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Drei Gründe warum die Rentenlücke größer wird

Ratgeber 16. Dezember 2013

Das Alterseinkünftegesetz hat die Nettorenten seit 2005 gekürzt

Im Jahr 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt werden die Renten stärker besteuert. Und das verursacht natürlich eine noch größere Rentenlücke als zuvor. Was viele nicht wissen. Wenn man als Angestellter jährlich seinen Rentenbescheid erhält, dann werden die darauf abzulesenden zukünftigen Rentenzahlungen brutto vor Steuern ausgewiesen.

Drei Gründe warum die Rentenlücke größer wirdDer zukünftige Rentner muss also noch die Steuer von seiner Rente im Alter abziehen, um auf die wirkliche Nettorente zu kommen. Die Höhe der Steuer ist abhängig vom Renteneintritt.

Seit dem 1.1.2005 wird jeder neue Rentenjahrgang höher besteuert. Begonnen wurde damals mit der Besteuerung von 50% der Jahresrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der sogenannten Rürup Rente. Auch Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge und der Riester Rente werden ebenfalls voll besteuert.

Man spricht hier von der nachgelagerten Besteuerung, die die Rentenlücke größer werden lässt. Das im Jahr 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz sieht vor, dass jeder neue Rentenjahrgang bis zum Jahr 2020 2% und ab dem Jahr 2020 bis 2040 1% mehr von seinen Renteneinkünften versteuern muss. Begonnen wurde im Jahr 2005 mit 50% der Alterseinkünfte aus den oben genannten Quellen.

Darstellung Anteil Besteuerung der Rentenzahlungen ab Rentenbeginn*

Rentenbeginn
im Jahr
Anteil
Besteuerung
Rentenbeginn
im Jahr
Anteil
Besteuerung
2005 50% 2023 83%
2006 52% 2024 84%
2007 54% 2025 85%
2008 56% 2026 86%
2009 58% 2027 87%
2010 60% 2028 88%
2011 62% 2029 89%
2012 64% 2030 90%
2013 66% 2031 91%
2014 68% 2032 92%
2015 70% 2033 93%
2016 72% 2034 94%
2017 74% 2035 95%
2018 76% 2036 96%
2019 78% 2037 97%
2020 80% 2038 98%
2021 81% 2039 99%
2022 82% 2040 100%

*Die Tabelle ist nur eine exemplarische Darstellung. Eine genaue Steuerbetrachtung und Berechnung kann nur ein Steuerberater vornehmen.

Das bedeutet konkret, dass ein Rentner der im Jahr 2013 zum ersten Mal eine Rente bezogen hat 66% seiner Altersrente versteuern muss. Die restlichen 34% seiner Altersrente werden ihm als Freibetrag bis an sein Lebensende festgeschrieben.

Etwaige Rentenerhöhungen unterliegen allerdings der vollen Besteuerung und verringern somit den steuerfreien Anteil von 34%. Im Jahr 2040 ist diese Übergangsregelung abgeschlossen und jeder Rentner der ab diesem Zeitpunkt eine Altersrente aus den genannten Kategorien bezieht, muss diese zu 100% versteuern.

Die Rentenlücke wird schon allein wegen dieser höheren Steuerbelastung größer. Der Staat fördert aber die Altersversorgung und subventioniert dafür verschiedene Altersvorsorgeverträge wie die Riester Rente, die betriebliche Altersversorgung und die Rürup Rente. Mit diesen Maßnahmen soll die Rentenlücke der Bürger wieder kleiner werden.

Die Rentenanpassungsformel wurde geändert

Allerdings kommt erschwerend für Empfänger einer gesetzlichen Rente seit dem Jahr 2005 hinzu, dass die Rentenanpassungsformel geändert wurde. Bis dahin wurden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung immer an die Lohn- und Gehaltssteigerungen angepasst.

Dem ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr so. Das bedeutet, dass es für die ausbezahlten Renten keinen richtigen Inflationsausgleich mehr gibt. Faktisch wird man durch die Inflation immer ärmer. Umso höher die Inflation ist, desto ärmer wird man als Rentner.

Und in den letzten Jahren sind laut dem statistischen Bundesamt die Verbraucherpreise und damit die Inflation immer stärker gestiegen als die Renten. Im jährlichen Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung, weist die Deutsche Rentenversicherung Bund auch auf dieses Problem hin. Hier wird empfohlen etwas gegen seine Rentenlücke zu tun.

Die Rente mit 67

Seit dem Jahr 2007 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Alle die vor 1947 geboren sind, haben weiterhin mit 65 Jahren einen Anspruch auf eine Rente ohne Abschläge. Bei danach Geborenen bis zum Jahr 1963, wird die sogenannte Regelaltersgrenze stufenweise bis auf 67 Jahre angehoben.

Alle die ab dem 01.01.1964 geboren sind, können erst mit 67 Jahren ihre volle Regelaltersrente erhalten. Aus unserer Tabelle kann man genau ablesen wann man ohne Abschläge in Rente gehen kann.

Darstellung welcher Jahrgang ohne Abschläge unter 67 Jahre in Rente gehen kann

Geburtsjahr Anhebung Rentenalter um…Monate auf das Alter…
1947 1 Monat 65 Jahre und 1 Monat
1948 2 Monate 65 Jahre und 2 Monate
1949 3 Monate 65 Jahre und 3 Monate
1950 4 Monate 65 Jahre und 4 Monate
1951 5 Monate 65 Jahre und 5 Monate
1952 6 Monate 65 Jahre und 6 Monate
1953 7 Monate 65 Jahre und 7 Monate
1954 8 Monate 65 Jahre und 8 Monate
1955 9 Monate 65 Jahre und 9 Monate
1956 10 Monate 65 Jahre und 10 Monate
1957 11 Monate 65 Jahre und 11 Monate
1958 12 Monate 66 Jahre und 0 Monate
1959 14 Monate 66 Jahre und 2 Monate
1960 16 Monate 66 Jahre und 4 Monate
1961 18 Monate 66 Jahre und 6 Monate
1962 20 Monate 66 Jahre und 8 Monate
1963 22 Monate 66 Jahre und 10 Monate
1964 24 Monate 67 Jahre

Möchte man vorher in Rente gehen, muss man saftige Abschläge bis zu 14,4% pro Monat in Kauf nehmen. Für jeden Monat, in welchem man früher in Rente geht, wird man mit einem Abschlag von 0,3% belastet.

Da viele schon aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten können, oder der Arbeitsmarkt keine Älteren aufnimmt, gleicht das einer weiteren Rentenkürzung. Und somit wird die Rentenlücke ein drittes Mal größer.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man sagen, dass es drei wesentliche Faktoren gibt, die unsere Rentenlücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer größer werden lassen. Zum einen die stärkere Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz mit der nachgelagerten Besteuerung.

Als weiteres die angepasste Rentenformel und die Rente mit 67 Jahren aus dem Jahr 2007. Das Rentenniveau sank in den letzten Jahrzenten immer weiter ab und liegt derzeit bei circa 50% vom letzten Nettoeinkommen. Allerdings nur wenn man mit 67 Jahren in Rente geht.

Zusätzlich muss man darauf eventuell noch Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Wichtig ist, dass man frühzeitig damit beginnt, sich ein Polster für das Alter aufzubauen. Zuerst sollte man aber seine Rentenlücke kennen, um zu wissen wie viel man sparen sollte.

Wer seine Rentenlücke professionell berechnen lassen möchte, kann das gerne in einem Onlineberatungstermin bei uns machen lassen.


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von Björn Maier

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