick zur steuerlichen Behandlung von privaten Rentenversicherungen geben soll.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Modelle der privaten Rentenversicherung gibt. Im Kern steckt hinter diesen Modellen aber immer eine private Rentenversicherung.
Der Gesetzgeber hat die Altersvorsorge und damit auch das Produkt der privaten Rentenversicherung, im Rahmen des Alterseinkünftegesetz in drei Schichten eingeteilt.
Je nachdem in welcher Schicht man die private Rentenversicherung abschließt, wird diese steuerlich anders behandelt.
Seit dem Jahr 2014 können rund 78 % der Beiträge für eine Rürup Rente als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil steigt, bis er Jahr 2025 100 % erreicht hat, jährlich um 2 % an. Doch die anzusetzenden Beiträge für eine Rürup Rente sind bei alleinstehende auf 20.000 Euro und bei verheirateten auf 40.000 Euro begrenzt. Dafür werden die Rentenleistungen im Alter voll nachgelagert besteuert.
Das bedeutet ab dem Jahr 2040 werden sämtliche Rentenzahlungen aus einer Rürup Rente voll besteuert. Interessant ist diese Art der Rentenversicherung vor allem für Selbständige, Beamte und gut verdienende Angestellte. Denn der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wird von den Altersvorsorgeaufwendungen noch abgezogen.
Und diese haben sowohl Selbständige als auch Beamte nicht. Der gut verdienende Angestellte kann das über einen hohen Steuersatz wieder ausgleichen.
Die Beiträge für eine Riester Rente können ebenfalls im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen jährlich bis zu einem Betrag von 2.100 Euro steuermindernd angesetzt werden. Abgezogen werden lediglich die Zulagen, welche der Staat direkt in den Vertrag einbezahlt.
Die Förderung der Riester Rente ist im Bezug auf die Förderquote für alle Riester Renten-Berechtigten mit die interessantesten Varianten einer privaten Rentenversicherung.
Wer auf 50 Euro Nettogehalt verzichtet, kann dafür ungefähr 100 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Denn die Beiträge werden aus dem Bruottgehalt abgeführt und sind dadurch steuer- und sozialabgabenfrei. Der Staat fördert die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Bedeutet jeder Arbeitnehmer in Deutschland kann im Jahr 2014 monatlich 238 Euro bzw. 2.856 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. In den meisten Fällen ist das eine private Rentenversicherung. Für Verträge die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, können sogar zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden.
Im Rentenalter werden neben der nachgelagerten Besteuerung zusätzlich bei gesetzlich Krankenversicherten die vollen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig. Auch muss berücksichtigt werden, dass durch die Sozialabgabenersparnis weniger Beiträge in die Arbeitslosen und Rentenversicherung einbezahlt wird. Und dadurch diese Leistungen ein wenig geringer ausfallen.
Wer sich für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung entscheidet erhält während der Sparphase keinerlei steuerliche Förderung. Doch in der Rentenphase werden die Rentenleistungen nur mit dem sehr niedrigen Ertragsanteil besteuert.
Wer beispielsweise mit 67 Jahren eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung erhalte, muss lediglich 17 % seiner Rentenzahlung versteuern. Das sind bei einer Zusatzrente von 500 Euro gerade einmal 85 Euro, die mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert werden. Bei einem Steuersatz von 30 %, müssten dann lediglich 25,50 Euro als Steuer abgeführt werden.
In der Tat stehen die Verbraucher vor der Frage, welche Art der privaten Rentenversicherung nun die Beste ist? Wie so oft gibt es hier keine pauschale Antwort. Denn es kommt auf die persönliche Situation an.
Je nach Familienstand, ob Kinder im Haushalt leben oder die Höhe des persönlichen Einkommens spielen eine ganz wesentliche Rolle bei der Auswahl der geeigneten Rentenversicherungsart. Ein professioneller Berater kann einem ganz genau ausrechnen, welche Art der Rentenversicherung die Richtige ist.
Ein professioneller Vorsorgeberater kann genau ausrechnen, welche Art der privaten Rentenversicherung die Richtige ist. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss auf jeden Fall beraten lassen.
Wer sich nicht ganz sicher ist, welches die passendste Rentenversicherung ist, kann sich gerne einen professionellen Vergleich erstellen lassen. Über ONVERSO kann man sich einfach und schnell online beraten lassen.
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