Beitragszuschlag
Liegen bei einer versicherten Person bestimmte Risikomerkmale vor, kann der BU-Versicherer einen Beitragszuschlag fordern, also einen höheren Beitrag, um das höhere Risiko abzusichern.
Ein Beitragszuschlag wird regelmäßig für risikoreiche Freizeitbeschäftigungen sowie für Berufe mit einer hohen körperlichen Belastung und für Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen erhoben.
Die individuellen Risiken des Versicherungsnehmers werden im Rahmen der Risikoprüfung der BU-Versicherung überprüft. Riskante Freizeitsportarten sind solche, bei denen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, zum Beispiel Motorsportrennen und Tiefseetauchen.
Risikoerhebliche Erkrankungen, die zu einem Beitragszuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen können, sind risikoerhebliche Erkrankungen wie zum Beispiel Allergien und Asthma. Ohnehin verlangen BU-Versicherer einen höheren Beitrag für bestimmte Berufsbilder, der allerdings nicht als Beitragszuschlag zu werten ist.
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