Erstprüfung
Bevor mit Eintritt der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden, bedarf es einer Erstprüfung, in der die Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Dafür muss der Versicherungsnehmer zunächst einen Leistungsantrag stellen und mit einem ärztlichen Gutachten nachweisen, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können.
In den meisten Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern muss, bevor die Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommt. Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer das für die Erstprüfung erforderliche Attest bei einem Arzt seines Vertrauens einholen.
Allerdings kann der BU-Versicherer bei berechtigten Zweifeln ein zweites Gutachten verlangen, das von einem anderen Mediziner erstellt werden muss. In vielen Bedingungen ist darüber hinaus geregelt, dass die Leistung auf max. 12 oder 24 Monate befristet werden kann. Danach kommt es zu einer sogenannten Nachprüfung.
Tipp: Besonders gut ist es für Verbraucher, wenn der Tarif auf ein sogenanntes zeitliche befristetes Anerkenntnis verzichtet! Dann dürfen die Leistungen nicht befristet werden.
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