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Gesundheitsfragen

Bei der Antragstellung für die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden unter anderem Gesundheitsfragen gestellt.

Sie sind ganz wesentlich für die Entscheidung, ob ein Antragsteller in die BU-Versicherung aufgenommen wird oder nicht, ob ein Beitragszuschlag erhoben wird oder ein Leistungsausschluss erfolgt. Der Vertrag zwischen dem Antragsteller und dem BU-Versicherer kommt auch nur dann zustande, wenn der Antragsteller ausführliche Angaben zu seinem aktuellen Gesundheitszustand macht.

Die Fragen konzentrieren sich auf die Krankengeschichte sowie auf den allgemeinen Gesundheitszustand wie Angaben zu Größe und Gewicht sowie zu Krankheiten, Behandlungen und stationären Aufenthalten in den vergangenen Jahren. Anhand dieser Daten nimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Beurteilung des versicherungsmedizinischen Risikos vor.

Wird aufgrund einer Erkrankung ein Risikozuschlag vereinbart, fallen die Beitragszahlungen entsprechend höher aus. Anderes gilt für den Leistungsausschluss, bei dem eine vorliegende Krankheit vom Versicherungsschutz ausgenommen wird, die Prämienhöhe jedoch identisch bleibt.

Inhalt der Gesundheitsfragen ist auch die Entscheidung des Antragstellers, die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden mit der Konsequenz, dass der BU-Versicherer Einblick in die Krankenakten des Antragstellers nehmen können.

Grundsätzlich ist es ratsam, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer als Antragsteller dieser Wahrheitspflicht zuwider handelt und falsche sowie unrichtige Angaben macht, um in die BU-Versicherung aufgenommen zu werden, geht ein hohes Risiko ein. Denn unwahre Angaben des Antragstellers sind eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die zur Folge haben kann, dass der BU-Versicherer unter anderem vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder mit Eintritt der Berufsunfähigkeit die Leistung konsequent und vor allem erfolgreich verweigern kann.

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