Die Wohnungsgemeinschaft, kurz WG, ist die am meisten gewählte Form der Kostenteilung bei Studenten. Doch was passiert im Falle eines Schadens im Haushalt? Wer wird haftbar gemacht und in welchen Fällen bezahlt die Hausratversicherung einen Schaden?
Die Hausratversicherung haftet dann, wenn Schäden durch einen Brand, Einbruch oder Leitungswasser entstehen.
Grundsätzlich gilt: Der Hauptmieter, also derjenige der im Mietvertrag namentlich genannt wird und über eine gültige Versicherungspolice verfügt, ist durch seine Hausratversicherung finanziell abgesichert.
Doch wie verhält sich die Situation als WG-Mitbewohner in der Hausratversicherung des Hauptmieters. Dieser muss eine eigene Hausratversicherung abschließen. Denn in diesem Fall betrachtet die Versicherung den Mieter lediglich als Untermieter, der nicht über die Versicherung des Hauptmieters abgesichert wäre.
Wie in vielen Fällen gibt es auch hier eine Ausnahme. Sollte nämlich der Hauptmieter das Zimmer möbliert anbieten, also sein Eigentum zur Nutzung für den WG Mitbewohner zur Verfügung stellen, so wären im Falle eines Schadens diese Gegenstände auch über die Hausratversicherung abgesichert.
Wenn alle WG-Bewohner im Mietvertrag stehen, würde eine Hausratversicherung ausreichen, in welcher alle Bewohner abgesichert sind.
Die Gefahrenquellen für Schäden in WG´s sind in der Regel besonders hoch. Denn schließlich leben in diesem Haushalt meist mehr Personen, die das Risiko eines Schadens erhöhen. Besonders dann, wenn Freunde und Bekannte zu einer netten WG-Party vorbei kommen.
Ruck zuck kann die vermeintlich erloschene Zigarette einen großen Wohnungsbrand auslösen. Der Versicherungsschutz für Wohnungsgemeinschaften kann auch in einer speziellen Hausratversicherung für WGs getroffen werden. In dieser Hausratversicherung für WGs sind alle Gegenstände der Mitbewohner ausdrücklich mitversichert.
Der Vorteil bei dieser Versicherung liegt klar auf der Hand. Der Hauptmieter gewährleistet seinen Mitbewohnern eine besonders hohe Sicherheit und auch das lästige Ändern des Mietvertrags kann damit umgangen werden. Denn über eine normale Hausratversicherung müssten die Mieter um Schutz zu haben, immer im Mietvertrag aufgenommen werden.
Diese Versicherung beinhaltet die gleichen Leistungen wie eine einfache Hausratversicherung. Jedoch kann es sein, dass der Versicherer in Einzelfällen einen Prämienaufschlag verlangt. Dies sollte im Vorfeld durch einen Vergleich der Tarife zur Hausratversicherung überprüft werden.
Beim Einzug in eine Wohnungsgemeinschaft sollte der Hauptmieter immer nach dem aktuellen Versicherungsschutz gefragt werden, denn aktuell gibt es keine gesetzliche Pflicht eine Hausratversicherung abzuschließen.
Für Studien- oder Ausbildungszwecke ziehen Kinder oftmals in andere Städte und suchen sich dort zur Überbrückung oder für Wochentage eine Unterkunft. In der Regel sind die Kinder dann über die sogenannte Außenversicherung der Eltern mitversichert.
Je nach Vertrag beläuft sich der Versicherungsschutz des Kindes auf 10% der versicherten Schadenssumme. Haben die Eltern also eine Versicherung über 100.000 € abgeschlossen, so sind die Gegenstände des Kindes bis 10.000 € abgesichert.
Bevor das Kind in eine WG zieht, sollte beim Versicherer angefragt werden, ob der Versicherungsschutz für das Kind besteht und wenn ja in welcher Höhe. Wichtig ist auch der Nachweis darüber, dass sich das Kind in der Ausbildungs- oder Studienzeit befindet.
Nachdem die jeweilige Situation in der Wohngemeinschaft geklärt ist, kann es durchaus lohnenswert sein die Tarife einer Hausratversicherung für Wohnungsgemeinschaften zu vergleichen. Mit Hilfe unseres Vergleichsrechners für die Hausratversicherung kann jeder für sich den besten Tarif filtern.
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