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Berufsgruppen

Da die einzelnen Berufsgruppen mit unterschiedlichen Risiken behaftet sind, werden sie in verschiedene Gruppen unterteilt, um so einen risikogerechten Beitrag zu ermitteln. Zu jedem Berufsbild gibt es ein Risikoprofil, in dem die Wahrscheinlichkeit, im Laufe eines Arbeitslebens berufsunfähig zu werden, aufgezeigt wird.

Die BU-Versicherer unterteilen die beruflichen Risikofaktoren in fünf verschiedene Berufsgruppen mit jeweils unterschiedlichen, risikogerechten Prämien. Je höher das Risiko ist, berufsunfähig zu werden, umso höher sind die jeweiligen Versicherungsbeiträge.

Regelmäßig wird eine Unterteilung der Risikogruppen in diese Kategorien vorgenommen:

  • Berufsgruppe 1 oder A: Hochqualifizierte Tätigkeiten mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Risiko einer Berufsunfähigkeit, zu denen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehören.
  • Berufsgruppe 2 oder B: Kaufmännische Berufe mit leitender Funktion, zum Beispiel Bankkaufleute.
  • Berufsgruppe 3 oder C: Berufe mit leichter körperlicher Tätigkeit und einem etwas erhöhten Risiko berufsunfähig zu werden, zum Beispiel Lehrer und Schreiner.
  • Berufsgruppe 4 oder D: Berufe mit starken körperlichen Tätigkeiten, die einem erhöhten BU-Risiko und Unfallgefahren ausgesetzt sind und zu denen unter anderem Bäcker und Maurer gehören.
  • Berufsgruppe 5 oder E: Berufe, in denen schwerste körperliche Tätigkeiten mit dem höchsten BU-Risiko ausgeführt werden beziehungsweise die einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind wie zum Beispiel, Bergbauarbeiter, Sprengmeister und Gleisbauer.

Das sind ungefähre Angaben, die je nach BU-Versicherer noch weiter differenziert werden, was aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen hervorgeht.

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