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Arztanordnungsklausel

Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, ist ein Versicherungsnehmer verpflichtet daran mitzuwirken, dass der gesundheitliche Zustand wieder verbessert wird. In den meisten Versicherungsbedingungen der BU-Versicherer gibt es die sogenannte Arztanordnungsklausel, wobei es auch Versicherer gibt, die darauf verzichten. Die Arztanordnungsklausel räumt dem BU-Versicherer das Recht ein vom Versicherten zu verlangen, dass er ärztliche Anordnungen befolgt, um seinen gesundheitlichen Zustand zu verbessern.

Dazu gehören zum Beispiel zumutbare Behandlungen, die auf die Wiederherstellung der Berufsfähigkeit ausgerichtet sind, wobei die ärztlichen Anordnungen im Rahmen des Erträglichen liegen müssen. Tatsächlich führt die Arztanordnungsklausel häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es zum Beispiel darum geht, ob eine angeratene Operation oder eine medikamentöse Behandlung im Rahmen des Zumutbaren und Erträglichen liegen.

Tipp: Bei der Auswahl eines passenden BU-Tarifs, sollte man unbedingt auf den Verzicht der Arztanordnungsklausel achten!

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