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Freistellungsauftrag beim Festgeld

Darum handelt es sich bei einem Freistellungsauftrag!

Wer Geldsparen möchte, der wird schnell durch hohe Abzüge seiner Kapitalerträge vom Finanzamt wieder von seinem Vorhaben abgebracht. Dabei gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, den Großteil der Einnahmen auch wirklich selbst behalten zu dürfen. Gemeint ist der sogenannte Freistellungsauftrag. Worum es sich bei diesem genau handelt, wozu er dient und wie er sich optimal nutzen lässt soll im folgenden geklärt werden.

Freistellungsauftrag Festgeld

Jeder sollte bei seiner Bank einen Freistellungs- auftrag stellen, um damit Geld zu sparen!

Möchte man bei seiner Hausbank ein neues Konto eröffnen, wird einem eigentlich auch immer die Möglichkeit eines Freistellungsauftrags näher gebracht und die Vorteile, die mit diesem verbunden sind, werden einem durch einen Bankangestellten erläutert. Viele Kunden übergehen das jedoch schnell, da für sie die Kontoeröffnung im Vordergrund steht und sie sich um andere Belange ihre Finanzen betreffend ein anderes Mal kümmern wollen.

Leider denken nur die wenigsten dann tatsächlich noch daran, sich mit dem Thema „Freistellungsauftrag“ zu beschäftigen und bei ihrer Bank später ein dazugehöriges Formular ausfüllen. Denn kaum jemand, der nicht im Finanzwesen sein Geld verdient, weiß wie viel Geld sich mit einem Freistellungsauftrag wirklich sparen lässt und wie einfach das ganze ist. Es muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden auf dem man seine persönlichen Daten und die Steueridentifikationsnummer angibt und die Richtigkeit der Angaben mit seiner eigenen Unterschrift bestätigt.

Nachdem der Antrag von der Bank bearbeitet worden ist, führt diese nicht mehr – wie zuvor – den steuerpflichtigen Anteil aller Kapitalerträge automatisch ans Finanzamt ab, sondern schöpft für den Kunden den maximalen Steuerfreibetrag aus. Kurz gesagt: Man behält so viel von seinem monatlichen Einkommen, wie nur irgendwie möglich ist.

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Mit einem Freistellungsauftrag kann der Antragssteller den Sparerpauschalbetrag in Anspruch nehmen, der 2009 den Sparerfreibetrag ablöste. Er gilt für den Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge, sodass bis zu 801 Euro eingenommen werden dürfen, ohne dass vom Finanzamt Steuern auf den Betrag veranschlagt werden. Für Ehepaare beläuft dieser sich auf genau das doppelte, also 1602 Euro.

Nur wenn zuvor das Formular für den Freistellungsauftrag ordnungsgemäß ausgefüllt und bei der Bank eingereicht wurde, kann der Steuerfreibetrag geltend gemacht werden, da anderenfalls schon beim kleinsten Gewinn von den Unternehmen die Abgeltungssteuer einbehalten wird.

Freistellungsaufträge optimal nutzen

Zu bedenken ist: Ein genehmigter Freistellungsauftrag gilt für jegliche Konten, die man bei der entsprechenden Bank hat. Es ist egal, ob es sich dabei um ein Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch oder Wertpapierdepot handelt. Als Sparer sollte man sich also vorab unbedingt darüber Gedanken machen, wie man die einzelnen Freistellungsaufträge gesplittet haben möchte. Einzige Begrenzung:

Der gesplittete Betrag darf in der Summe die gesetzlich vorgeschriebene Freibetragsgrenze nicht überschreiten. Im Rahmen der 801 bzw. 1602 Euro kann jedoch eine beliebige Aufteilung erfolgen.
Es sollte regelmäßig geprüft werden, ob eine ehemals erfolgte Splittung des Freibetrags aufgrund erfolgter Änderungen angepasst werden sollte.

Freistellungsauftrag muss gesondert gekündigt werden!

Auch bei der Auflösung eines seiner Bankkonten darf der Freistellungsauftrag nicht außer Acht gelassen werden. Dieser muss nämlich gesondert gekündigt werden, ist also nicht automatisch in der Kontoauflösung mit inbegriffen.

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