Wenn Kinder auf die Welt kommen stellen sich viele die Frage, welche Art der Krankenversicherung für Ihre Kinder sinnvoll ist. Sprich, ist die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung die bessere Wahl? Zunächst einmal kommt es immer auf die persönliche Situation der Eltern an.
Die Krankenversicherung für die Kinder ist davon abhängig in welchem System die Eltern versichert sind. Erst wenn geklärt ist, welche Möglichkeiten es gibt, kann die Entscheidung für die beste Lösung getroffen werden.
Und auch hier gilt es die Vor- und Nachteile genau abzuwägen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die beste Lösung für das Kind.
Was vor allem viele privat Krankenversicherte nicht wissen ist, dass ihre Kinder nicht immer zwangsläufig in eine private Krankenversicherung müssen. Denn wenn ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, müssen die Kinder nicht unbedingt in die PKV. Sie dürfen aber. Wie sollten Eltern nun genau vorgehen?
Zunächst einmal muss geklärt werden, in welchem System die Eltern versichert sind. Denn das ist ganz entscheidend für die verschiedenen Optionen der Krankenversicherung für die Kinder.
Wenn die Eltern die Möglichkeit haben ihr Kind in der privaten Krankenversicherung unterzubringen, stellt sich oftmals die Frage nach der Sinnhaftigkeit.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass wenn Eltern die Option auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV haben und sie auf das Geld schauen müssen, die GKV wohl erstmal die sinnvollere Variante ist.
Denn wer sein Kind privat krankenversichern möchte, sollte für gute Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht auf den günstigsten Tarif angewiesen sein. Kinder können ab 130 € Monatsbeitrag in einer privaten Krankenversicherung versichert werden.
Wer sein Kind in der PKV versichern möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die Leistungen passen. Es gibt immer noch Tarife, die ein schlechteres Leistungsniveau als die GKV aufweisen.
In den meisten Fällen in denen ein oder beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung sind, gibt es die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung in der GKV nicht. Bei letzterem ist sie sogar ausgeschlossen.
Wer sein neugeborenes Kind in der privaten Krankenversicherung eines Elternteils unterbringen möchte, muss ein paar Dinge beachten. Denn die Kinder müssen ohne Gesundheitsprüfung vom Anbieter der Eltern aufgenommen werden (Kontrahierungszwang).
Die Voraussetzung dafür ist:
Möchten die Eltern ihr Kind bei einem anderen Anbieter als ihrem eigenen versichern, muss das Kind dort eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers und dessen Kinder bis maximal zum Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenkasse (2022: max. 384,58 € p.M.) für freiwillig Versicherte.
Das bedeutet, jeder der mit seinen eigenen Beiträgen für die PKV den maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgereizt hat, kann diesen mit den Prämien für die Kinderversicherung auffüllen.
Je nachdem in welchem System die Eltern krankenversichert sind, kann es sinnvoll sein, das Kind in der privaten Krankenversicherung unterzubringen. Wer die Möglichkeit hat sein Kind beitragsfrei in der GKV zu versichern, sollte dies, wenn nicht die nötige finanzielle Ausstattung vorhanden ist, ernsthaft in Erwägung ziehen.
Für alle anderen gilt, an den Leistungen der privaten Krankenversicherung sollte niemand sparen. Wer sein Kind in der eigenen privaten Krankenversicherung unterbringt, muss bestimmte Fristen einhalten (2 Monate nach Geburt).
Nur dann kann das Kind ohne Gesundheitsprüfung versichert werden. Wenn es möglich ist, sollte das Augenmerk auf sehr guten Leistungen liegen. Sehr gute Leistungen müssen auch nicht immer gleich teuer sein. Wer im Vorfeld die Leistungen vergleicht, kann einen Tarif mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis finden.
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