Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und nach dem Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Bert Rürup benannt. Welcher diese Art des Sparens für die Altersvorsorge auf den Weg gebracht hat. Wer sich für den Abschluss einer Rürup Rente entscheidet, kann die Beiträge bei der Steuer geltend machen.
Dadurch erhalten Kunden Teile ihrer Beiträge von der Steuer zurückerstattet. Das macht die Rürup Rente für viele Berufstätige sehr interessant und ist ein großer Vorteil von diesem Produkt. Wo es Vorteile gibt, verstecken sich auch Nachteile. Ein Nachteil ist, dass die Rentenzahlungen zu Rentenbeginn nachgelagert besteuert werden. Dennoch lohnt sich die hRente gerade für Gutverdiener, Beamte und Selbständige.
Laut dem § 10 EStG können die Beiträge für eine Rürup Rente als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die Einzahlungen erst im Jahr 2025 voll steuerlich geltend gemacht werden können. Die Absetzbarkeit wird Stufenweise seit dem Jahr der Einführung in 2005 angehoben.
Damals konnten rund 60 % der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 40.000 Euro) bei der Steuer angesetzt werden. Der absetzbare Anteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte und ist im Jahr 2014 bei 78 % (im Jahr 2015 80 %) angelangt.
Wer als Angestellter die Beiträge bei der Steuer geltend macht, muss berücksichtigen, dass der volle Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung vom absetzbaren Anteil abgezogen werden muss. Wie sieht die Berechnung genau aus. Dazu hier ein Beispiel.
Beispielberechnung Arbeitnehmer (ledig, Pflichtversicherter gesetzliche RV)*:
Steuerbegünstigte Altersvorsorgeaufwendungen | Beiträge pro Jahr |
---|---|
Beiträge gesetzliche Rentenversicherung 18,9 % | 5.670 Euro |
Beiträge zur Basis Rente | 1.200 Euro |
Altersvorsorgeaufwendungen gesamt: | 6.870 Euro |
Im Jahr 2014 absetzbarer Anteil 78 % | 5.359 Euro |
– Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 9,45 % | 2.835 Euro |
Als Sonderausgaben absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen: | 2.524 Euro |
* Quelle: Schallöhr Verlag: Vorsorge und Steuern 2014
Man erkennt, dass die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung im ersten Schritt mit den Sparbeiträgen für die Rürup Rente zusammengerechnet werden. Diese sogenannten Altersvorsorgeaufwendungen werden dann mit 78 % bewertet (=max. absetzbarer Anteil).
Von diesem Betrag müssen beim Angestellten nochmal die vollen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden. Was übrig bleibt, kann bei der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden und wirkt sich dadurch steuermindernd aus.
Als Selbständiger können die vollen Beiträge der Rürup Rente bei der Steuer angesetzt werden. Denn für Gewöhnlich leisten diese keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Beispielberechnung Rürup Rente Selbständiger (ledig):
Steuerbegünstigte Altersvorsorgeaufwendungen | Beiträge pro Jahr |
---|---|
Beiträge Rürup Rente | 15.000 Euro |
Altersvorsorgeaufwendung gesamt: | 15.000 Euro |
Im Jahr 2014 sind 78 % als Sonderausgaben absetzbar: | 11.700 Euro |
Im Rentenalter werden die Zahlungen aus der Rürup Rente voll nachgelagert versteuert. Die meisten Selbständigen verfügen allerdings über Sparverträge wie beispielsweise private Rentenversicherungen oder Fondssparpläne. Manche auch über Immobilienvermögen. Und diese unterliegen nur zu einem geringen Teil oder gar nicht der Einkommensbesteuerung.
Nun haben Selbständige bei einer Rürup Rente den Vorteil, dass die Auszahlungen durch den steuerlichen Grundfreibetrag der im Jahr 2014 bei 8.355 Euro liegt geschützt werden. Soll heißen, dass eine Jahresrente unter diesem Grundfreibetrag steuerfrei ist.
Wer nun als Selbständiger hauptsächlich Geldanlagen besitzt, die nicht der Einkommenssteuer unterliegen, muss je nach Höhe der Rürup Rente keine oder nur wenig Einkommenssteuer im Rentenalter dafür leisten. Besser geht es nicht.
Denn während der Sparphase können Steuern gespart werden und in der Rentenphase müssen unter Umständen wenig bis keine bezahlt werden. Wir hatten zu diesem Thema schon einmal in unserem Beitrag: „Lohnt sich die Rürup Rente für Selbständige? berichtet.
Wer als Selbständiger über niedrige gesetzliche Rentenansprüche verfügt, muss im Rentenalter auch nur wenig bis keine Steuern auf die Auszahlungen aus einer Rürup Rente bezahlen.
Um die Steuerersparnis zu erhalten, müssen Sparer einer Rürup Rente jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Wer das nicht macht, erhält nichts von der Steuer zurückerstattet.
Denn die Rürup Rente ist so konzipiert, dass die Verbraucher zuerst mit den Beiträgen in Vorleistung gehen müssen und diese dann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. So entsteht im ersten Jahr ein kleiner Liquiditätsnachteil, den jeder vor dem Abschluss einer Rürup Rente berücksichtigen sollte.
Wer sich für den Abschluss einer Rürup Rente interessiert und noch keine Riester Rente abgeschlossen hat, sollte zuerst prüfen, ob der Abschluss einer Riester Rente nicht sinnvoller ist. Im Vergleich der Rürup Rente sollte das berücksichtigt werden.
Außerdem ist es wichtig, die Tarife der Rürup Rente zu vergleichen, um für sich das passende Produkt zu finden. Im Rahmen des Vergleichs sollte ebenfalls eine ausführliche Berechnung der steuerlichen Vorteile stattfinden. Eine 100 % genaue Berechnung darf allerdings nur ein Steuerberater durchführen.
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