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Überschussbeteiligung

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden aufgrund des hohen Kostenrisikos für die Versicherungsgesellschaft sehr vorsichtig kalkuliert. Regelmäßig ist die Zahl der Versicherungsnehmer, die eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, geringer als die Zahl, die zuvor in der Kalkulation zugrunde gelegt worden ist.

Das führt dazu, dass Risikogewinne entstehen, sogenannte Überschüsse. Das Geschäftsmodell der BU-Versicherungsgesellschaften basiert allerdings nicht allein auf den Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer. Darüber hinaus erzielen sie auch Gewinne und Erträge aus anderen Quellen, zum Beispiel Anlagengewinne aus Kapitalanlagen. An den Überschüssen werden die Versicherungsnehmer beteiligt.

Die Überschussbeteiligung basiert nicht auf dem guten Willen der Versicherungsgesellschaften, sondern ist gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Die Form der Überschussbeteiligung kann bei Vertragsschluss individuell gewählt werden. Dafür stehen dem Versicherungsnehmer diese Wahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Die meist gewählte Form der Überschussbeteiligung ist der Beitragssofortabzug, der auch Beitragsverrechnung genannt wird. Mit dem Beitragssofortabzug wird der Versicherungsnehmer sofort an den Überschüssen der Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt, was eine unmittelbare Reduzierung des Versicherungsbeitrags zur Folge hat. Da die Gewinne der Versicherungsgesellschaft variieren, wird die Überschussbeteiligung alljährlich neu festgesetzt, sodass der Zahlbetrag unterschiedlich ausfallen kann.
  • Eine andere Form der Überschussbeteiligung ist die Bonusrente. Bei ihr werden die Gewinne nicht dazu verwendet, den Bruttobeitrag zu reduzieren, sondern, um die garantierte Rente im Leistungsfall zu erhöhen. Die Bonusrente ist nicht in konstanter Höhe garantiert, sodass sie niedriger oder höher ausfallen kann. Sie wird sozusagen zusätzlich zur vertraglich garantierten BU-Rente als Gewinnrente gewährt.
  • Eine dritte und selten gewählte Variante der Überschussbeteiligung ist die verzinsliche Ansammlung, bei der die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag durch den Versicherer klassisch angelegt und verzinst wird. Die verzinsten Überschüsse, die sich bis zum Ablauf des BU-Vertrages oder mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers angesammelt haben, werden im ersten Fall als Schlusszahlung geleistet oder bei der zweiten Variante für die Erhöhung der laufenden BU-Rente verwendet.
  • Eine letzte Form der Überschussbeteiligung ist die verzinsliche Ansammlung, bei der die Überschüsse vom BU-Versicherer in Investmentfonds investiert werden. Mit Eintritt des Leistungsfalls, mit Ablauf des BU-Vertrages oder bei Tod des Versicherungsnehmers wird dieses Fondsguthaben fällig.

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