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Was man über eine titulierte Forderung wissen sollte!

Ratgeber 10. Dezember 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Titulierte Forderung: Die titulierte Forderung ist eine öffentliche Urkunde, die vom Amtsgericht oder einem Notar erstellt wird. Sie berechtigt den Gläubiger Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner einzuleiten.
  • Anspruch: Der Anspruch des Vollstreckungstitels hält zunächst 30 Jahre. Er muss jedoch seitens des Gläubigers regelmäßig gegenüber dem Schuldner angezeigt werden. Der Anspruch kann unter Umständen auch „verwirken“.
  • Abtretung: Ein „vollstreckbarer Titel“ kann unter Umständen an einen anderen Gläubiger abgetreten werden, insofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die titulierte Forderung wird vom Gläubiger benötigt, wenn er seine Forderung auf Rechtswegen gegenüber dem Schuldner einfordern will. Erst mit einer titulierten Forderung kann bei Nichtzahlung eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner erwirkt werden.

Titulierte Forderung

Mit der titulierten Forderung kann ein Gläubiger Zwangsvollstreckungen erwirken.

Wenn ein Gläubiger einen Zahlungsanspruch gegen einen Schuldner hat, dann heißt das noch lange nicht, dass er sein Geld auch bekommt und das der Zahlungsanspruch überhaupt berechtigt ist. Denn immer wieder tauchen Betrüger auf, die Zahlungsansprüche gegen Personen stellen, die angeblich etwas gekauft oder eine Leistung in Anspruch genommen haben.

Bei der titulierten Forderung handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die von einem Gericht oder einen Notar erstellt wird. Diese Urkunde bestätigt dann den im Titel benannten Anspruch. Ein Gläubiger kann eine solche Urkunde nur dann erhalten, wenn er den Anspruch auf die Forderungssumme auch nachweisen kann. Zum Beispiel durch ein unterschriebenes Angebot, einen Vertrag oder eine anderweitige eindeutige Willenserklärung des Schuldners.

Die Anspruchssicherung einer titulierten Forderung

Hat der Gläubiger gegen den Schuldner eine titulierte Forderung erwirkt, so kann er dennoch auf seinem Anspruch sitzen bleiben, wenn es beim Schuldner nichts zu holen gibt. Oftmals hat der Schuldner nicht nur einen Gläubiger und es kann unter Umständen Jahre dauern, bis dieser sich von seiner wirtschaftlichen Lage erholt.

Der Vorteil eines gültigen Vollstreckungstitels ist, dass die Forderung erst nach 30 Jahren verjährt. Dennoch sollte der Gläubiger regelmäßig seine Zahlungsforderung gegenüber dem Schuldner geltend machen. Durch weitere Umstände kann es nämlich sein, dass die Forderung zwar nicht verjährt aber verwirkt ist. Das passiert insbesondere dann, wenn der Gläubiger aufgrund seiner Untätigkeit dem Schuldner vermittelt, dass es seine Forderung nicht weiter geltend machen wird (BGH, Urteil vom 9.10.2013, Az. XII ZR 59/12).

Abtretung einer titulierten Forderung

Die meisten Gläubiger haben oftmals kein Interesse daran lange Prozesse mit ihren Schuldnern zu führen. Unter Umständen kann es daher lohnenswert sein eine titulierte Forderung zu verkaufen. Oftmals kaufen Inkasso-Büros vollstreckbare Titel an und zahlen dem Gläubiger einen Teil seiner ursprünglichen Forderung. Das Inkasso-Büro versucht nun in den nächsten Jahren die Gesamtschuld beim Gläubiger einzutreiben. Dieser Vorgang wird als Forderungsabtretung bezeichnet.

Eine titulierte Forderung kann jedoch nur abgetreten werden…

  • wenn dies in der Vereinbarung mit dem Schuldner nicht ausgeschlossen ist
  • wenn die Abtretung der Forderung ohne Veränderung des Inhalts erfolgen kann
  • wenn die Forderung unpfändbar ist
  • wenn die Forderungsabtretung nicht gesetzlich verboten ist

Wissenswertes für Schuldner bei einer titulierten Forderung

Hat man als Schuldner eine titulierte Forderung erhalten, muss man ab diesem Zeitpunkt mit der Zwangsvollstreckung rechnen. Der Gläubiger wird dann meist einen Gerichtsvollzieher beauftragen diese durchzuführen und das Offenlegen der Vermögensverhältnisse einfordern. Dies ermöglicht dem Gerichtsvollzieher beim Schuldner dann anschließend eine Kontopfändung, Zwangsversteigerung von Eigentum oder eine Lohnpfändung zu erlassen.

Schuldner sollten nun schnellstmöglich handeln. Besteht beispielsweise kein rechtmäßiger Anspruch auf die Forderung, so sollte der Schuldner schnellstmöglich schriftlich widersprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Widerspruch gültig ist, ist jedoch meist nicht sehr hoch, da der Gläubiger zu Erwirkung des Titels diesen Rechtsanspruch in der Regel im Vorfeld ausführlich geprüft hat.

Tipp für Schuldner

Der Gläubiger kann gegen den Schuldner keine Zwangsvollstreckung durchführen, wenn dieser nicht im Besitz eines Vollstreckungstitels ist. Meist können Schuldner durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger schon im Vorfeld vermeiden, dass es überhaupt so weit kommt.

Helfen kann dem Schuldner aber auch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt. Die Wartezeit für einen Termin bei einer Schuldnerberatung ist meist jedoch recht lang. Ein Termin bei einem Anwalt ist oftmals wesentlich schneller zu bekommen.

Titulierte Forderung als Schufa-Eintrag

Ein Eintrag bei der Schufa ist für Schuldner meist das Worst-Case Szenario. Befindet sich ein Eintrag mit dem Titel „titulierte Forderung“ in der Schufa des Schuldners, so ist seine wirtschaftliche Lage meist für mehrere Jahre sehr erschwert. Das führt dazu das Kreditanfragen abgelehnt werden, keine Mobilfunkverträge oder ähnliches geschlossen werden können und man oftmals sogar als Mieter abgelehnt wird.

Es ist daher ratsam eine regelmäßige Schufa-Auskunft einzuholen und im Falle eines solchen Eintrages die Möglichkeiten zu prüfen, denn die Schufa muss Einträge löschen…

  • wenn die titulierte Forderung strittig ist
  • wenn der Eintrag schlichtweg falsch ist
  • wenn die Forderung beglichen ist (Fristen beachten)
  • wenn der Gläubiger einer Löschung zustimmt
von Björn Maier

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