Durch die Änderung der Altersstruktur in Deutschland treten Probleme hinsichtlich altersbedingter Krankheiten vermehrt auf. Am 1. Januar 2013 wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, eine private Zusatzversicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit abzuschließen.
Diese Vorsorgemöglichkeit ist nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr benannt. Der Staat unterstützt hierbei den Versicherten mit einem Zuschuss zum monatlichen Beitrag. Jetzt bekommt jeder, der monatlich ab 10 Euro in eine private Pflegezusatzversicherung investiert, dazu noch einmal 5 Euro obendrauf. Aber ist ein solcher „Pflege-Bahr“ sinnvoll?
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sind die notwendigen finanziellen Aufwendungen für Angehörige exorbitant und für Normalverdiener kaum zu stemmen. Für die Kosten ist das Privatvermögen des Pflegebedürftigen heranzuziehen, sagt der Gesetzgeber.
Doch wenn dieses nicht ausreichend ist, haften die nächsten Angehörigen. Somit kann ein familiärer Pflegefall einen großen Teil des Privatvermögens verschlingen. Wer den Weg zum Sozialamt vermeiden möchte, hat nun eine Alternative. Das Versicherungsmodell Pflege-Bahr ist an das Modell der Riester-Rente angelehnt.
Seit dem Jahr 2013 hat jeder Bürger, der Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung entrichtet, optional die Gelegenheit einer Zusatzversicherung, welche staatlich gefördert wird. Einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro, also im Jahr maximal 60 Euro, sieht das Gesetz vor.
Voraussetzung ist aber, dass der Versicherte jährlich mindestens 120 Euro einzahlt. Die Versicherungsleistung der Pflege-Bahr-Versicherung besteht aus Geldleistungen. Dieses Geld kann selbstbestimmt verwendet werden und wird in Form eines Pflegetagegeldes gewährt.
Die Geldleistung wird in jeder Pflegestufe gezahlt, also auch schon bei eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz), das entspricht Pflegestufe 0. Mindestens 600 Euro werden bei Pflegestufe III ausgezahlt.
Die Förderung des Staates ist an bestimmte Auflagen gebunden, nicht jede private Pflegezusatzversicherung wird somit subventioniert. Um den staatlichen Förderzuschuss von 5 Euro zu bekommen, müssen die Pflege-Bahr-Bedingungen beachtet werden.
So muss das Mindestalter von 18 Jahren erfüllt sein. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer bereits in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist. Er darf keine Leistungen beziehen bzw. in der Vergangenheit bekommen haben.
Zu den Bedingungen zählt auch der Mindesteigenanteil, der jeden Monat bezahlt werden muss, und die spezifische Versicherungsart.
Einer der großen Vorteile der staatlich geförderten Versicherung ist, dass sie schon mit 18 Jahren abgeschlossen werden kann, solange man nicht schon pflegebedürftig ist.
Die Beitragshöhe hängt von dem vertraglichen Leistungskatalog sowie dem persönlichen Eintrittsalter ab. Es gibt keine Gesundheitsprüfung wie etwa bei anderen privaten Versicherungen und auch keine Altersbeschränkung nach oben.
Weiterhin dürfen die Versicherungsgesellschaften keinen Antrag ablehnen sowie keinen Leistungsausschluss bestimmen bzw. Risikozuschlag erheben. Das macht den Pflege-Bahr sinnvoll für vorerkrankte Versicherungsnehmer.
Die Zusatzversicherung hat nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, dass finanzielle Leistungen für die Pflege erst nach fünf Jahren in Anspruch genommen werden können.
Auch die Mindestvertragsdauer von zwei Jahren ist zu beachten. Auch wenn der Versicherungsnehmer schon als Pflegefall eingestuft wird, müssen die Beiträge weiter gezahlt werden.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit kann die Prämie bis zu drei Jahre ruhen. Man verliert aber in dieser Zeit auch seinen Versicherungsschutz.
Im Falle der Notwendigkeit einer Zahlung aufgrund des Pflegefalls würde die staatlich geförderte Versicherung abhängig von Pflegestufe und Pflegetagen einen Betrag auszahlen, der bei der höchsten Pflegestufe mindestens 600 Euro monatlich umfasst.
Ungefähr 1000 Euro je Monat wären dann immer noch offen – eine Finanzierungslücke. Das kann etwa durch Aufstocken des Versicherungsumfanges aufgefangen werden, was aber dann zu Beitragserhöhungen führen würde.
Deshalb sind Experten skeptisch bei der Beurteilung, ob der Pflege-Bahr sinnvoll für die breite Masse der Bevölkerung ist. Sie sehen vor allem die Förderung des Staates von 5 Euro als viel zu gering an.
Ob der Pflege-Bahr sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Er ist für vorerkrankte Versicherungsnehmer interessant, da es keine Risikoprüfung gibt. Alle anderen könnten mit Pflegezusatzversicherungen auf dem freien Markt besser gestellt sein, diese sind zum Teil auch günstig und bieten sogar ein umfangreicheres Leistungsangebot.
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