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Kräfteverfall

Auch ein Kräfteverfall kann den Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung auslösen. Nach § 172 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss der Kräfteverfall über den altersmäßigen Kräfteverfall hinausgehen. Diese Definition wird unterstützt von der Rechtsprechung, nach der der Kräfteverfall, der den Versicherungsfall in der BU-Versicherung auslöst, deutlich vom Normalzustand abweichen muss.

Ein bloßer altersbedingter Kräfteverfall hätte zwangsläufig zur Folge, dass jeder Versicherungsnehmer mit fortschreitendem Alter berufsunfähig werden würde. Danach ist ein Kräfteverfall, der über den altersentsprechenden Kräfteverfall hinausgeht, dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungsfähigkeit im Vergleich mit anderen Personen derselben Altersgruppe deutlich reduziert ist. Abgestellt wird beim Kräfteverfall auf gleichwertige Personen derselben Altersgruppe und nicht derselben Berufsgruppe.

Der Kräfteverfall und seine Bedeutung gibt immer wieder Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen. Das liegt häufig auch an den von den BU-Versicherern formulierten Vertragsbestimmungen. Auch wenn in den Versicherungsbedingungen einzelner Versicherer die Klausel enthalten ist, dass der Versicherungsfall durch Verletzung, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Kräfteverfall ausgelöst wird, bedeutet das nicht, dass der BU-Versicherer auch altersbedingten Kräfteverfall absichert.

Der bloße Kräfteverfall würde über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehen. Spätestens mit Eintritt des Versicherungsfalls kann sich der BU-Versicherer auf die gesetzliche Grundlage und auf die aktuelle Rechtsprechung berufen. Danach wird der Versicherungsfall durch den Eintritt eines ungewissen Ereignisses begründet. Allein an diesem Merkmal scheitert der altersbedingte Kräfteverfall, da er nicht ungewiss, sondern vorhersehbar ist.

Das bedeutet, dass der altersbedingte Kräfteverfall grundsätzlich nicht in den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung einbezogen wird, sondern nur der Kräfteverfall, der weit darüber hinausgeht.

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