Wer an einem Burnout-Syndrom leidet ist wissenschaftlich gesehen nicht krank. Man leidet lediglich an einem Problem der Lebensbewältigung. So die Klassifikation nach ICD-10, der International statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.
Hiernach werden alle Krankheiten von Ärzten klassifiziert, um mit den Krankenversicherungen entsprechend abrechnen zu können. Man klassifiziert also eine Krankheit und erhält dafür ein bestimmtes Entgelt von der Krankenversicherung für die Behandlung dieser Krankheit.
Burnout wird derzeit noch als sogenannte Zusatzdiagnose (Z-Diagnosen) gestellt. Das heißt es gibt hierfür kein eigenes Krankheitsbild.
Und deshalb gibt es auch immer wieder Probleme bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Burnout-Syndroms. Aber dazu später mehr.
Betroffene dürften das allerdings anders sehen. Denn der Leidensdruck ist enorm groß. Und das Burnout-Syndrom fühlt sich bei den meisten eben schon wie eine Krankheit an. Bis der totale Zusammenbruch kommt vergehen oft Jahre, in denen die Betroffenen unter enormen Stress, sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld, leiden. Die wenigsten holen sich in dieser Zeit ausreichend Hilfe.
Die meisten merken zwar, dass etwas nicht stimmt, ignorieren das aber. Mit fatalen Folgen. Laut einer Studie der BPtK (Bundes-Psychotherapeuten-Kammer) steigt die Anzahl der Krankentage aufgrund des Burnout-Syndroms seit dem Jahr 2004 von 0,67 Fehltage auf 9,1 Fehltage (gerechnet auf 100 Versicherte) im Jahr 2011 an.
Im Vergleich zu anderen psychischen Störungen wie Depressionen und Anpassungsstörungen nimmt das Burnout-Syndrom allerdings noch eine untergeordnete Rolle ein. Das liegt sicherlich auch daran, dass bei vielen Patienten sofort eine Depression anstatt eines Burnout-Syndroms diagnostiziert wird. Denn schließlich ist es dann leichter mit den Krankenkassen eine eindeutige Diagnose abzurechnen.
Insgesamt kann man feststellen, dass Arbeits- und die Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Belastungen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben und weiter an Bedeutung gewinnen. Wir merken das auch in unserer täglichen Arbeit mit den Kunden, die sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern möchten. Eine genaue Statistik von der gesetzlichen Rentenversicherung findet man auf unserer Seite: „Warum Berufsunfähigkeitsversicherung„.
Hier kann man unschwer erkennen, dass psychische Leiden mit 42% (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2013) als Hauptursache für die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente gelten. Da die Rente wegen einer Erwerbsunfähigkeit in 90% der Fälle nicht ausreicht um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sollte man sich privat gegen eine Berufsunfähigkeit absichern.
Denn vom Staat erhält man im besten Fall circa 38% seines letzten Bruttoeinkommens. Aber nur dann, wenn man nicht mehr als 3 Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann. Ansonsten bezahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur circa 18% des letzten Bruttoeinkommens als sogenannte teilweise Erwerbsminderungsrente.
Selbständige haben gar keinen Schutz und müssen sich komplett privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern.
Das Problem beim Burnout-Syndrom ist, dass dies nicht als Krankheit anerkannt ist. Und eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Regelfall nur bei Berufsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls.
Deshalb wird es bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen schwer bei einem Burnout-Syndrom eine Leistung zu erhalten. Es gibt allerdings Versicherer, die in Ihren Bedingungen bereits eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Tatsache leisten, dass jemand über eine bestimmte Zeit (mindestens 6 Monate) krankgeschrieben ist.
Bei einer reinen Burnout-Syndrom Diagnose leisten nur die BU-Versicherungen, bei welchen Bedingungsgemäß aufgrund einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (mind. 6 Monate) der Leistungsfall eintritt.
Da man bei einem Burnout-Syndrom in der Regel krankgeschrieben wird, leisten diese Versicherer auch die vereinbarte Rente. Ein weiterer Vorteil dieser Berufsunfähigkeitsversicherungen ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall schneller fließen kann. Denn die Voraussetzung ist eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt über einen bestimmten Zeitraum.
Aktuell bieten nur sehr wenige Gesellschaften diesen Passus in Ihren Versicherungsbedingungen an. Es wäre wünschenswert, wenn mehr Berufsunfähigkeitsversicherungen dieses Thema in Ihre Bedingungen aufnehmen würden.
Ein Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte man schon aus diesem Grund durchführen und die Bedingungen genau vergleichen.
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