Reduzierung Berufsunfähigkeitsrente
Ein Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsrente kommt nur dann zwischen dem Antragsteller und dem BU-Versicherer zustande, wenn dieser zustimmt. Grundlage für die Entscheidung des BU-Versicherers ist, dass der Antragsteller durch die Bearbeitung eines ausführlichen Fragenkatalogs Rede und Antwort über seinen Gesundheitszustand steht.
Die Fragen konzentrieren sich sowohl auf aktuelle Beschwerden sowie auf ambulante und stationäre Behandlungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre. Sofern der BU-Versicherer ein höheres gesundheitliches Risiko auf Seiten des Antragstellers ermittelt, hat er folgende Optionen:
- Ablehnung des Antrags auf Aufnahme in die BU-Versicherung
- Erhöhung der Beitragszahlungen für die BU-Versicherung durch einen Risikozuschlag
- Ausschluss der Erkrankung, die ein erhöhtes Risiko darstellt, von der Leistung der BU-Versicherung
- Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente
Entscheidet sich der BU-Versicherer für die Reduzierung der Berufsunfähigkeitsrente, fällt die ursprünglich in der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehene Zahlung im Leistungsfall zuungunsten des Versicherungsnehmers geringer aus.
Wer diese finanzielle Einbuße mit Eintritt des Versicherungsfalls nicht in Kauf nehmen möchte, sollte gegenüber dem BU-Versicherer auf einen Beitragszuschlag hinwirken. Das geht zu Lasten der Prämienzahlungen für den BU-Vertrag, die sich erhöhen. Allerdings kann so eine Versorgungslücke im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit vermieden werden.
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