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Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse!

Ratgeber 11. November 2014

Manch einer, der vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung steht, stellt sich die Frage: Gibt es einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Andere wiederum bereuen ihre damalige Entscheidung eine private Krankenversicherung abgeschlossen zu haben und möchten diese Rückgängig machen. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Mittel und Wege wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Auf diese werden wir jetzt mal genauer eingehen.

Der Gesetzgeber unterbindet in vielen Fällen die Rückkehr

Wechsel PKV zu GKVWer sich einmal für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung entschieden hat, kann grundsätzlich nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Denn der Gesetzgeber möchte nicht, dass das System der Krankenkassen in Deutschland unterwandert wird.

In der Regel können sich vor allem junge Menschen sehr günstig in der PKV versichern. Da die Beiträge während der Laufzeit oftmals ansteigen, möchten viele PKV-Versicherte im Alter wieder zurück in die GKV. Wenn das alle Privatversicherten machen würden, könnt die gesetzliche Krankenkasse nicht existieren.

Denn wer älter ist, muss erfahrungsgemäß öfters zum Arzt und belastet damit dann die GKV und nicht wie vorgesehen die einmal abgeschlossene private Krankenversicherung. Damit würde die gesetzliche Krankenkasse stark benachteiligt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass es nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

In jungen Jahren Rücklagen bilden

Wer sich für den Abschluss einer PKV entscheidet, sollte bereits in jungen Jahren Rücklagen für spätere Beitragserhöhungen bilden. Die Ersparnis gegenüber der GKV sollte unbedingt angespart werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Rückkehr?

Grundsätzlich gilt, dass alle Personen die 55 Jahre und älter sind keine Möglichkeit mehr haben, von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Hier kann überlegt werden, ob ein interner Tarifwechsel sinnvoll ist. Dieser ist bei gleichen Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb derselben Gesellschaft möglich. So ist es im § 204 VVG gesetzlich geregelt.

Gesetzliche Versicherungspflicht tritt ein

Für die Berufsgruppen der Beamten, Selbständigen und Freiberufler gibt es ebenfalls keine Möglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu gelangen. Außer Sie werden aufgrund eines Berufswechsels (Wechsel Versicherungsstatus) wieder versicherungspflichtig in der GKV. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Selbständiger wieder als Angestellter arbeitet und sein Einkommen dort gleichzeitig unter der Versicherungspflichtgrenze (Jahr 2015 / 54.900 €) liegt. Auch bei Angestellten, die sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben gilt: Wenn deren Verdienst wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, ist eine Rückkehr in die GKV möglich.

Arbeitslosigkeit

Sollte ein Angestellter arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen, muss er wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Eine Rückkehr ist allerdings ausgeschlossen, wenn das 55. Lebensjahr vollendet wurde. In diesem Fall übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu bestimmten Höchstgrenzen den Beitrag für den PKV-Versicherten und deren Familienmitglieder. Vorausgesetzt diese hätten bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Familienversicherung. Was viele nicht wissen, man kann sich unter bestimmten Voraussetzungen während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Anwartschaften sichern die Rückkehr zur PKV

Wer zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV eintreten möchte, sollte darüber nachdenken eine Anwartschaft bei seinem Versicherer abzuschließen. Dadurch wird der Eintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung gesichert.

Studenten in der PKV

Wer als Student in die private Krankenversicherung eingetreten ist und nach dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann ebenfalls wieder in die GKV zurückkehren.

Zusammenfassung

Die Entscheidung in die private Krankenversicherung zu wechseln muss gut überlegt sein. Denn grundsätzlich ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wieder zurück in die GKV zu kommen. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann keinen Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse mehr vornehmen.

Hier besteht nur die Möglichkeit innerhalb der Gesellschaft einen Tarifwechsel zu vollziehen. Unabhängig vom Alter haben alle Versicherten diese Möglichkeit. Ein Wechsel zu einer anderen PKV ist ebenfalls möglich sollte aber auch gut durchdacht sein.

Wer dies in Erwägung zieht sollte zuvor einen Vergleich der PKV anstellen. Dafür kann über unsere Internetseite ein kostenloser und unverbindlicher Vergleich angefordert werden. Ein Experte hilft darüber hinaus bei der Entscheidung weiter.


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von Björn Maier

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