Immer wieder sehen sich Verbraucher mit der Frage konfrontiert, wo genau der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung liegt. Sicherlich ist dieser Aspekt gerade auch mit Blick auf einen möglichen Schadensfall im Haus beziehungsweise in der Wohnung von Relevanz.
Und so ist es wichtig, sich diesbezüglich möglichst bereits im Vorfeld ausführlich zu informieren. Wo der Unterschied genau liegt und welche Schäden von der jeweiligen Versicherung abgedeckt werden sehen wir uns einmal näher an.
Grundsätzlich sind im Rahmen der Hausratversicherung Schäden abgesichert, welche beispielsweise durch einen Einbruch oder bei einem Raub entstehen können. Des Weiteren sind durch diese Versicherung auch Schäden versichert, welche durch Vandalismus oder auch durch so genannte Elementarschäden, also unter anderem Schneedruck, Lawinenschäden, Überschwemmungen entstehen können.
In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf besagte bewegliche Gegenstände von den Dingen die Rede, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind. Unter anderem sind hierbei folgende Dinge zu nennen:
Außerdem kann die Hausratversicherung in Anspruch genommen werden, wenn Schäden durch Ex- oder Implosionen, Blitzeinschlag, Frost und Abstürze von Luftfahrzeugen entstehen. Wissenswert ist übrigens, dass es sich bei dieser Versicherungsvariante um ein Angebot handelt, das auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann. Es handelt sich dabei somit nicht um eine Pflichtversicherung, wie es zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflicht der Fall ist.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist die Wohngebäudeversicherung vor allem dann von Bedeutung, wenn es darum geht, einen effizienten Gebäudeschutz gegen die schädigenden Einflüsse von Wasser, Sturm, Hagel, Brand zu gewährleisten.
Anders als bei der Hausratversicherung schützt die Wohngebäudeversicherung jedoch vor allem ein Gebäude sowie damit fest verbundene Teile ab. Das bedeutet, dass nicht nur das Wohnobjekt selbst, sondern auch Mauern, Fliesen, Böden, Einbaumöbel optimal gegen vorgenannte negative Einflüsse abgesichert sind. Genau wie die Hausratversicherung ist die Wohngebäudeversicherung ebenfalls keine Pflichtversicherung.
Das war in der Vergangenheit einmal so. Doch üblicherweise wird sie vom Eigentümer des Hauses abgeschlossen. Wer in einer so genannten Hochwasser-Region wohnt und sein Eigenheim durch die Wohngebäudeversicherung optimal abdecken möchte, der ist gut beraten, die versicherungsspezifischen Gegebenheiten vor Abschluss explizit auf Herz und Nieren zu prüfen. Denn wie die Erfahrung immer wieder zeigt, ist ein Hochwasserschutz keineswegs grundsätzlich im Versicherungsschutz inkludiert.
Auch ist zu beachten, dass es sogar Regionen gibt, in denen es nicht einmal möglich ist, sich in adäquater Art und Weise gegen Hochwasser zu versichern. Fakt ist nämlich, dass in bestimmten Regionen hinsichtlich spezifischer Gefahren, zum Beispiel Überschwemmungen oder Erdbeben, keine Versicherungsleistungen offeriert werden und somit auch kein Schutz in Anspruch genommen werden kann.
Grundsätzlich ist es also wichtig, sich im Vorfeld ausführlich über die Möglichkeiten sowie die inhaltlichen Leistungen der jeweils in Frage kommenden Versicherung zu informieren. Denn anderenfalls kann es passieren, dass einzelne Schäden nicht abgedeckt werden und man somit vor einem sehr großen Kostenberg steht. Ein Vergleich der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung macht also immer Sinn. Über unsere Vergleichsrechner für die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung können Verbraucher kostenlos und unverbindlich die Preise und Leistungen vergleichen.
Der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung liegt hauptsächlich darin, dass in Ersterer lediglich der – wie der Name schon sagt – Hausrat abgesichert ist. Sprich der Inhalt einer Wohnung, welcher nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Die Wohngebäudeversicherung hingegen kommt, und auch das ist bereits an der Begrifflichkeit ersichtlich, vornehmlich für die Schäden auf, die am Gebäude selbst entstehen.
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