Als Inhaber von ONVERSO schreibt und veröffentlicht Björn Maier regelmäßig Fachbeiträge zu den Themen Versicherungen und Geldanlage. Zudem unterstützt er als unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater Verbraucher dabei die richtigen Entscheidungen in diesen Bereichen zu treffen. Seine Kernkompetenzen sind unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung, Private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Geldanlage. Dabei kann der gelernte Versicherungskaufmann, der ein Studium zum Versicherungsfachwirt mit Schwerpunkt Kapitalanlage absolviert hat, auf über 15 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistung zurückgreifen.
Während die Bon-Pflicht in anderen Ländern bereits umgesetzt ist, hat sie in Deutschland für große Aufregung gesorgt.
Seit 2020 müssen nun alle Geschäfte mit einer Barkasse bei jedem Vorgang einen Bon herauslassen. Besonders groß war die Aufregung bei Einzelhändlern, wie zum Beispiel bei Bäckern, die nun einen Bon selbst bei kleinsten Cent Beträgen drucken müssen. Doch ist die Kritik berechtigt und was verbirgt sich hinter dem Gesetz?
In anderen Ländern, wie Italien, Österreich oder Frankreich ist die Bonpflicht längst umgesetzt, doch hier in Deutschland sorgt sie für heftige Diskussionen. Der unnötige Mehraufwand und der große Papiermüll selbst bei Cent Beträgen ist dabei das größte Kontra-Argument.
Was verbirgt sich hinter dem Gesetz?
Die Bonpflicht ist nicht nur ein Gesetz, sondern Teil einer größeren Reform, nämlich der Kassensicherungsverordnung. Diese hat besonders die Gastronomie und kleine Einzelhändler wie Bäcker und Spätkaufs im Fokus, für die es bisher relativ leicht war nicht zu bonieren, weil die Verbraucher bei diesen Käufen den Bon in der Regel nicht benötigen. Somit wurden einige Beträge oftmals gar nicht über die Kasse abgerechnet oder nachträglich gelöscht. Finanzämter rechnen dadurch mit einem Steuerverlust von mindestens zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Seit 2020 müssen nun alle Kassen mit einer Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese funktioniert ähnlich wie bei einer SD-Karte auf der alle Kassenvorgänge gespeichert werden. Auch das nachträgliche Löschen von Umsätzen wird dadurch verhindert. Bisher konnten Umsätze, zu denen kein Bon existiert, einfach aus der Kasse gelöscht werden.
Warum werden trotz elektronischer Sicherung noch Bons benötigt?
Jedes Unternehmen in Deutschland kann auch ohne Zertifizierung Kassen produzieren und verkaufen. Der Fiskus geht nun davon aus, dass nicht alle Kassen entsprechend der Vorgaben entwickelt und programmiert sind und daher als „nicht sicher“ eingestuft werden. Um nun eine Manipulation zu unterbinden, muss zu jedem Kassenvorgang ein Bon mit fortlaufender Nummer generiert werden. Dieser Bon wird dann auf der TSE-Einheit gespeichert. Das Löschen oder Überschreiben ist dann nicht mehr möglich.
Der Gesetzgeber propagiert diesen Zwang mit der Begründung mehr Transparenz für die Verbraucher zu schaffen. So soll es einfacher ersichtlich sein, ob das Geschäft seine Umsätze auch ordentlich verbucht. Zudem wird die Bonnumer nur in der TSE gespeichert, wenn der Bon auch wirklich ausgedruckt wird. Würden sich demnach in der Speichereinheit Vorgänge ohne zugewiesenen Bon befinden, wäre von einem Betrug auszugehen.
Gegner der Bonpflicht berichten wiederum davon, dass bei jedem Zahlungsvorgang sowieso eine nicht löschbare Transaktion in der TSE eingetragen wird. Ob der Käufer nun einen Bon erhält oder nicht wäre unerheblich.
Was spricht gegen die Bonpflicht?
Der übertriebene bürokratische Aufwand und der unnötige Papiermüll sind wohl die zwei Hauptgründe, die gegen die Bonpflicht sprechen. Der Einzelhandel rechnet mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr.
Besonders das Bäckerhandwerk geht gegen diese Vorschriften auf die Barrikaden. In den sozialen Netzwerken findet man Fotos von Ladentheken, die so mit Bons überfüllt sind, dass von der Theke nichts mehr zu sehen ist. Eine andere Bäckerei hat alle Bons eines Monats vor der Haustür ausgeschüttet und wiederum andere machen sich darüber lustig und drucken den Bon mit einer Glasur in den Krapfen.
Der Zentralverband des Bäckerhandwerks rechnet, dass sich pro 100.000 Kunden je Filiale pro Jahr über 5 Milliarden Bons aus Papier pro Jahr ergeben. Noch nicht einmal 3 Prozent der Käufer würden aber überhaupt nach einem Bon verlangen.
Lässt sich ein Ausdruck vermeiden?
Die Bonpflicht nach Paragraph 146a der Abgabenordnung nicht an einen Ausdruck auf Papier gebunden. Bons könnten demnach auch per E-Mail an den Käufer gesendet werden oder in einem digitalen Konto gespeichert werden. Doch welcher Käufer wäre bereit bei einem Bäcker ein digitales Kundenkonto anzulegen oder seine E-Mail Adresse zu hinterlassen.
Denkbar wäre auch, dass bei einer Zahlung mit dem Smartphone ein digitaler Kassenbon via NFC zurück an die App übertragen und auf dem Smartphone gespeichert wird. Alle diese Möglichkeiten sind jedoch aktuell noch nicht praktikabel oder würden dann im Konflikt mit der Datenschutzgrundverordnung stehen.