Berufsunfähigkeit
Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in den Versicherungsbedingungen der einzelnen BU-Versicherer definiert. Wichtig für Versicherungsnehmer ist, auf eine klare, eindeutige und unmissverständliche Formulierung zu achten, da die Definition eine zentrale Größe in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist.
In § 172 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gibt es eine allgemeine Definition der Berufsunfähigkeit. Sinngemäß heißt es da, dass derjenige berufsunfähig ist, der aufgrund einer Krankheit eines dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls oder infolge einer Körperverletzung nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise auszuüben.
Diese Definition ist allerdings nicht bindend. Denn jeder BU-Versicherer kann die gesetzliche Formulierung in seinen Versicherungsbedingungen ändern. Das gilt zum Beispiel für die abstrakte oder konkrete Verweisung sowie für die Dauer der Beeinträchtigung der gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigung.
Bei den meisten BU-Versicherern wird die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer voraussichtlich sechs Monate oder länger berufsunfähig ist.
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