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Allgemeine Begrenzungen

Die Möglichkeit, sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichern zu lassen, ist durch allgemeine Begrenzungen eingeschränkt. Zu diesen allgemeinen Begrenzungen gehören ein Mindestalter für den Abschluss der BU-Versicherung ebenso wie ein Höchstversicherungsalter.

Außerdem gibt es Geldwerte, die die maximal zu versichernde BU-Rente begrenzen. Ab welchem Alter die Möglichkeit besteht, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten den frühestmöglichen Schutz mit Vollendung des 15. Lebensjahres an. Die obere Altersgrenze orientiert sich am gesetzlichen Renteneintrittsalter, sodass für viele Berufsgruppen als Höchstaltersgrenze das 67. Lebensjahr gilt. Niedriger angesetzt ist die Altersgrenze bei Berufsgruppen, die einem höheren BU-Risiko ausgesetzt sind, zum Beispiel Handwerker, bei denen das maximale Endalter mit 65 Jahren erreicht ist und manchmal schon bei 60 Jahren beginnt.

Diese Altersgrenzen gelten für Versicherte, die bereits in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sind. Wer in fortgeschrittenem Alter noch eine Aufnahme in die BU-Versicherung begehrt, hat schlechte Karten, denn Antragsteller, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, haben kaum noch Chancen, in die BU-Versicherung aufgenommen zu werden.

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