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Versicherungspflichtgrenze der PKV steigt voraussichtlich auf 64.350 €

Versicherungspflichtgrenze der PKV steigt voraussichtlich auf 64.350 €
Das Bundesarbeitsministeriums sieht eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der PKV vor.

Wenn ein Angestellter im Jahr 2021 in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, dann muss sein Bruttoeinkommen zukünftig mindestens 64.350 Euro betragen. Bisher lag diese Grenze bei 62.550 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von 150 Euro mehr pro Monat und knapp 2.000 Euro pro Jahr.

Diese Änderung sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Zukünftig muss eine Person, die in die PKV wechseln möchte, somit mindestens 5.362,50 Euro als Bruttoeinkommen verdienen. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen sollen voraussichtlich steigern.

Neue PKV Beitrags- und Versicherungspflichtgrenzen ab 2021

Während sich Beamte, Selbständige und Studenten jederzeit privat krankenversichern können, ist bei den Angestellten diese Möglichkeit mit dem einem Einkommen verknüpft. Erst wenn das Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann der Arbeitnehmer in die PKV wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedoch häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Diese liegt aktuell bei 56.250 Euro jährlich bzw. 4.687,50 Euro monatlich und soll in 2021 auf 58.050 Euro jährlich bzw. 4.837,50 Euro erhöht werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen wird.

2020 2021
Versicherungspflichtgrenze 62.550 € 64.350 €
Beitragsbemessungsgrenze 56.250 € 58.050 €

Ab dem Jahr 2021 wird demnach ein Einkommen bis 4.837,50 Euro für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Auch wer mehr verdient, für den gilt diese Beitragsbemessungsgrenze. Der Höchstbeitrag zur PKV liegt somit bei rund 706 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag.

Was passiert mit bereits PKV versicherten Arbeitnehmern?

Wer als Arbeitnehmer bereits in der privaten Krankenversicherung versichert ist und bisher nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt, bei dem kann es passieren, dass er ab 2021 unter diesen Wert fällt. Diese Arbeitnehmer müssten sich dann wieder gesetzlich versichern.

Neuer Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte

Existenzgründer und Selbständige haben die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Hierbei setzt die Krankenkasse ein Mindesteinkommen zur Berechnung der Beiträge an. Auch wenn der Selbständige weniger verdient, wird dieses Mindesteinkommen zur Berechnung der Beiträge verwendet.

Das Mindesteinkommen wird voraussichtlich im Jahr 2021 von 1.061,67 Euro auf 1.096,67 Euro steigen. Den Beitrag, den ein Selbständiger demnach an die Krankenkasse zu zahlen hat, erhöht sich voraussichtlich von 148,63 Euro auf 153,53 Euro.

2020 2021
Mindesteinkommen (monatlich) 1.061,67 € 1.096,67 €
Mindestbeitrag (monatlich) 148,63 € 153,53 €

Zu beachten ist, dass in dem Mindestbeitrag noch kein Krankengeld und keine Zusatzbeiträge berücksichtigt sind.

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