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Jobwechsel

Der mit Vertragsschluss ausgeübte Beruf ist maßgeblich für die Beitragshöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Grundsätzlich ist ein Jobwechsel unproblematisch und muss dem BU-Versicherer nicht gemeldet werden. Dennoch ist ein Blick in den BU-Vertrag sinnvoll, da hier gelistet ist, welche Anzeige- und Mitwirkungspflichten dem Versicherungsnehmer obliegen.

Es kann vorkommen, dass die Anzeige eines Jobwechsels verpflichtend ist. Dies gilt möglicherweise dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Wechsel in eine Berufsgruppe vollzieht, die mit einem höheren gesundheitlichen oder körperlichen Risiko verbunden ist.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Meldepflicht auszuwählen. Das gilt für den Jobwechsel wie für Freizeitaktivitäten gleichermaßen, um den Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu gefährden.

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