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Rechtsschutzversicherung für Erbrecht

Alles rund um Erbrecht in der Rechtsschutzversicherung

Das Thema Erbrecht kann früher oder später jeden betreffen. Doch wer glaubt, dass für rechtliche Auseinandersetzungen die private Rechtsschutzversicherung greifen würde, kann einem gewaltigen Irrtum unterliegen. Die meisten Tarife schließen das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung in ihren Bedingungen konsequent aus.

Viele Tarife erbringen beim Thema Erbrecht keine ausreichende Leistung!

Viele Rechtsschutzversicherungen erbringen beim Erbrecht keine ausreichende Leistung!

Denn die Kosten für ein Verfahren können außerordentlich hoch ausfallen, da diese sich nach dem Streitwert richten. Gerade bei Erbschaften ist der Streitwert in vielen Fällen besonders hoch, da dieser sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens richtet.

Infrage kommen hier beispielsweise Ursachen wie die mit der Höhe des Erbes oder Testamentsfragen zu tun haben. Da es im Erbrecht sehr viele und vor allem kostspielige Streitigkeiten gibt, kommen die allermeisten Rechtsschutzversicherungen nicht oder nur in begrenzter Höhe für dieses Risiko auf.

Denn die Versicherungsprämien würden ansonsten für die meisten Verbraucher zu teuer werden. Wir beschreiben in unserem Beitrag welchen Schutz Versicherte erhalten können und welche Tarife auch in Sachen Erbrecht leisten.

Erbrecht ist über den Baustein Privatrechtsschutz versichert

Die Rechtsschutzversicherung ist in verschiedene Leistungsbereiche (Privat-, Beruf-, Verkehr-, Miet- und Vermieterrechtsschutz) unterteilt. Das Thema Erbrecht fällt in den privaten Bereich. Deshalb müssen Verbraucher auch mindestens eine Privatrechtsschutzversicherung abschließen. Doch dann ist noch lange nicht gesagt, dass der Tarif auch bei Erbrecht eine Leistung erbringt.

Besonders schlechte Tarife sehen in diesen Fällen nämlich keinerlei Erstattungen vor. Befinden wir uns allerdings im mittleren Qualitätssegment sieht die Sache schon anders aus. Hier werden bestimmte Leistungen aus dem Erbrecht übernommen. Doch welche sind das genau? Grundsätzlich kommt der Leistungsanspruch laut den Versicherungsbedingungen immer dann zum Tragen, wenn sich die Rechtslage für die versicherte Person ändert. Beispielsweise im Todesfall eines Angehörigen.

Vorsorgliche Beratung ist im Erbrecht ausgeschlossen!

Wichtig zu wissen ist, dass eine vorsorgliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in fast allen Fällen nicht über eine Rechtsschutzversicherung versichert ist. Damit die Tarife eine Leistung erbringen, ist eine Änderung der Rechtslage entscheidend (z.B. Todesfall in der Familie).

Welche Leistungen versichert werden können!

Grundsätzlich werden im Erbrecht vier Leistungsstufen unterschieden, für welche in erbrechtlichen Fragen eine Leistung erfolgen kann.

  • Beratungsrechtsschutz: Der Beratungsrechtsschutz ist bei besseren Tarifen standardmäßig mitversichert. Hier haben Verbraucher das Recht auf eine einmalige Beratung im Bereich Erbrecht, bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Auf eine Wartezeit von üblicherweise 3 Monaten ab Versicherungsbeginn verzichten die Versicherer.
  • Mediation: Viele Tarife leisten in begrenzter Höhe (z.B. bis 1.500 Euro) für den Einsatz eines Mediators bei Streitigkeiten im Familienrecht. Ein Mediator versucht bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien zu vermitteln, bevor es zum Rechtsstreit kommt.
  • Außergerichtlich: Sobald der Rechtsanwalt beispielsweise einen Vergleich mit der Gegenseite verhandelt, spricht man von einer außergerichtlichen Tätigkeit. Diese Tätigkeit ist in vielen Tarifen nicht versichert. Einige Anbieter leisten in begrenzter Höhe (z.B. bis 1.500 Euro)
  • Gerichtlich: Bei Streitigkeiten die vor Gericht ausgetragen werden müssen, sehen über 90 % der Tarife keine Leistung vor. Die Tarife, welche auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Leistungen erbringen, begrenzen diese auf bestimmte Obergrenzen (z.B. 10.000 €)

In welchem Rahmen die einzelnen Rechtsschutzversicherungen im Erbrecht leisten, können Verbraucher ganz aktuell über unseren Vergleichsrechner für die Rechtsschutzversicherung einsehen.

Vorsicht im Beratungsrechtsschutz im Erbrecht

Viele günstige Tarife die lediglich den Beratungsrechtsschutz im Erbrecht versichern, schließen die Leistung auch rückwirkend aus, wenn der Anwalt nach der Beratung noch außergerichtlich oder gerichtlich tätig wird.

Welche Tarife leisten im Erbrecht außergerichtlich und gerichtlich?

Hier haben wir Tarife aufgelistet, die auch für außergerichtliche und gerichtliche Aufwendungen eines Rechtsanwalts leisten. Die Tarife sehen in ihren Bedingungen Obergrenzen für die Erstattungen vor.

Anbieter Tarif außergerichtlich… gerichtlich…
ADVOCARD 360Grad …versichert bis 1.000 € …nicht versichert
ARAG Premium …versichert bis 1.000 € …versichert bis 10.000 €
Itzehoer Top …versichert bis 2.500 € …versichert bis 2.500 €
Concordia Classic …versichert bis 750 € …versichert bis 750 €
KS/AUXILIA Jurprivat …versichert bis 1.500 € …versichert bis 1.500 €

*Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben (Stand 04/2024).

Kostenloser Tarifvergleich

Neben dem Erbrecht sind auch andere Leistungen sehr wichtig. Mit Hilfe unseres Vergleichsrechners können Sie kostenlos und unverbindlich gute Tarife filtern und gleichzeitig über den Leistungsvergleich bis zu vier Rechtsschutztarife gegenüberstellen.


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