Karenzzeit
Ein Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine sogenannte Karenzzeit zum Inhalt haben. Ob ein Vertrag eine Karenzzeit enthält oder nicht, geht aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung hervor. Unter Karenzzeit ist der Zeitraum zu verstehen, der zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente liegt.
Sie beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten und gegenüber dem BU-Versicherer angezeigt wurde und endet mit dem Beginn der Leistungen aus der BU-Versicherung. Karenzzeiten sind variabel und können so zwischen sechs Monaten und 24 Monaten liegen. Für den Versicherungsnehmer kann sich die Karenzzeit deshalb nachteilig auswirken, weil die aus der BU-Versicherung beanspruchte Versicherungsleistung erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt wird.
Hinzu kommt, dass die Karenzzeit erst dann zu laufen beginnt, wenn der BU-Versicherer vom Eintritt des Versicherungsfalls erfährt beziehungsweise wenn der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Auszahlung der Versicherungsleistung gestellt hat. Allerdings kann der Versicherungsnehmer seine Beitragszahlungen in der Karenzzeit stunden lassen, sodass er finanzielle Entlastung erfährt. Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist insoweit ein Kriterium, das ein Antragsteller in seine Entscheidung für die eine oder andere BU-Versicherung mit einbeziehen sollte.
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