Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der BU
Was ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU-Versicherung und für wen lohnt sie sich?
In diesem Beitrag erkläre ich Dir, was die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ist, wann sie leistet, wie genau sie funktioniert und ob sie in Deiner Situation überhaupt sinnvoll ist. Denn bei der AU-Klausel gibt es viele Missverständnisse, die im Leistungsfall schwerwiegende Konsequenzen haben können.
Das Wichtigste in Kürze
- Frühere Leistung: Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ermöglicht es, Leistungen aus der BU‑Versicherung auch dann schon zu erhalten, wenn man krankgeschrieben ist und noch nicht berufsunfähig ist.
- Zeitlich befristet: Leistungen, die man aufgrund der AU-Klausel erhält, sind zeitlich befristet und ersetzen nicht den Nachweis der Berufsunfähigkeit.
- Für Selbstständige interessant: Gerade bei Selbstständigen ohne private Krankentagegeldversicherung kann der Einschluss einer AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll sein.
In diesem Ratgeber
- Kurze Definition: Was ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel?
- Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
- So funktioniert die AU-Klausel
- Voraussetzungen für die Leistung
- Vorteile der AU-Klausel
- Nachteile und Risiken
- Sinnvollere Optionen als die AU-Klausel
- Für diese Berufsgruppen ergibt die AU-Klausel Sinn
- Das solltest Du bei bereits abgeschlossener Krankentagegeldversicherung beachten
- Tipps für den Abschluss
- Mein Fazit zur Arbeitsunfähigkeitsklausel
So gehst Du vor:
- Überprüfe vor dem Abschluss, ob eine Arbeitsunfähigkeitsklausel wirklich sinnvoll ist, oder ob eine Alternative wie eine Krankentagegeldversicherung besser wäre.
- Vor dem Abschluss solltest Du Dich am besten zum Thema der AU-Klausel beraten lassen, damit Du sicher sein kannst, dass Du die richtige Entscheidung triffst.
Die AU-Klausel ist nach meiner Erfahrung bei Kunden wenig bekannt. In den letzten vier bis fünf Jahren habe ich festgestellt, dass etwa 50 % der BU-Angebote, die von Wettbewerbern (also anderen Vermittlern, unabhängig davon ob Ausschließlichkeitsvertreter oder Makler) erstellt wurden, eine AU-Klausel enthalten. Interessant ist, dass den Kunden diese Klausel fast nie erklärt wurde. Das Thema kam meist nur auf, weil sie im Tarifvergleich gesehen haben, dass es einen günstigeren Tarif ohne AU-Klausel und einen teureren mit AU-Klausel gibt.
Kurze Definition: Was ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel?
Die AU-Klausel, auch „Gelber-Schein-Regel“ genannt, ist eine Zusatzvereinbarung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Monate ermöglicht, ohne vollen Nachweis der Berufsunfähigkeit bereits Leistungen aus Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, obwohl Du nicht offiziell berufsunfähig bist, sondern nur arbeitsunfähig.
Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Doch wo liegt der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
- Arbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähig bist Du in Deinem Leben wahrscheinlich bereits ein paar Mal gewesen. Denn arbeitsunfähig bist Du dann, wenn Du temporär nicht in der Lage bist, zu arbeiten, jedoch nicht länger als 6 Monate am Stück. Sei es mit einer Grippe oder wegen eines gebrochenen Armes. Also die klassische Krankschreibung durch einen Arzt. Gerne auch gelber Schein genannt.
- Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig bist Du, wenn Du über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht in der Lage bist, Deiner normalen Tätigkeit in Deinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nachzukommen. Die 50 Prozent beziehen sich in der Regel auf die Arbeitszeit. Bei einer 40 Stunden Woche, kannst Du also nicht länger als 20 Stunden arbeiten.
- Erwerbsunfähigkeit: Ein Begriff, der oft vergessen oder verwechselt wird, ist die Erwerbsunfähigkeit. Anders als bei der Berufsunfähigkeit, wo die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt wird, wird bei der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Arbeitskraft berücksichtigt. Wenn Du also weniger als 6 Stunden am Tag in der Lage bist, in irgendeinem Beruf zu arbeiten, giltst Du als erwerbsunfähig.
So funktioniert die AU-Klausel
Wie oben beschrieben, bist Du nur berufsunfähig, wenn Du ununterbrochen 6 Monate oder länger nicht arbeiten kannst. Wenn Du jedoch 3 Monate und dann nochmals 3 Monate krankgeschrieben wirst, bist Du nicht berufsunfähig.
Genau hier würde die AU-Klausel greifen. Denn Du bist zwar offiziell noch nicht berufsunfähig, kannst aber trotzdem schon mal Leistungen aus der BU-Versicherung erhalten.
Nach der Anerkennung Deiner Berufsunfähigkeit wird die Leistung dann auch auf eine Berufsunfähigkeitsrente umgestellt.
Berater-Tipp!
In jeder Beratung erkläre ich den Unterschied zwischen einer BU mit und ohne AU-Klausel. Hintergrund ist, dass jeder Kunde von mir einen Tarifvergleich erhält und dort sind beide Varianten (mit und ohne) enthalten.
Voraussetzungen für die Leistung
Wann die Arbeitsunfähigkeitsklausel in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, hängt von der Gesellschaft ab. Denn je nach Gesellschaft unterscheiden sich die Voraussetzungen, wann geleistet wird.
Bei manchen Gesellschaften reicht es, wenn man nur die Krankmeldung, also den „gelben Schein“, einreicht. Nach der Leistungsprüfung erhältst Du so in der Regel sehr schnell bereits Deine Leistung.
Jedoch gibt es auch andere Gesellschaften, bei denen Du neben Deiner Krankmeldung zeitgleich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen musst. Hier wird neben Deiner Arbeitsunfähigkeit also dann auch geprüft, ob Du berufsunfähig bist, was den Prozess definitiv stark verlangsamt.
Gerade weil sich die Leistungen so stark von Versicherer zu Versicherer unterscheiden, ist es ratsam, sich mit einem Experten zu dem Thema auszutauschen, um so im Leistungsfall möglichst wenig Schwierigkeiten zu erhalten.
Typische Formulierungen in Versicherungsverträgen
Wie solche Formulierungen bei Versicherungen aussehen, habe ich hier in einem Beispiel der Hannoverschen mitgebracht.
Beispiel Hannoversche BU-Versicherung:
Arbeitsunfähigkeit (§ 5 AVB)
Arbeitsunfähigkeit liegt von Beginn der ersten Krankschreibung an vor, wenn die versicherte Person:
- mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist oder
- mindestens 3 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und ein in Deutschland ansässiger und praktizierender Facharzt, der auf die Arbeitsunfähigkeit begründende Erkrankung spezialisiert ist, bescheinigt, dass die versicherte Person voraussichtlich 3 weitere Monate ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben sein wird.
Zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit benötigen wir Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen oder entsprechende ärztliche Atteste. Die Bescheinigung bzw. das Attest müssen Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie den erhobenen Befund (ICD 10-Nummer) enthalten…
Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit (§ 2 AVB)
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig (siehe § 5), erbringen wir für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit folgende Leistungen:
- Wir zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, insgesamt maximal 24 Monatsrenten.
- Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung, insgesamt maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.
Der Anspruch auf Rentenzahlung und Beitragsbefreiung entsteht rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Der Bezug von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bedingt nicht automatisch auch einen Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander geprüft und bewilligt. Dies gilt auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bereits 6 Monate und länger bestanden hat.
Kann jeder die AU-Leistungen beantragen?
Nein, nicht jeder kann Leistungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit beantragen. Denn der Einschluss der AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei den meisten Gesellschaften nur gegen einen zusätzlichen Beitrag möglich.
Wenn man die AU-Klausel jedoch im Vertrag vereinbart hat, kann man entsprechend auch die Leistungen beantragen.
Vorteile der AU-Klausel
- Schnelle Leistung: Wenn man eine AU-Klausel in seiner BU-Versicherung hat, kann das finanzielle Vorteile mit sich bringen. Denn bei einer guten Arbeitsunfähigkeitsklausel reicht in der Regel nur der Nachweis, dass man arbeitsunfähig ist, um Leistungen aus der BU zu erhalten. Nach Prüfung der Arbeitsunfähigkeit erhält man dann Rente ohne eine so ausführliche Leistungsprüfung.
- Beitragsbefreiung: Wenn Du Leistungen aus der AU-Klausel erhältst, bist Du in der Regel von den Beiträgen Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung befreit. Das gilt in der Regel auch dann, wenn Du Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit erhältst.
Nachteile und Risiken
- Leistungsdauer beschränkt: Die AU-Klausel suggeriert, dass es einfacher wäre, eine dauerhafte BU-Rentenauszahlung zu bekommen. Das ist nicht der Fall, weil die BU-Rentenauszahlung aufgrund der AU-Klausel zeitlich befristet wird. Die meisten Versicherungen beschränken die Leistungszahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit auf 12 – 36 Monate. Hierbei gilt die Dauer nicht pro Fall, sondern kumuliert über die gesamte Vertragslaufzeit.
- Prüfung der Gesundheitsdaten: Die AU-Klausel hilft ebenfalls dann nicht, wenn innerhalb der ersten 5 – 10 Jahre die AU-Klausel in Anspruch genommen wird und der Versicherer feststellt, dass er aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (Thema falsch beantwortete Gesundheitsfragen) vom Vertrag zurücktritt. Denn die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung wird auch bei der AU-Klausel geprüft.
- Kosten: Wie bereits oben erwähnt, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel eine Zusatzleistung in der BU-Versicherung. Diese ist nicht automatisch im Vertrag inkludiert, sondern in der Regel nur gegen einen Zusatzbeitrag versicherbar. Die Kosten der AU-Klausel variieren stark von Versicherer zu Versicherer. In der Regel kann man mit einem zusätzlichen Beitrag von 3–15 Prozent rechnen.
Vorsicht Falle
Wenn man also z. B. maximal 24 Monate Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit bekommt und man bereits 8 Monate Leistungen erhalten hat, kann man sie nur noch für 16 Monate in Anspruch nehmen. Auch wenn es ein neuer Leistungsfall ist.
Sinnvollere Optionen als die AU-Klausel
Die AU-Klausel ist aus meiner Sicht eine Luxusklausel und keine Pflicht. Man kann sie abschließen, wenn man möchte. Jedoch gibt es in meinen Augen eine sinnvollere Option, seine BU zu erweitern.
Garantierte Rentensteigerung
Wenn man die finanziellen Mittel hat und die beste Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit haben möchte, empfehle ich lieber, statt das Geld in eine AU-Klausel zu „investieren“, eine garantierte Rentensteigerung einzubauen.
Wie der Name schon sagt, sorgt diese Zusatzvereinbarung dafür, dass die BU-Rente im Leistungsfall jedes Jahr steigt. Dadurch stellt man sicher, dass die BU-Rente im Leistungsfall nicht von der Inflation aufgefressen wird. Man kann eine Steigerung von bis zu drei Prozent pro Jahr vereinbaren.
Mehr Infos: Dynamik in der BU-Versicherung
Vergleich: AU-Klausel vs. klassische Berufsunfähigkeitsversicherung
Vielen ist nicht bewusst, dass die Nachweisbarkeit der Berufsunfähigkeit ohne AU-Klausel im Durchschnitt 3 – 6 Monate dauert. Bei psychischen Erkrankungen dauert es circa 10 – 12 Monate. In solchen Fällen kann eine AU-Klausel selbstverständlich helfen.
Wenn man sich aber rechtzeitig um die Anerkennung seines Leistungsfalls kümmert, reicht in der Regel das Krankengeld als finanzielle Überbrückung aus.
Denn die BU-Rente wird im Leistungsfall ebenfalls rückwirkend ab Beginn der Erkrankung gezahlt. Somit ist die BU-Rente aus der AU-Klausel nur eine Zwischenfinanzierung. Man bekommt nur mehr heraus, wenn es nur bei der AU bleibt. Aber für solche Fälle gibt es ja bereits das Krankengeld.
Für diese Berufsgruppen ergibt die AU-Klausel Sinn
- Berufstätig ohne große Rücklagen: Wenn man berufstätig ist und keine großen finanziellen Rücklagen hat, kann die AU-Klausel oft eine sinnvolle Absicherung sein. Die Leistungen werden in der Regel schnell erbracht und ermöglichen es, trotz Arbeitsunfähigkeit den Lebensstandard zu halten und laufende Kosten zu decken.
- Selbstständige und Freiberufler: Für Selbständige und Freiberufler ohne Krankengeldabsicherung kann die AU-Klausel sinnvoll sein. Denn im Krankheitsfall kann man nicht auf die gesetzliche Lohnfortzahlung zurückgreifen. Wenn man als Selbstständiger jedoch hohe finanzielle Reserven hat, kann in der Regel darauf verzichtet werden.
Berater-Tipp!
Meine Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Kunden die AU-Klausel aufgrund des Mehrbeitrags wählen bzw. wirklich benötigen. Die AU-Klausel ist meistens eine Luxusklausel und nicht existenziell wichtig.
Das solltest Du bei bereits abgeschlossener Krankentagegeldversicherung beachten
Wenn Du privat krankenversichert bist und eine BU-Versicherung mit AU-Klausel hast, gibt es hier bestimmte Aspekte, die Du beachten musst.
Versicherte, die eine private Krankentagegeldversicherung im Rahmen ihrer PKV haben, und Leistungen aus der BU-Versicherung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit erhalten, kann das Krankentagegeld gestoppt werden, weil bereits eine BU-Leistung ausbezahlt wird.
Denn in diesem Fall würde nur eine der beiden Versicherungen greifen. Die Versicherer für Krankengeld schreiben nämlich in ihren Bedingungen, dass man sich nicht überversichern darf. Also, dass man mehr Geld von den Versicherungen erhält, als man im Beruf erhalten hätte.
Vorsicht Falle
Der Krankentagegeldversicherer kann sogar das Krankentagegeld, das gleichzeitig mit der BU-Rente aus der AU-Klausel bezahlt wurde, zurückverlangen. Das gilt nur für privates Krankentagegeld. Bei GKV-Versicherten gilt das nicht, weil es sich um eine Sozialversicherung handelt.
Wichtig: Nicht jede Krankentagegeldversicherung verlangt das Geld zurück. Wenn man eine Krankentagegeldversicherung hat, vorher mit dem Anbieter klären, wie die Leistung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit in Kombination mit einer BU-Versicherung inkl. AU-Klausel ist.
Tipps für den Abschluss
Bevor Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel abschließt, gibt es einige Punkte zu beachten:
- AU-Klausel; Ja oder nein? Vor dem Abschluss solltest Du Dir im Klaren sein, ob Du eine AU-Klausel in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich benötigst. Sie ermöglicht Dir in der Regel eine temporär schnellere und unkomplizierte Leistung, wenn Du längere Zeit arbeitsunfähig bist. Dieser Luxus spiegelt sich jedoch auch im Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung wider. In jeder Beratung erkläre ich den Unterschied zwischen einer BU mit und ohne AU-Klausel. Dadurch kannst Du eine sachliche und fundierte Entscheidung treffen.
- Gesundheitsfragen beachten: Vor Abschluss einer BU-Versicherung muss man Gesundheitsfragen beantworten. Wenn man diese falsch beantwortet kann das im Leistungsfall zu großen Schwierigkeiten führen. Denn die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung wird auch bei der AU-Klausel geprüft. Wenn der Versicherer feststellt, dass hier falsche Angaben getätigt wurden, kann er vom Vertrag zurücktreten.
- Kombination mit anderen Absicherungen: Bevor man eine AU-Klausel einschließt, kann man ebenfalls darüber nachdenken, sich im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit anderweitig abzusichern. Etwa mit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Diese hat den Vorteil, dass sie in der Regel bereits nach 43 Tagen leistet. Als Angestellter erhält man in der Regel bis zum 43. Tag Lohnfortzahlung und danach von der Krankenkasse Krankengeld, welches ca. 80 Prozent vom Nettogehalt beträgt. Denn solltest Du weniger als 6 Monate arbeitsunfähig sein, würde die AU-Klausel nicht greifen, das Krankentagegeld jedoch schon.
- Unabhängiger Tarifvergleich: Die Preise und auch die Leistungen der verschiedenen Versicherungen variieren sehr stark voneinander. Nicht nur bei der AU-Klausel, sondern auch bei anderen Aspekten. Gerade deshalb ist es empfehlenswert, vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen unabhängigen Vergleich zu machen, um so die beste Versicherung zu finden.
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Mein Fazit zur Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In meinen Augen ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel kein echter Leistungsbaustein, sondern in den meisten Fällen eher ein psychologischer Verkaufsfaktor. Man kann sie in den Vertrag inkludieren, jedoch finde ich, dass es sinnvollere Alternativen und Leistungen gibt, die man eher abschließen sollte.
Der einzige Fall, in welchem ich eine AU-Klausel empfehle, ist bei Selbständigen ohne Krankentagegeldversicherung. Diese sollten die AU-Klausel abschließen.
Wenn Du Fragen zum Thema BU oder AU-Klausel hast, helfe ich Dir in meiner kostenlosen und unabhängigen Beratung gerne weiter. Dort können wir alle Fragen klären und in einem unabhängigen Vergleich verschiedene Versicherungen vergleichen. Damit Du die BU-Versicherung findest, die zu 100 Prozent zu Dir und Deiner Situation passt.
