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Zurückstellung

Ein BU-Vertrag zwischen einem Antragsteller und der BU-Versicherung kommt nur zustande, wenn zuvor eine medizinische Prüfung der Risiken erfolgt. Gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen sowie Vorerkrankungen können zu einer Ablehnung führen, zu einem Risikoausschluss der jeweiligen Erkrankung oder auch zu einer Prämienerhöhung, um das erhöhte Risiko für die Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Variante. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Aufnahme in eine BU-Versicherung auch zurückgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht dann, wenn der Antragsteller eine Erkrankung hat, deren Behandlung kurz vor der Antragstellung abgeschlossen wurde.

Der Versicherungsschutz kann dann zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden, nämlich wenn abzusehen ist, inwieweit die Behandlung angeschlagen hat. Die Zurückstellung hat gegenüber der Ablehnung den Vorteil, dass der Antragsteller eine Wartezeit bis zur Aufnahme in die BU-Versicherung in Kauf nehmen muss. Eine Zurückstellung beinhaltet im Gegensatz zur Ablehnung die Chance, zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen zu werden, während die Ablehnung auf Dauer angelegt ist.

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