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Versicherungsdauer

Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden nur dann an den Versicherungsnehmer gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit innerhalb der Versicherungsdauer auftritt.

Die Versicherungsdauer wird in dem zwischen dem BU-Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungsvertrag festgelegt. Nur wenn eine Berufsunfähigkeit innerhalb des vereinbarten Zeitraums auftritt, ist der Versicherer mit Eintritt des Versicherungsfalls und bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtet, eine BU-Rente an den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Wird die Berufsunfähigkeit außerhalb des vereinbarten Zeitraums festgestellt, ist die Berufunfähigkeitsversicherung von ihrer Leistung frei, und es erfolgt keine Rentenzahlung. Die Versicherungsdauer orientiert sich regelmäßig am gesetzlichen Renteneintrittsalter.

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass ein fließender Übergang von der Berufsunfähigkeitsrente zur gesetzlichen Altersrente sichergestellt ist. Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Bauarbeiter, Polizisten und Lehrer, gilt eine maximale Versicherungsdauer bis zum 55. beziehungsweise bis zum 60. Lebensjahr.

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