Als Inhaber von ONVERSO schreibt und veröffentlicht Björn Maier regelmäßig Fachbeiträge zu den Themen Versicherungen und Geldanlage. Zudem unterstützt er als unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater Verbraucher dabei die richtigen Entscheidungen in diesen Bereichen zu treffen. Seine Kernkompetenzen sind unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Geldanlage. Dabei kann der gelernte Versicherungskaufmann, der ein Studium zum Versicherungsfachwirt mit Schwerpunkt Kapitalanlage absolviert hat, auf über 15 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistung zurückgreifen.
Die Zeitschrift Finanztest hat insgesamt 53 Tarife der Rechtsschutz-Versicherer auf den Prüfstand gestellt. Dabei erhielt kein einziger das Urteil „sehr gut“.
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift Finanztest 5/2020 einen Vergleich der Rechtsschutzversicherer durchgeführt. Auf dem Prüfstand standen Tarife aus dem Bereich Privat- Beruf und Verkehrsrechtsschutz für Nicht-Selbständige. Die Allianz, die Condor und die R+V erhielten dabei das Urteil „gut“. Kein einziger Versicherer konnte das Qualitätsurteil „sehr gut“ erreichen.
Das Bewertungsverfahren
Als Grundlage für die Bewertung diente eine Familie mit 2 Kindern, deren Versicherungsnehmer Angestellter und 40 Jahre als ist. Insgesamt 53 Tarife wurden nach diesen Kriterien untersucht. Laut Angabe der Autoren sind hierbei keine Tarife enthalten gewesen, die nicht den Mindestschutz erfüllten. Zum Mindestschutz einer Rechtsschutzversicherung gehören:
„Weltweite Deckung für Schadenersatz-Rechtsschutz,
Arbeitsrechtsschutz,
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch außergerichtlich),
Steuerrechtsschutz vor Gerichten,
Sozialgerichts-Rechtsschutz,
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen,
Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
Strafrechtsschutz,
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.“
Auffällig ist, dass einige Marktteilnehmer fehlen, die besonders bei den unabhängigen Vermittlern hoch im Kurs stehen. Dazu gehören beispielsweise die Auxilia, die Concordia, die DEVK und die Württembergische Versicherung.
Bewertung und Noten
Die Gesamtnote setzt sich zu 90 Prozent aus den Leistungsmerkmalen der Versicherungs-Bedingungen zusammen. Hierzu wurde eine Fülle diverser Bewertungskriterien herangezogen. Welche das genau sind und welche Gewichtung sie haben, erfährt der Leser jedoch nicht. Immerhin 10 Prozent flossen in die Verständlichkeit der Vertragsbedingungen ein.
In der Webversion des Artikels erhält der Leser dennoch eine Übersicht weiterer Prüfkriterien und ob diese erfüllt, nicht erfüllt oder eingeschränkt erfüllt werden. Dazu gehören Punkte wie…
verbraucherfreundliche Regelung des Versicherungsfalls,
Einjahresregel,
Steuerrechtsschutz im Einspruchsverfahren,
Sozialrechtsschutz schon ab Widerspruchsverfahren,
Weitergehender Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Drei Testsieger
Die Höchstbewertung „sehr gut“ wurde im aktuellen Test kein einziges mal vergeben. Immerhin 21 Tarife erhielten das Urteil „gut“. 13 erhielten die Bewertung „ausreichend“ und die übrigen eine „befriedigend“. Mit einer Bestnote von 1,9 schnitten die Produkte PBV Best (Allianz), PBV Comfort (Condor) und die R+V ab. Die Gesamtnote 2 erreichte der Tarif „Premium“ der ADAC Versicherung AG.
Unternehmen
Tarif
Gesamtnote
Allianz
PBV Best
1,9
Condor
PBV Comfort
1,9
R+V
PBV Comfort
1,9
ADAC
Premium
2,0
Quelle: Zeitschrift Finanztest 5/2020
Große Preisunterschiede und Tipps für Verbraucher
Betrachtet man den großen Preisunterschied so wird deutlich klar, dass sich ein Preisvergleich lohnt. Während der Schutz beim günstigsten Versicherer bereits ab 257 € zu bekommen ist, kostet der teuerste Anbieter bei gleicher Leistung 579 € pro Jahr.
Experten sind sich in Ihren Ratschlägen relativ einig. Einer davon lautet: „Eine Rechtsschutz-Versicherung ist sinnvoll, damit Sie im Ernstfall mit einem finanzstarken Gegner auf Augenhöhe streiten.“ Ebenfalls sei eine Rechtsschutz-Police bei Besitzern einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, weil es hierbei regelmäßig zu Streitigkeiten im Leistungsfall kommt.
Empfohlen wird auch Altverträge aus der Zeit vor 2009 nicht zu wechseln, da hierbei oft Falschberatungen im Aktienkauf mitversichert sind. In neueren Tarifen sei das nicht mehr der Fall, so die Experten.