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Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine kostengünstige Alternative zur BU-Versicherung. Sie ist auch dann eine interessante Möglichkeit der Absicherung, wenn einem Antragsteller der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird.

In der Grundfähigkeitsversicherung werden die grundlegenden Fähigkeiten eines Menschen, nämlich hören, sprechen, sehen, fühlen sowie motorische und sensorische Fähigkeiten wie zum Beispiel sitzen, tragen, heben und sich orientieren versichert. Was im Detail abgesichert wird, ist in den Vertragsbedingungen aufgeführt und variiert je nach Anbieter.

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung steht die Grundfähigkeitsversicherung nicht in direktem Zusammenhang mit einer ausgeübten Berufstätigkeit. Voraussetzung für die Rentenzahlung ist ein ärztliches Gutachten, in dem der Nachweis geführt wird, dass der Versicherungsnehmer in den vergangenen zwölf Monaten nicht in der Lage war und auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird, bestimmte, durch die Grundfähigkeitsversicherung abgesicherte Fähigkeiten auszuüben.

Die Grundfähigkeitsrente wird für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt.

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