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Mütterrente

Mütter erhalten mehr Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung!

Viele Frauen mit Kindern haben das Problem, dass ihnen wichtige Jahre für die gesetzliche Rente fehlen. Der Grund liegt in den Jobpausen, die durch die Kindererziehung entstehen. Dadurch können diese wesentlich weniger Rentenansprüche aufbauen als Kinderlose.

Mütterrente

Für Kinder erhalten Mütter eine Aufstockung ihrer gesetzlichen Rente!

Um diesen Nachteil zu mildern, hat die Bundesregierung im Juli 2014 die sogenannte Mütterrente auf den Weg gebracht. Sie soll das Ungleichgewicht etwas mildern. Denn schließlich sind unsere Kinder für die späteren Rentenzahlungen sehr wichtig.

Sie sind schließlich die Beitragszahler von morgen. Mütter erhalten für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, derzeit 2 Jahre Erziehungszeit angerechnet (Achtung Gesetzesänderung: Ab dem Jahr 2019 sollen Mütter deren Kinder vor 1992 geboren wurden einen halben Rentenpunkt zusätzlich erhalten. Insgesamt kämen sie dann auf 2,5 Jahre pro Kind).

Für alle Kinder, die ab 1992 auf die Welt gekommen sind, werden weiterhin drei Jahre angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mütter berufstätig sind oder nicht. Auf Antrag können auch Väter die Zeiten angerechnet bekommen.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sammelt jedes Jahr, abhängig von seinem Einkommen Punkte. Diese werden dann mit einem Faktor multipliziert und daraus eine Rente errechnet. In den alten Bundesländern gibt es pro Rentenpunkt 32,03 € und in den neuen Bundesländern 30,69 € (Stand: Jahr 2018).

Wer im Laufe seines Berufslebens beispielsweise 35 Rentenpunkte angesammelt hat, erhält im Westen 1.121,05 € und im Osten 1.074,50 € an monatlicher Rentenzahlung. Für die Kindererziehung bekommen die Mütter pro anerkennungsfähigem Erziehungsjahr einen Punkt gutschrieben.

Das heißt, für alle Kinder die ab dem Jahr 1992 das Licht der Welt erblickt haben, erhalten die Mütter drei sogenannte Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bei zwei Kindern sind das in den alten Bundesländern beispielsweise 32,03 € x 3 Jahre x 2 Kinder = 192,18 €.

Für die älteren Kinder, welche vor 1992 geboren wurden, gibt es nur zwei Punkte (Ab 2019 max. 2,5). Die Gutschrift erfolgt auch wenn innerhalb der Erziehungsjahre wieder einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wird.

Alle Mütter werden nach der Geburt ihres Kindes von der deutschen Rentenversicherung angeschrieben und über die Rentenerhöhung informiert.

Rentenansprüche nicht verfallen lassen

Wer die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt, kann sich über die Anrechnung der Entgeltpunkte einen Rentenanspruch aufbauen.

Für drei Kinder, die vor 1992 geboren wurden erhält man 6 Jahre (Ab 2019 = 7,5 Jahre) gutgeschrieben und somit einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Dies gilt auch für Freiberuflerinnen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für die Beantragung sollten diese sich direkt an die deutsche Rentenversicherung wenden.

Väter können die Mütterrente auch erhalten

In vielen Familien spielen die Väter bei der Kindererziehung eine große Rolle. Wenn der Vater überwiegend für die Erziehung der Kinder zuständig ist, kann dieser ebenfalls die Mütterrente beantragen. Dann erhält allerdings für diese Zeit nur der Vater und nicht die Mutter die Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Eine Teilung der Mütterrente zwischen den Paaren ist ebenfalls möglich. Damit der Vater die Mütterrente gutgeschrieben bekommt, müssen beide Elternteile gemeinsam einen Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.

Zusätzliche Mütterrente

Eine besondere Regelung gibt es noch für Mütter deren Kinder die ab 1992 geboren sind. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zusätzliche Entgeltpunkte für das dritte bis zehnte Lebensjahr zu sammeln.

Nämlich dann, wenn eine Mutter während dieser Zeit einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und dabei regelmäßig unterhalb des Durchschnittverdienstes in Deutschland liegt.

Dieser ist derzeit bei circa 35.000 € pro Jahr. Ist das der Fall, werden ihre Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung um die Hälfte höher bewertet.

Das heißt, wer beispielsweise 15.000 € brutto pro Jahr verdient, wird in der Beitragszahlung so gestellt, als ob am 22.500 € (15.000 + 7.500 € = die Hälfte) an Jahreseinkommen hätte.

Die Beiträge werden selbstverständlich nur bis 15.000 € berechnet und abgeführt. Nur die Bewertung fällt höher aus. Das alles ist allerdings nur bis zum Durchschnittsverdienst in Deutschland möglich und als zusätzliche Voraussatzung müssen zum Renteneintritt mindestens 25 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.

Mütter die gleichzeitig zwei Kinder zwischen drei und zehn Jahren großgezogen haben, können die Rentenerhöhung auch erhalten, wenn sie nicht erwerbstätig waren.

Gutschriften für die Kindererziehung prüfen

Man sollte anhand der Versicherungsverlaufs prüfen, ob die Erziehungszeiten gutschrieben wurden. Den Versicherungsverlauf kann man direkt bei der deutschen Rentenversicherung beantragen.

Zusammenfassung

Die Regelung der Mütterrente wurde im Jahr 2014 geändert. Vor allem für Mütter deren Kinder ab 1992 geboren sind. Diese erhalten drei Erziehungsjahre in Form von drei Entgeltpunkten gutgeschrieben.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar weitere Gutschriften möglich. Trotzdem wird die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Basisabsicherung bleiben, die durch zusätzliche private Altersvorsorge gedeckt werden muss.

Jeder der im Alter eine vernünftige Rente haben möchte muss privat vorsorgen.


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