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Vorerkrankungen

Vorerkrankungen eines Antragstellers entscheiden in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit, ob der Antrag auf Aufnahme bewilligt oder abgelehnt wird. Dennoch ist es wichtig, dem BU-Versicherer keine wichtigen Informationen bezüglich des Gesundheitszustandes vorzuenthalten.

Wer Angaben verfälscht oder bewusst verschweigt, dem kann mit Eintritt des Versicherungsfalls die Bewilligung und Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert werden. Wichtig ist, wahrheitsgemäße Angaben bezüglich der im Fragekatalog gestellten Fragen zu machen.

Nicht erforderlich ist, der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber weitere, nicht abgefragte Informationen zu geben. Grundsätzlich ist es für Antragsteller mit Vorerkrankungen schwieriger, in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden. Nicht immer muss der Antragsteller mit einer Ablehnung rechnen.

Stattdessen gibt es Verhandlungsspielraum, sodass zu veränderten Konditionen doch eine Aufnahme möglich ist. Das gilt zum Beispiel für die Vereinbarung von Risikozuschlägen in Bezug auf die bereits bestehende Vorerkrankung.

Möglich ist auch, diese aus dem Katalog der versicherten Krankheiten in Form eines Leistungsausschlusses herauszunehmen. Handelt es sich allerdings um eine schwerwiegende Beeinträchtigung, kann der BU-Versicherer die Aufnahme verwehren.

Für Antragsteller wichtig zu wissen ist auch, dass die Einordnung der Vorerkrankungen bei den einzelnen BU-Versicherern variiert. Es gibt also keine einheitlichen Richtlinien, nach denen festgelegt ist, bei welcher Vorerkrankung eine Aufnahme in die BU-Versicherung abgelehnt und wann ein Risikozuschlag erhoben wird und bei welchen Vorerkrankungen ein Leistungsausschluss erfolgt. Das liegt allein im Ermessen des jeweiligen Versicherers.

Allerdings gibt es eine gewisse Grundtendenz. So gibt es BU-Versicherer, die unter anderem bei einer chronischen Blasenentzündung, bei Schilddrüsenunterfunktion oder Schilddrüsenüberfunktion und bei Epilepsie einen Risikozuschlag erheben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden zum Beispiel Neurodermitis, Kurz- und Weitsichtigkeit, Schuppenflechte, mehrmalige Sehnenscheidenentzündung und Tinnitus.

Mit einem ablehnenden Bescheid müssen Antragsteller rechnen, die an Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Bulimie, Diabetes mellitus, Angina Pectoris, an Angststörungen oder depressiven Erkrankungen leiden. Dies muss nicht zwingend so sein. Wie bereits erwähnt, gibt es bei den BU-Versicherern Unterschiede bezüglich der Klassifizierung von Vorerkrankungen.

Einige BU-Versicherer sind mittlerweile auch dazu übergegangen, stark vereinfachte Gesundheitsprüfungen durchzuführen. Das kann sich für diejenigen, die bislang abgelehnt wurden, als Vorteil erweisen. Dies kann allerdings mit Einschränkungen verbunden sein, die sich in Form einer der Höhe nach reduzierten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente äußern können.

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