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Nachversicherung

Die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Höhe der BU-Rente entspricht nach einigen Jahren aufgrund der Inflationsrate und Einkommenssteigerungen nicht mehr der aktuellen finanziellen Situation. Um die BU-Rente an die finanziellen Rahmenbedingungen anzugleichen gibt es die Nachversicherungsklausel, über die Berufsunfähigkeitsrente und auch die Beitragszahlungen bei bestimmten Ereignissen erhöht werden können.

Vorteilhaft ist, dass sich der Versicherungsnehmer im Falle der Nachversicherung keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Die Nachversicherung ist dann die richtige Wahl für die Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn keine Dynamisierung der BU-Rente vertraglich vereinbart wurde.

Bei der Dynamisierung geschieht die alljährliche Anpassung automatisch durch die Erhöhung der Beitragssätze und der gleichzeitigen Erhöhung des Rentenanspruches. Anderes gilt für die Nachversicherung, deren Anwendung an bestimmte Ereignisse gekoppelt ist, die vertraglich festgelegt sind und die zur Erhöhung der BU-Rente berechtigen.
Dazu zählen unter anderem:

  • die Aufnahme einer selbstständigen beziehungsweise freiberuflichen Tätigkeit
  • die Finanzierung einer Immobilie
  • eine Heirat beziehungsweise eine Scheidung
  • die Geburt eines Kindes
  • ein Wechsel des Arbeitsplatzes
  • eine Einkommenserhöhung um mind. 10 Prozent

Welche Ereignisse die Nachversicherung auslösen und innerhalb welchen Zeitraums dieses Recht ausgeübt werden kann, ist in den Vertragsbedingungen des jeweiligen BU-Versicherers geregelt. Die Antragstellung für die Nachversicherung muss regelmäßig innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des konkreten Ereignisses erfolgen. Meistens ist die Möglichkeit der Nachversicherung altersmäßig begrenzt und darf nur bis zum 45. oder 50. Lebensjahr genutzt werden. Außerdem gelten je nach Tarif festgelegte Höchstversicherungssummen, bis zu denen die Berufsunfähigkeitsrente maximal aufgestockt werden darf.

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