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Versicherungsfall

Nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit muss der Versicherungsnehmer den BU-Versicherer unverzüglich über die Erkrankung oder das Ereignis informieren, das den Versicherungsfall ausgelöst hat. Bevor die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, wird die Berufsunfähigkeit eingehend vom Versicherer geprüft.

Dazu bedarf es der Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers, zu der dieser verpflichtet ist. Die Berufsunfähigkeit muss entsprechend durch ärztliche Nachweise dokumentiert und nachgewiesen werden.

Als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind ärztliche Atteste und Gutachten geeignet. Außerdem muss der Versicherungsnehmer dem BU-Versicherer eine ausführliche Stellenbeschreibung seiner bisher ausgeübten Tätigkeit vorlegen.

Aus den Unterlagen muss die genaue Bezeichnung der Erkrankung hervorgehen sowie eine Beschreibung des Ereignisses, das Auslöser für den Eintritt des Versicherungsfalls ist. Im ärztlichen Bericht müssen Angaben zu Beginn, zur Art, zum Verlauf und zur voraussichtlichen Dauer der Erkrankung gemacht werden.

Für die Bewilligung der BU-Rente sind unter anderem die Angaben im medizinischen Gutachten entscheidend, die eine Aussage darüber treffen, inwieweit die aktuelle berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers durch die Erkrankung beeinträchtigt wird. Bei dieser Prüfung durch den BU-Versicherer ist es üblich, dass der Versicherungsnehmer eine Erklärung unterschreiben muss, die die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbindet.

Auf der Grundlage der Schweigepflicht-Entbindungserklärung kann der BU-Versicherer weitere Unterlagen von Ärzten und Kliniken anfordern und einsehen. Mit Eintritt des Versicherungsfalls wird nicht nur die medizinische Seite beleuchtet, sondern auch die Ausgestaltung der bisherigen beruflichen Tätigkeit.

Das schließt neben der bereits genannten konkreten Beschreibung der beruflichen Position, des Aufgabenbereichs sowie des Einkommens auch die Schilderung eines typischen Tagesablaufs im beruflichen Alltag mit ein. Auf diese Weise verschafft sich der BU-Versicherer ein Bild der typischen und einzelnen Arbeitsabläufe. Der Schwerpunkt der Schilderungen sollte beim Versicherungsnehmer auf den Tätigkeiten liegen, die mitverantwortlich sind für den Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts wird der Versicherungsnehmer einen positiven oder ablehnenden Bescheid von der BU-Versicherung erhalten. Wird der Antrag positiv beschieden, erhält der Versicherungsnehmer die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Doch auch danach ist der BU-Versicherer berechtigt, jährlich weitere, vor allem medizinische Nachprüfungen durchzuführen, um die Aktualität der Versicherungsleistungen regelmäßig zu überprüfen.

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