Nachprüfung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der BU-Versicherer jederzeit das Recht der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit. Grund ist, dass bei bestimmten Krankheitsbildern eine Besserung des Gesundheitszustandes eintreten kann mit der Folge, dass die Berufsunfähigkeit als Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Rente nach den Versicherungsbedingungen wegfällt.
Im Rahmen der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit wird der Versicherungsnehmer zu ärztlichen Untersuchungen bei Ärzten aufgefordert, die von der Berufsunfähigkeitsversicherung benannt werden.
Die Kosten für diese Untersuchungen trägt der BU-Versicherer. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder die Minderung der Berufsunfähigkeit dem BU-Versicherer zu melden. Übt der Versicherungsnehmer eine neue berufliche Tätigkeit konkret aus, kann das dort erzielte Einkommen von der Berufsunfähigkeitsrente abgezogen werden.
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