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Kündigung

Wer als Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, ist an die gesetzlichen Fristen gebunden. Nach § 11 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer und für den BU-Versicherer gleich lang sind und zwischen einem und drei Monat betragen.

Wie lange die Kündigungsfrist tatsächlich ist, variiert je nach Versicherungsvertrag und ist den Vertragsbestimmungen zu entnehmen. Ist der BU-Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er oftmals erst zum Ende der laufenden Zahlungsperiode beendet werden. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim Versicherer.

Nach einer Kündigung wandelt sich die BU-Versicherung ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung um, deren Rente herabgesetzt ist.

Wird ein bestimmter Mindestbetrag nicht erreicht, erlischt die BU-Versicherung ganz. Ist der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt der Kündigung bereits berufsunfähig, bleiben die Leistungsansprüche aus der BU-Versicherung davon unberührt. Allerdings ist es nicht sinnvoll, eine bereits vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Denn die Gesundheitsprüfung ist bereits geschafft, und es ist fraglich, ob dies bei einem Neuvertrag noch einmal gelingt, zumal dann die Beitragszahlungen meist höher ausfallen.

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