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Invaliditätsgrad

Ist nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall des Versicherungsnehmers seine Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, ermittelt der BU-Versicherer den sogenannten Invaliditätsgrad.

Der in Prozent dargestellte Invaliditätsgrad verdeutlicht die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und entscheidet darüber, ob die Berufsunfähigkeitsrente zur Auszahlung kommt oder nicht.

Regelmäßig sehen die Versicherungsbedingungen die sogenannte Pauschalregelung vor, nach der bei einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit um die Hälfte, also bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, die BU-Rente ausgezahlt wird. Anderes gilt, wenn die Staffelregelung zur Anwendung kommt, bei der die Rente bereits bei einem geringeren Invaliditätsgrad anteilig gezahlt wird.

Dann beginnt die Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab einem Wert, der zwischen 25 und 33 Prozent liegt.

Dementsprechend wird die BU-Rente nicht in voller Höhe gezahlt, sondern lediglich ein Viertel beziehungsweise ein Drittel der vertraglich vereinbarten Rente. Eine volle Auszahlung erfolgt erst bei Erreichen eines Invaliditätsgrades von 66 bis 75 Prozent. Welche Regelung für einen Versicherungsnehmer gilt, ist abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Tipp: Günstiger ist die erste Variante, bei der ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent für die Auszahlung der BU-Rente in voller Höhe ausreicht.

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