Die private Haftpflichtversicherung ist wichtig und gleichzeitig nicht sonderlich teuer. Ein Single ohne Kinder erhält bereits einen Tarif ab 39 € pro Jahr. Gleichwohl ist das natürlich nur ein Basistarif ohne Extraleistungen.
Wer etwas mehr in seine Sicherheit investieren möchte, kann auch schnell bei 80 € und mehr pro Jahr liegen. Dafür werden oftmals bessere Leistungen angeboten.
Der Preis alleine ist allerdings kein Qualitätskriterium, wie wir immer wieder feststellen. Auch günstige Tarife bieten bereits sehr gute Leistungen in der privaten Haftpflichtversicherung.
Doch welche Leistungen sind in der Privathaftpflichtversicherung wichtig? Und auf welche kann man verzichten? Diese Fragen stellen sich viele Verbraucher und deshalb gehen wir in diesem Beitrag darauf näher ein. Vorab sei gesagt, dass dieser Artikel keine persönliche Beratung ersetzen kann.
Man sollte zwischen Leistungen unterscheiden, die nur für bestimmte Gruppen wie beispielsweise Familien wichtig sind. Und denen die generell in jedem Vertrag eine wichtige Rolle spielen. Als Familie mit Kindern unter 7 Jahren ist es besonders wichtig, dass für Schäden welche durch die Kleinen verursacht werden gezahlt wird.
Denn eine Privathaftpflichtversicherung ohne den Baustein „Deliktunfähige Kinder“ muss bei einem Schadenfall nur dann haften, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer Kinder hat weiß, dass diese auch Schäden im Beisein ihrer Eltern verursachen können.
Gerade bei Verwanden und Bekannten könnte es unangenehm werden, wenn ein Schaden durch die Kinder entsteht und beglichen werden muss. Als Single oder Paar ohne Kinder ist diese Klausel weniger entscheidend.
Wer Kinder unter 7 Jahren hat, sollte einen Tarif wählen, der Schäden durch diese auch mit einschließt. Der Baustein heißt „Deliktunfähige Kinder“. Vorsicht: Viele Tarife begrenzen die Schadenersatzhöhe.
Immer noch von vielen unterschätzt wird die Ausfalldeckung. Was steckt dahinter? Hierbei geht es nicht um eine Schäden, die man selbst einem Dritten zugefügt. Sondern in dem Fall wird man selbst von einer fremden Person geschädigt, die keine Privathaftpflicht besitzt.
Wenn diese Person den Schaden nun nicht begleichen kann, springt die eigene private Haftpflichtversicherung ein. Vorausgesetzt der Baustein „Ausfalldeckung“ ist mit abgesichert.
Die meisten Tarife legen in ihren Bedingungen eine Mindestschadenhöhe fest, unter welcher der Versicherer leistungsfrei wäre. Eine möglichst niedrige Mindestschadenhöhe wäre vorteilhaft.
In alten Versicherungsbedingungen wurden die sogenannten Allmähligkeitsschäden oftmals ausgeschlossen. Das sind Schäden die durch die allmähliche (dauerhafte) Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen und Temperatur entstehen. Beispielsweise wenn eine falsch angeschlossene Waschmaschine tropft und allmählich das Gebäude den Boden aufweicht.
Hier wird von einem Allmähligkeitsschaden gesprochen. Wichtig ist nicht, dass der Schaden langsam eintritt. Er kann auch plötzliche passieren und keiner bekommt diesen mit. Wenn er dann unentdeckt bleibt und allmählich einen Schaden anrichtet, spricht man ebenso von einem Allmähligkeitsschaden. Die heutigen Versicherungsbedingungen sehen in der Regel keine Ausschlüsse mehr vor.
Jeder der in den letzten Jahren eine private Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag überprüfen, ob dieser die sogenannten Allmählichkeitschäden abdeckt. Heutige Bedingungswerke decken das Risiko meistens standardmäßig mit ab.
Die Frage nach der Höhe der Deckungssumme wird sehr oft gestellt. Eine pauschale Empfehlung kann hier nur lauten, so hoch wie möglich. Denn ein Haftpflichtschaden kann sehr schnell teuer werden.
Gerade bei den sogenannten Personenschäden, bei welchen Beispielsweise Rentenzahlungen an die Betroffenen fällig werden, kann es in die Millionen gehen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. In guten Tarifen haben alle drei Bereiche die gleiche Deckungssumme.
Wer nicht genau weiß, welche Höhe bei den Deckungssummen angemessen ist, fährt mit mindestens 5 Mio. Euro sehr gut. Generell sagt man, je höher die Deckungssummen ist desto besser.
Eine gesetzliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden aufgrund eines Gefallens entsteht. Wer beispielsweise seinem Freund beim Umzug hilft und in Folge dessen etwas zerstört wird, kann dieser kein Schadenersatz geltend machen. Um peinliche Situationen zu vermeiden, können die sogenannten Gefälligkeitsschäden gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert werden.
Die Gefälligkeitsschäden werden in der Regel gar nicht oder wenn nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Wer den Einschluss möchte, sollte die Entschädigungsgrenzen in den Tarifen beachten.
Wer einen Wohnungsschlüssel seiner Eigentumswohnung verliert, muss dafür selbst haften. Dagegen kann sich keiner absichern. Wohl aber gegen den Schlüsselverlust der Mietwohnung und von Dienstschlüsseln. Gerade wer einen beruflich genutzten Schlüssel für eine zentrale Schließanlage besitzt sollte den Baustein Schlüsselverlust einbinden.
Denn hier können im Schadenfall mehrere tausende Euro fällig werden. Wichtig zu wissen ist, dass die beiden Bausteine Schlüsselverlust privater sowie beruflicher Schlüssel nicht immer zwangsläufig in einem Baustein vorhanden sind. Darauf sollte man beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung achten.
Wer einen Schaden an beweglichen geliehen Sachen verursacht, kann dafür gesetzlich haftbar gemacht werden. Viele Tarife schließen allerdings Schäden an beweglichen gemieteten und geliehenen Sachen aus. Wer beispielsweise den geliehenen Laptop eines Freundes fallen lässt, muss den Schaden ersetzen.
Die private Haftpflichtversicherung springt hier nur ein, wenn der Baustein „Gemietete und geliehene Sachen“ mitversichert wird. In den meisten Tarifen wird hier mit dem Kunden für den Schadenfall ein Selbstbehalt vereinbart. Darüber hinaus sind die Entschädigungen nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich.
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden eine absolute Pflichtversicherung. Jeder sollte eine haben oder über einen Familientarif mitversichert sein. Da private Haftpflichtversicherung nicht sonderlich teuer ist, können sich diese auch die meisten leisten. Beim Abschluss eines Tarifs sollte man allerdings auf die Details achten.
Denn in den Basistarifen wird ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht des § 823 BGB abgedeckt. Einige besonders günstige Tarife gehen aber auch unter das Niveau der gesetzlichen Haftpflicht. Wer darüber hinaus weitere Absicherungen wünscht, um im Alltag perfekt abgesichert zu sein, kann dies über eine geschickte Tarifauswahl machen.
Dabei müssen die Prämien nicht sonderlich teuer sein. Durch einen Haftpflichtvergleich spart man nicht nur Geld, sondern findet auch Tarife, welche gute Leistungen bieten.
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