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Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Wer sich in seiner Wohnung umsieht und feststellt, dass beispielsweise bei einem Wohnungsbrand die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrats eine finanzielle Überforderung bedeutet, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Doch was ist eigentlich in der Hausratversicherung versichert?

Hausratversicherung was ist versichert Diese Frage stellen sich viele Verbraucher die gerade vor dem Abschluss einer Hausratversicherung stehen.

Und wann kann man eine Leistungen als Kunde erwarten?

In diesem Beitrag berichten wir darüber, welchen Umfang der Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung hat und auf was Verbraucher achten sollten.

Doch wie wird der Versicherungsfall in der Theorie definiert? Grundsätzlich versichert die Hausratversicherung:

  • alle Gegenstände (z.B. Möbel),
  • die sich am Versicherungsort (z.B. eigene Wohnung) befinden,
  • durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) oder
  • als Folge einer versicherten Gefahr

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.*

Welche Sachen sind über eine Hausratversicherung versichert?

Zunächst einmal geht es darum, welche Sachen über eine Hausratversicherung versichert sind. Einfach zu merken ist es für Verbraucher, dass alle Gegenstände die sich in einer Wohnung befinden und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, über die Versicherung geschützt werden. Oder bildlich erklärt. Alles was beim umdrehen des Hauses herausfallen kann, ist versichert. Doch was wird von den Anbietern genau als Hausrat definiert?

Definition: Was über die Hausratversicherung versichert ist!

  • Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände: Hierzu zählen Gegenstände wie beispielsweise Geschirr, Kleidung oder technische Geräte. Aber auch Nahrungs- und Genussmittel werden mit eingeschlossen.
  • Wohnungseinrichtung: Hierzu zählen beispielsweise Bilder, Möbelstücke, Teppiche oder Gardinen
  • Bargeld und Wertsachen: Achtung hier gelten in der Regel je nach Art der Wertsachen zum einen unterschiedliche Entschädigungsgrenzen und zum anderen unterscheiden sich die Anbieter in der Entschädigungshöhe. Standardmäßig werden meist 20 Prozent von der Versicherungssumme mitversichert. Höhere Entschädigungen gibt es gegen einen Beitragszuschlag.
  • Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen: Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände ausschließlich für die eigene Wohnung angeschafft und genutzt werden. Zusätzlich sollten sie sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
  • Selbstfahrende Krankenfahrstühle, -Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge: Wichtig ist, dass diese Fahrzeuge selbst nicht versicherungspflichtig sind. Nur dann sind sie über die Hausratversicherung versichert.
  • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren und Surfgeräte, sowie Fall- und Gleitschirme und motorisierte Flugdrachen: Wichtig ist, dass diese Objekte im Keller, der Wohnung oder der Garage, also am Versicherungsort gelagert werden. Auch über die sogenannte Außenversicherung werden manche Schäden abgedeckt. Nicht versichert sind die Objekte, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsorts befinden.
  • Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Kunden dienen: Hierzu zählt beispielsweise Fachbücher oder das Geschäftshandy- sowie der Geschäfts-Laptop. Achtung: Wer Handelswaren oder Musterkollektionen Zuhause lagert, hat dafür keinen Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
  • Haustiere: Da diese rechtlich gesehen wie eine Sache behandelt werden, sind diese über die Hausratversicherung versichert.

Einbauküche und Einbaumöbel sind trotz Verbindung mit dem Gebäude versichert

Da die Einbauküche- und Einbaumöbel fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden Sie augenscheinlich über die Wohngebäudeversicherung versichert. Damit es keinen Streit zwischen den Versicherern gibt, leistet die Hausratversicherung für Einbaumöbel, Einbauküchen, verklebte Teppiche sowie Parkettböden. Solange diese im Nachhinein eingebaut wurden.

Der Versicherungsort spielt eine wichtige Rolle

Wichtig ist bei allen Gegenständen, dass diese nur versichert sind, wenn sie sich zum Schadenzeitpunkt am Versicherungsort befanden. Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Einige Schäden werden auch im Rahmen der Außenversicherung abgedeckt.

Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert)

Wer einen Schaden erleidet, erhält diesen von seiner Hausratversicherung zum sogenannten Neuwert ersetzt. Das bedeutet, wenn der Fernseher durch ein versichertes Risiko zerstört wird und bereits 20 Jahre alt war, erstattet die Versicherung nicht den Zeit- sondern den Neuwert in Form des Wiederbeschaffungspreises.

Deshalb spricht man in der Hausratversicherung genau wie in der Wohngebäudeversicherung von der sogenannten Neuwertversicherung. Die Haftpflichtversicherung erstattet im Gegensatz dazu immer nur den Zeitwert.

Was nicht in der Hausratversicherung versichert ist!

Einige Dinge werden von keiner Hausratversicherung abgesichert und zählen laut den Versicherungsbedingungen nicht zum Hausrat. Folgender Hausrat wird ausgeschlossen:

  • Dinge die fest mit dem Gebäude fest verbunden sind: Einzige Ausnahme gilt für Dinge dieund seriengefertigte Sachen.
  • Gegenstände die der Gebäudeeigentümer in die Wohnung einbringt: und er die Gefahr dafür trägt (also beispielsweise die Kosten für den Ersatz)
  • Zulassungspflichtige Kraft- und Luft- und Wasserfahrzeuge: Dazu zählen auch deren Teile und Zubehör sowie Anhänger.
  • Sachen die durch andere Versicherungsverträge versichert sind: Wenn beispielsweise für teure Kunstgegenstände eine eigene Kunstversicherung abgeschlossen wurde.
  • Elektronisch gespeicherte Daten und Programme
  • Hausratgegenstände von Untermietern: Ein Untermieter muss seine eigene Hausratversicherung abschließen.

Fremdes Eigentum ist versichert

Alle Sachen die Untermieter den Vertragsinhabern zum Gebrauch überlassen haben genießen Versicherungsschutz. Auch Dinge wie beispielsweise ein Sofa das finanziert wurde und noch unter Eigentumsvorbehalt steht, werden über die Hausratversicherung versichert. Genau wie geliehene Sachen von Freunden oder Bekannten.


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Versicherte Kosten

Viele Verbraucher denken bei einer Hausratversicherung lediglich an den Hausrat, der versichert wird. Nicht aber an die zusätzlichen Kosten, die einem entstehen können, wenn ein echter Hausratschaden entsteht. Man denke nur mal an einen Wohnungsbrand. Bei größeren Bränden können die Versicherten teilweise über Monate nicht in ihrer Wohnung leben.

Für die Kosten die ein Hotel oder eine Pension verursacht kommt dann die Hausratversicherung auf. Denn die Kosten hierfür können bei den heutigen Hotelpreisen enorm sein. Auch weitere Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen.

Kosten welche die Hausratversicherung übernimmt

    • Aufräumungskosten: Wenn zerstörte Sachen beispielsweise nach einem Einbruch mit Vandalismus abtransportiert werden müssen.
    • Bewegungs- und Schutzkosten: Das sind Kosten die beispielsweise dadurch entstehen, dass die Wohnungseinrichtung bei der Reparatur von beschädigtem Eigentum geschützt werden muss.
    • Hotelkosten: Für die Unterbringung der Versicherten, wenn die eigene Wohnung unbewohnbar ist.
    • Transport- und Lagerkosten: Wenn der Hausrat eingelagert werden muss, weil die Nutzung der eigenen Wohnung aufgrund eines Schadens nicht möglich ist.
    • Schlossänderungskosten: Beispielsweise müssten nach einem Einbruch die Schlösser getauscht werden.
    • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten: Die Kosten für einen leeren Feuerlöscher werden dabei zum Beispiel übernommen.
    • Reparaturkosten für Gebäudeschäden: Wenn durch Vandalismus oder Einbruch mit Diebstahl die Tür beschädigt wurde.
    • Reparaturkosten für Nässeschäden: Wenn beispielsweise der Boden bei Mietern oder Wohnungen die sich im Sondereigentum befinden durch Leitungswasser beschädigt wurden.
    • Kosten für provisorische Maßnahmen
    • Bewachungskosten: Wenn die Wohnung unbewohnbar ist und das Eigentum bewacht werden muss.

    Bei den versicherten Kosten gibt es Entschädigungsgrenzen!

    Die versicherten Kosten werden von den einzelnen Anbietern in unterschiedlicher Höhe erstattet. Die Tarife sehen hier Entschädigungsgrenzen vor. Über unseren Vergleichsrechner können die Unterschiede zwischen den Tarifen eingesehen werden.

    Welche Gefahren werden über die Hausrat versichert?

    Damit die in der Hausratversicherung eingeschlossenen Sachen nach einem Schaden überhaupt abgesichert sind, muss zuerst eine versicherte Gefahr eintreten. Denn wenn beispielsweise ein Besucher in der Wohnung etwas zerstört, ist hierfür nicht die Hausratversicherung sondern die Haftpflichtversicherung des Besuchers zuständig. Doch welche Gefahren oder Risiken sichert die Hausratversicherung dann ab?

    Diese Risiken versichert die Hausratversicherung standartmäßig!

    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz von Luftfahrzeugen
    • Einbruch mit Diebstahl und / oder Vandalismus sowie Raub
    • Leitungswasserschäden
    • Sturm & Hagel: Achtung, erst ab einer gemessenen Windstärke von 8 wird bei Sturmschäden geleistet.

    Leistungserweiterung Fahrrad, Elementar- oder Glasdeckung

    Den Grundschutz mit den Standardrisiken können Verbraucher erweitern. Wer beispielsweise Fahrräder hat, kann diese über die Hausratversicherung gegen einen kleinen Aufpreis versichern. Dann ist ein möglicher Diebstahl des Fahrrads auch außerhalb des Versicherungsorts versichert. Wichtig ist, dass Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer auch während der Nachtzeit zwischen 22:00 nachts und 6:00 Uhr morgens leistet.
    Ebenfalls möglich ist es, dass in der Hausratversicherung die sogenannte Elementardeckung gegen einen Zuschlag mit eingeschlossen wird. Dann ist die Wohnung auch bei folgenden Risiken versichert:

    Übersicht Elementardeckung

    • Überschwemmung
    • Erdbeben
    • Rückstau
    • Erdfall
    • Erdrutsch
    • Schneedruck
    • Lawinen
    • Vulkanausbruch

    Einige Gefahren mögen sich etwas unwahrscheinlich anhören. Wichtig ist aber sicherlich das Risiko der Überschwemmung. Denn eine Überschwemmung kann auch aufgrund starker Regenfälle hervorgerufen werden. Leider erhalten die Hochwassergebiete in Deutschland diesen wichtigen Schutz nicht mehr, da den Anbietern das Risiko zu hoch ist. Bei der Elementardeckung werden immer alle Risiken abgedeckt.
    Ein weiterer Baustein, der über die Hausratversicherung versichert werden kann ist die Glasdeckung. Hierbei ist dann das Glas von Mobiliar und je nach Tarif dem Gebäude versichert. Viele Verbraucher benötigen diesen Baustein allerdings nicht. Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, da die Deckung nur über einen Zusatzbeitrag möglich ist.

    Welche Risiken sind nicht versichert?

    Wie in jeder Versicherung deckt die Hausratversicherung auch einige Risiken nicht ab. Wer beispielsweise einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Entschädigung. Auch Schäden aufgrund Kernenergie, Kriegsereignissen und inneren Unruhen werden nicht erstattet. Verbraucher sollten zusätzlich darauf achten, dass der Versicherer auch wegen grober Fahrlässigkeit leistet.

    Grobe Fahrlässigkeit oftmals mit Entschädigungsgrenzen versehen

    Der Hausrat-Tarif sollte unbedingt auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Denn wer aus Versehen sein Fenster auf Kipp stehen lässt und dadurch ein Einbruch erleichtert wurde, erhält vom Versicherer ansonsten keine oder nur eine geringe Leistung, da dieser Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass im Tarif bei grober Fahrlässigkeit keine Entschädigungsgrenzen vorgesehen sind.

    Tarife vergleichen

    Man kann erkennen, dass das was in der Hausratversicherung versichert ist, nicht immer dasselbe ist. Deshalb sollte man als Verbraucher die Tarife vergleichen, um für sich die bestmögliche Hausratversicherung zu finden.

    Über unseren Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit einen passenden Tarif zu filtern und mit Hilfe des eingebauten Leistungsvergleichs diese auf Qualität zu prüfen. Denn in der heutigen Zeit muss niemand mehr auf eine gute Leistung zu einem sehr günstigen Preis verzichten, wenn man die Tarife einem Vergleich unterzieht.

    *Quelle: Buch Individualversicherungslehre Band 2 (5. Auflage VVW Karlsruhe)


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