Die Riester Rente wird vom Staat zum einen mit Zulagen und zum anderen über Steuervorteile gefördert. Die Riester Förderung beträgt durchschnittlich 35 % des Beitrags. Das bedeutet, dass Sparer einer Riester Rente einen großen Teil der Beiträge vom Staat geschenkt bekommen.
Um diese Förderung zu bekommen, sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. Leider passiert es immer wieder dass Riester-Sparer die Förderung nicht abrufen oder zu wenig erhalten.
Damit überhaupt eine Förderung ließen kann, muss bereits bei Antragstellung alles richtig gemacht werden. Hier sollten die Sparer bei Ihrem Riester-Anbieter direkt einen sogenannten Dauerzulagenantrag einreichen.
Diesen stellen die meisten Anbieter bereits bei Antragstellung zur Verfügung. Nur damit kann der jeweilige Anbieter für den Kunden die jährliche Riester-Zulage vom Staat beantragen.
Wer 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Riester-Zulagen, in eine Riester Rente investiert, erhält die volle Zulage. Oder anders ausgedrückt, der Eigenbeitrag zusammen mit der Zulage müssen 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens ausmachen, um voll förderberechtigt zu sein.
Art der Zulage | Höhe pro Jahr |
---|---|
Grundzulage | 154 Euro |
Kinderzulage | 185 Euro |
Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder | 300 Euro |
Berufseinsteiger Bonus | 200 Euro (einmalig) |
Der Staat fördert die Riester Rente bis zum maximalen Beitrag von 2.100 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen von über 52.500 Euro pro Jahr hat, muss inklusive Zulagen diesen Maximalbeitrag leisten, um die volle Zulage zu erhalten.
Probleme gibt es bei den Zulagen oftmals wenn Kunden, die unterhalb des Maximalbeitrags liegen, eine Gehaltserhöhung bekommen. Diese sollte dem Anbieter der Riester Rente mitgeteilt werden, um die volle Zulage vom Staat zu erhalten. Wer das vergisst, verschenkt die Zulagenförderung.
Wer unterhalb des maximalen Förderbetrags liegt, sollte Gehaltsänderungen dem Anbieter mitteilen. Denn nur dann kann die Förderung richtig beantragen kann. Das gilt auch, wenn bereits ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde.
Im schlimmsten Fall müssen zu viel gezahlte Zulagen an den Staat zurückerstattet werden. Dann überweist der Anbieter zu viel geleistete Zulagen zurück an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Wer bei Antragstellung beim Anbieter noch keinen Dauerzulagenantrag eingereicht hat, kann bis 31.12. eines Jahres die Zulagen noch für die zwei zurückliegenden Jahre beantragen.
Für alle die einen neunen Riester Vertrag abschließen, ist der 31.12. ebenfalls ein wichtiges Datum, denn diese haben die Möglichkeit noch die volle Riester Förderung für das Jahr 2017 zu beantragen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Sparer die Beiträge für das Jahr 2017 komplett in die Riester Rente einzahlt.
Als Bemessungsgrundlage gilt das Vorjahreseinkommen aus dem Jahr 2016.
Wer bis 31.12. eines Jahres eine Riester Rente abschließt und die Beiträge für das ganze Jahr leistet, erhält für dieses Jahr noch die volle Förderung vom Staat.
Die Riester Rente wird nicht nur über Zulagen sondern auch über Steuervergünstigungen gefördert. Gerade bei Gutverdienern die alleinstehend sind, wirkt sich das überproportional auf die gesamte Riester Förderung aus. Die Beiträge für die Rieste Rente können bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Über die Einkommenssteuerklärung werden je nach Einkommen Teile des geleisteten Beitrags zurückerstattet. Dabei wird die Zulage von der Steuerrückerstattung nochmal abgezogen. Wer also nur geringe Zulagen vom Staat erhält, bekommt eine höhere Rückerstattung als diejenigen, die eine hohe Riester Förderung über Zulagen haben.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass niemand vergisst, die Beiträge für die Riester Rente bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Jeder der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, sollte daran denken, die Beiträge bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Nur so können Teile des Beitrags zurückerstattet werden. Viele Sparer erhalten über 30 % der Beiträge von der Steuer wieder.
Die Riester Rente wird sowohl über Zulagen als auch über Steuerrückerstattungen gefördert. Achten sollten Sparer darauf, dass sie immer 4 % des Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, in den jeweiligen Riester-Vertrag einzahlen.
Gegebenenfalls müssen bei Einkommensänderungen Vertragsanpassungen vorgenommen werden, um die volle Förderung zu erhalten. Sparer die bereits den Höchstbeitrag leisten, müssen sich darüber keine Gedanken machen. Jeder sollte unabhängig davon nicht vergessen, die Beiträge der Riester Rente bei der jährlichen Einkommenssteuerklärung anzugeben.
Dadurch können Teile des Beitrags zurückerstattet werden. Besonders Gutverdienende ohne Kinder profitieren von dieser Regelung. Wer noch keine Riester Rente abgeschlossen hat, kann bis zum 31.12. eines Jahres die volle Förderung rückwirkend beantragen.
Vorausgesetzt man leistet die kompletten Beiträge für das Jahr. Um die passende Riester Rente zu finden, sollte jeder vorab einen Vergleich der Riester Rente durchführen. Nur so kann man für sich die beste Riester Rente finden.
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